Samstag, 8. September 2018

Miese Viecher!

Die rechtspopulistische Kurz-Regierung in West-Ungarn greift konsequent durch.
Die Grenzen werden geschlossen, die Presse gleichgeschaltet und endlich wird auch ein bisher vernachlässigter Bereich, in dem das wilde Multikulti wütete, rassisch homogenisiert.
Ganz im Sinne eines anderen berühmten Österreichers (geboren 1889 im schönen Braunau) macht sich FPÖ-Größe Waldhäusel daran das genetische Kuddelmuddel in Österreichs Tierheimen zu beseitigen. 60% der Alpen-Wauwaus verfügen über einen Migrationshintergrund. Schäferhund-Dame Blondie dreht sich im Grab um.


Es kann und darf nicht sein, daß rassereine Ö-Katzen mit schweizerischen integrations-unwilligen Einwanderer-Samtpfoten, daß zackige Ö-Hunde mit dunkelfelligen homophilen Italiener-Kötern vermischt werden.
Es kann gar nicht genug vor Hundemigranten gewarnt werden. Das sind doch hauptsächlich junge, unbegleitete Rüden, die sich in Österreich nicht an die Gesetze halten und keine Steuern zahlen.

[….] Gottfried Waldhäusl, Regierung von Niederösterreich:
 „Es wird nicht so sein können, dass wir  alle Hunde der ganzen Welt aufnehmen können in Österreich. Wir haben hier genug Haustiere, wo wir den Platz brauchen und das ist vernünftig, dass wir hier uns dem auch annehmen und als Tierschutzlandesrat ist mir wichtig, dass unsere Tierheime in erster Linie für unsere Hunde, für unsere Katzen, für unsere heimischen Tiere zur Verfügung stehen.“ 
Hunde mit Migrationshintergrund? Der Mann ist nicht irgendwer. Gottfried Waldhäusl arbeitet als Landesrat der Regierung von Niederösterreich. [….]

Felix Austria, dank Männern wie Waldhäusl von der Regierungspartei FPÖ wird wieder Klartext gesprochen.


Ausländertiere und “Schwuchteln” können sich warm anziehen.

Tierkriminalität wurde in den letzten Jahrzehnten überhaupt sehr vernachlässigt.
Kein Wunder, daß auch Schweine, Ochsen, Problembären und Vorstadtwölfe inzwischen glauben sich alles rausnehmen zu dürfen.
Es müssen endlich wieder abschreckende Strafen her und zügig abgeurteilt werden.

Bis ins frühe 20. Jahrhundert konnten wir uns glücklicherweise noch auf die christlichen Kirchen verlassen, die kriminellen Vierbeinern mit großem Ernst und juristischer Konsequenz den Prozess machten.
Ratten, Kakerlaken und Mäuse wurden vor unerbittliche kirchliche Ankläger gestellt während man Nutztiere der weltlichen Gerichtsbarkeit überließ.

[….] Zu den Tieren, gegen die Gerichtsprozess geführt wurden, zählen zum einen Nutztiere wie Schweine, Rinder oder Hunde, die einen Menschen verletzt oder getötet hatten. Gegen wilde Tiere wurden dagegen nie solche Prozesse geführt. Die Prozesse gegen Nutztiere waren in der Regel weltliche Prozesse. Gegen Schädlinge wie Heuschrecken oder Maikäfer führte man dagegen geistliche Prozesse vor bischöflichen Gerichten.
Auch wenn es sich bei den Nutztieren natürlich nicht um Menschen handelte, wurden die Tiere vor Gericht trotzdem wie Menschen behandelt. Ein Richter erstattete Anzeige gegen das Tier und eröffnete den Prozess durch eine Vernehmung der Zeugen, die unter Eid aussagen mussten.
Manchmal wurden die Tiere während des Prozesses sogar in Untersuchungshaft genommen. Wir wissen von der Quittung eines Kerkermeisters aus Frankreich, der die im Sommer 1408 entstandenen Kosten für Ernährung eines Schweins in Untersuchungshaft erstattet bekommen hat.
Einem schriftlichen Urteil folgte dann die Vollstreckung des Urteils. Meist endeten die Prozesse für die Tiere mit der öffentlichen Hinrichtung am Galgen. So zum Beispiel im Jahr 1499 in Sèves:
    „Und was das genannte Schwein betrifft, haben wir es verurteilt und verurteilen es aufgrund der in dem genannten Prozess enthaltenen und festgestellten Gründe, der Gerechtigkeit halber aufgehängt und exekutiert zu werden im Hoheitsbereich meiner genannten Herren, nach unserem definierten Spruch und mit Recht.“ (Zitiert nach Dinzelbacher, S. 113) […..]

Wie dankbar bin ich 2000 Jahren christlicher Kultur, päpstlicher Unfehlbarkeit und dem geschriebenen Wort Gottes, daß Borstenvieh und Paarhufer gründlich zur Raison gebracht wurden, bevor sie Rassenschande begehen und deutsche Frauen vergewaltigen.
Law and Order zur Abschreckung – so die Rechtslogik, mit der offenbar auch Teile der Österreichischen Regierung wieder sympathisieren.

[….] Sie spiegelt biblisches Recht ebenso wider wie germanisches und römisches. Sie vermischt Weltliches mit Klerikalem, Aberglauben mit simplen Nützlichkeitserwägungen.
Nur eines ist klar: Urteile sollten vor allem künftige Täter abschrecken. So bleibt dahingestellt, ob den tierischen Delinquenten mit der Teilhabe an irdischer Gerichtsbarkeit wirklich ein Gefallen getan war, denn sie wurden genauso bestraft wie ihre menschlichen Leidensgenossen. Und beim Strafen war man im Mittelalter ebenso hartgesotten wie erfindungsreich. Zu den öffentlichen Strafen gehörten: Hängen, Erdrosseln, lebendig Begraben, Verbrennen, Steinigen, Enthaupten, Rädern, Blenden, Auspeitschen, Teeren und Federn, Handabschlagen oder Ausdärmen.
Während weltliche Gerichte für Tiere fast immer die Todesstrafe verhängten - der Verurteilte endete am Baum oder Galgen, ordnungsgemäß und unter Glockengeläut aufgeknüpft vom öffentlich bestallten Scharfrichter -, hatte die kirchliche Gerichtsbarkeit eine ganze Palette von Strafen im Programm.
Sie sprach den Kirchenbann aus, exkommunizierte und exorzierte. Weltliche Verfahren richteten sich nur gegen Haus- und Nutztiere. Die Kirche nahm sich dagegen die Schädlinge vor und prozessierte gegen Mäuse, Ratten, Maulwürfe, Insekten, Raupen, Engerlinge, Schnecken, Blutegel, Kröten und - am häufigsten - gegen Heuschrecken. […..]

Für mich ist es einfach unerhört, daß lasche Alt-68er wie die Bundesjustizministerin Barley das animalische Strafrecht so vernachlässigen und sich nicht endlich ein Beispiel an der klerikalen Justiz nehmen.

[…..] Den Menschen dieser Zeit [steckte] stets "die Angst vor der göttlichen Rache" in den Knochen, sagt Deutsch. Kein Wunder: Erst wurden die Bewohner Europas durch drastische Erntekrisen ausgehungert. Anschließend dezimierte die Pest rund ein Drittel der Bevölkerung.
In dieser Bedrängnis zeigte sich auch die katholische Kirche hilfsbereit und ging mit Tierbannungen und Exorzismen gegen schädliche Nager und Insekten vor. In Verhandlungen vor kirchlichen Gerichten bot man Mäusen und Heuschrecken dann allen Ernstes Ersatzgrundstücke an. Sogar Fristen für den Rückzug sollten dabei abgesprochen werden.
Wie die Forscher herausfanden, kamen derlei Verrücktheiten sogar noch in der frühen Neuzeit vor. Dinzelbacher: "Die Häufigkeit der klerikalen Tätigkeit in dieser Sache wurde bisher unterschätzt."
1492 griffen die Regierenden des Schweizer Kantons Uri beispielsweise auf eine mit päpstlichem Segen erteilte "feierliche priesterliche Verfluchung" (Dinzelbacher) zurück, um den Befall der Ernte mit Käferlarven zu bannen.
Bei anderer Gelegenheit sollen im Hafen von Marseille im 16. Jahrhundert mithilfe von Weihwasser Delfine vertrieben worden sein, die den Schiffsverkehr störten. […..] 1916 wurde der Zirkuselefant Mary an einen Kran gehängt und stranguliert, weil er den Kopf eines Trainers zerquetscht hatte.  Mehr Glück war dem Hund "Taro" beschieden, der einem Mädchen in die Lippe gebissen hatte. Für diese Tat wurde der Übeltäter von einem US-Gericht zum Tode verurteilt. 36 Monate saß Taro in einem Gefängnis von New Jersey, ehe er begnadigt wurde.
Das war im Jahr 1994. […..]

Die linksgrünversiffte Bundesregierung sollte sich schämen für die uneingedämmte Migrantenüberflutung in deutschen Tierheimen.
Echte deutsche Tiere wie Kanarienvogel, Wellensittich und Perserkatze müssen deutsch bleiben.

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