Montag, 16. März 2026

Die gute Nachricht – Teil II

 

Die Kirchen in Deutschland und der Welt zeigen bis in die jüngste Vergangenheit, bis heute, ihre Verachtung für Menschenrechte.

Obwohl ihre Sozialeinrichtungen oft zu 100% vom Staat, also von uns Steuerzahlern, finanziert sind, halten sie an ihrer drastisch diskriminierenden Einstellungspolitik fest: „Kein Juden, keine Hindus, keine Muslime, keine Atheisten.“

[….] Null Prozent Finanzierung durch die Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private Lebensführung der dort Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […]  Kirchliche Krankenhäuser werden nicht etwa aus der Kirchensteuer finanziert – wie die meisten Menschen glauben. Die Investitionen zahlt der Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die laufenden Kosten der Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die Krankenkassen oder Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar, dass einer vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […]  Die Eingriffe der Kirchen und ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum Beispiel gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht im Falle der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener entschieden hat.  Oder die Diskriminierung Homosexueller. Oder sie verstoßen gegen das Recht auf Streik nach Artikel 9 GG, wie mehrere Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht entschieden haben.

Oder gegen die Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!) Instanzen quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht hineinkommen. […]  Es ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel im Rheinland – weit über die Hälfte der Krankenhäuser kirchlich sind, dann führt das eben dazu, dass bei der Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen Muslimen, die sich für eine Ausbildung im pflegerischen Bereich interessieren, davon abrät, weil sie in der Gegend hier keine Arbeitsstelle finden würden!!

[…]  In vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine nichtkonfessionellen bzw. städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das selbst erlebt, dass unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter nicht aufgenommen wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren. Das ist nun wirklich toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als Konfessionsfreie bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz komplett mit der Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.

[…]  Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die Sozialarbeit zu finanzieren. […] 

(Ingrid Matthäus-Maier 28.03.2013)

Auch 13 Jahre später beharren die Kirchen weiter stoisch darauf, zu diskriminieren.

[…] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am Dienstag weitere Grundfragen des kirchlichen Arbeitsrechts entscheiden (Az. C-258/24). Im Kern geht es um die Frage: Darf ein kirchlicher Arbeitgeber einer Mitarbeiterin kündigen, weil diese aus der Kirche ausgetreten ist? Es gibt schon viele Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht, aber diese Frage ist bisher nicht entschieden. 

In dem Fall geht es um eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung der Caritas. Über sechs Jahre hatte die Sozialpädagogin bei dem katholischen Verein gearbeitet, bevor sie im Juni 2013 in Elternzeit ging. Wenige Monate später trat sie aus der Kirche aus. Sie gab als Grund das besondere Kirchgeld an, das die Diözese Limburg erhebt. Das bezahlen Kirchenmitglieder, die mit einem gut verdienenden konfessionslosen oder einer anderen Religion angehörenden Ehepartner verheiratet sind – so wie die zuvor katholische Sozialarbeiterin mit ihrem nicht-katholischen Ehemann. Der war wegen der Missbrauchsfälle und des überzogenen Luxus des früheren Bischofs von Limburg bereits aus der Kirche ausgetreten. 

Vor ihrer Rückkehr in den Job führte ihr katholischer Arbeitgeber Gespräche über einen Wiedereintritt und die ansonsten drohende Kündigung. Die Mutter von fünf Kindern lehnte einen Wiedereintritt jedoch ab. Die Kündigung kam so vorhersehbar wie das Amen in der Kirche – die Frau klagte. 

Vor dem Arbeitsgericht (ArbG Wiesbaden, Urt. v. 10.06.2020, Az. 2 Ca 288/19) und dem Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt, Urt. v. 01.03.2022, Az. 8 Sa 1092/20) war die Frau erfolgreich. Der Fall ging zum Bundesarbeitsgericht (BAG), das legte einige Grundfragen des kirchlichen Arbeitsrechts dem EuGH vor (BAG, Az. 2 AZR 196/22).   [….]

(LTO, 13.03.2026)

Auch beim Kindesmissbrauch geht es munter so weiter. Täterschutz vor Opferschutz.

Hartnäckig weigern sich beide Konfessionen, die Strukturen auszugeben, die so anziehend auf pädosexuelle Gewalttäter sind und bieten ihren ideale Bedingungen, um Kinder zu quälen.

In der Konsequenz verloren die Kirchen in jedem einzelnen Monat des Jahres 2025 fast 100.000 Mitglieder.

[….]  Die Anzahl der Kirchenmitglieder hat sich 2025 in Deutschland um 1.130.000 verringert und die Mitgliederzahl beträgt Ende 2025 rund 36.620.000 Mitglieder, was einem Bevölkerungsanteil von 43,9 Prozent entspricht: 23,0 Prozent römische Katholiken sowie 20,8 EKD-Evangelische. Die Austrittszahlen (2025: 657.000) haben sich gegen dem Vorjahr (2024: 667.000) nur leicht verringert und verbleiben auf einem hohen Niveau.

Die Bevölkerung in Deutschland belief sich zum Jahresende 2025 auf rund 83.500.000 Personen. Entsprechend der vorläufigen „Kirchenstatistik 2025“ der Deutschen Bischofskonferenz gab es Ende 2025 rund 19.220.000 katholische Kirchenmitglieder = 23,0 Prozent. Die „Evangelische Kirche veröffentlicht Mitgliedszahlen für das Jahr 2025“ und nennt rund 17.400.000 Mitglieder = 20,8 Prozent. Zusammengerechnet sind das 36.620.000 Kirchenmitglieder = 43,9 Prozent. [….]

(FOWID, 16.03.2026)

3.096 Mitglieder weniger pro Tag, 129 Mitglieder weniger in jeder Stunde, zwei in jeder Minute.

Die Christen sind eine Minderheit in Deutschland, auch wenn sie die noch viele Bereiche aufgrund ihrer Pfründe, ihrer Macht und ihres sagenhaften Reichtums dominieren – in erster Linie den Bundestag.

Die Kirchen reagieren, wie erwartet, uneinsichtig.

[….] Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, erklärte zu den Zahlen, sie seien „ein Spiegelbild unserer Kirche“. Jeder Kirchenaustritt schmerze, sagte der Hildesheimer Bischof. Er hob das Engagement Ehrenamtlicher hervor, die die Angebote der Kirche überhaupt erst ermöglichten. Trotz aller Umbrüche ermutige er dazu, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sagte er.

Aus der EKD-Spitze wurde die Statistik zunächst nicht kommentiert. Auch die Mitteilung der evangelischen Kirche verwies auf die zahlreichen Angebote der Kirche für Menschen in unterschiedlichen und oftmals schwierigen Situationen, beispielsweise in der Seelsorge, in der Pflege und in Beratungsstellen. Mit der Kirchenmitgliedschaft trügen Christinnen und Christen dazu bei, dass diese Angebote bestehen können, hieß es.  [….]

(Taz, 16.03.2026)

Die EKD lügt! Das Gegenteil ist der Fall. Mit seiner Kirchenmitgliedschaft sorgt man für WENIGER Geld bei den sozialen Angeboten:

[…..] die Kirchensteuer in Deutschland wird von den Finanzämtern eingezogen. Ein erheblicher Teil der Arbeit bleibt allerdings bei den Unternehmen hängen, die die Kirchensteuern letztlich für die Kirchen einziehen müssen und dafür keine Entschädigung erhalten. Die größte Belastung der Allgemeinheit dürfte allerdings die unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer bei der Einkommensteuer sein.  Etwa zwölf Milliarden Euro Kirchensteuer, die jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden, kosten die Allgemeinheit jährlich vier Milliarden Euro: Denn durch die steuerliche Absetzbarkeit zahlen die Kirchensteuerzahler netto nur etwa acht Milliarden – die restlichen vier Milliarden schießt letztlich der Staat zu. Das ist übrigens weniger, als von den Kirchen – quasi im Gegenzug – für Kitas, Schulen und Caritas – ausgegeben wird.  Beim Erzbistum Köln betrug die Subvention im vergangenen Jahr 222 Millionen Euro, es hat aber "nur" 155 Millionen Euro für Kitas, Schulen und Caritas verwendet. […..]

Wenn alle Kölner Katholiken austreten würden – hätte der Staat unterm Strich sogar mehr Geld zur Verfügung?

Sehr gut erkannt! Hätte 2024 im Erzbistum Köln niemand Kirchensteuer gezahlt, hätte der Staat 222 Millionen Euro mehr an Einkommensteuer eingenommen. Hätte das Erzbistum Köln im Gegenzug nichts für Kitas, Schulen und Caritas ausgegeben, wären dort 155 Millionen Euro weggefallen.

Das hätte der Staat aber mit seinen 222 Millionen Euro Mehreinnahmen ohne Weiteres kompensieren können und hätte noch 67 Millionen Euro übrig gehabt. Es ist also nicht so, dass das Zahlen der Kirchensteuer die Allgemeinheit finanziell entlastet – im Gegenteil. Und Kirchenaustritte belasten die Allgemeinheit auch nicht – sie entlasten sie. […..]

(T-Online Interview mit Matthias Krause, 02.10.2025)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen