Von allen aktiven prominenten Politikern sind die Kumpels Lindner und Spahn sicherlich diejenigen, die am konsequentesten darauf achten, stets selbst finanziell zu profitieren.
Als Minister kann Spahn hochdotierte Posten an diejenigen verteilen, die ihm günstig Millionen-Immobilien verkaufen, aber er dachte schon als junger Abgeordneter an sein eigenes Portemonnaie.
(….) Jens Spahn war von 2005-2009 Obmann im Gesundheitsausschuss und 2009-2015 gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese Schlüsselpositionen vergoldete er, indem er gleichzeitig eine Beteiligung an einer entsprechenden Lobbyfirma erwarb.
[….] Neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter war Spahn zwischen 2006 und 2010 an einer Lobbyagentur beteiligt. Der Öffentlichkeit wurde dies erst durch einen Medienbericht im Jahr 2012 bekannt. Demzufolge beriet diese Firma schwerpunktmäßig Kunden aus dem Gesundheitssektor, während Spahn gleichzeitig als Gesundheitspolitiker im Gesundheitsausschuss saß. 2010 verkaufte Spahn seine Anteile an der Agentur mit der Begründung „er habe den Eindruck eines möglichen Interessenkonfliktes vermeiden wollen.“ [….]
2015 stieg er zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium bei Schäuble auf (bis 2018). Wieder sorgte er dafür durch diese Position auch persönlich seine Taschen zu füllen.
[….] Der CDU-Politiker Jens Spahn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, ist als Investor beim einem Startup für Steuersoftware eingestiegen. Laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Bilanz" erwarb Spahn für 15.000 Euro Anteile an der Pareton GmbH. Spahn ist nicht nur als Staatssekretär für die deutsche Steuerpolitik maßgeblich verantwortlich, sondern auch als "Fintech-Beauftragte der Bundesregierung" für die Förderung junger, innovativer Finanzdienstleister. [….]
Als Minister und selbst gefühlter Bald-Kanzler ist Spahn noch wichtiger und nutzt noch dreister seine Kontakte, um ein Vermögen anzuhäufen. (….)
(Spahns offene Hand, 25.02.2021)
Im Finanzministerium genoss er Beinfreiheit, da Minister Schäuble sich hartnäckig allen Reformbemühungen widersetzte und nicht unbedingt als fleißig galt. Spahn mag es nicht nur, wenn sein privates Konto gut gefüllt ist, sondern bemüht sich auch eifrig um Parteispenden. Am liebsten siebenstellig.
Multimillionäre, die Millionen an Parteien überweisen tun das aber möglicherweise nicht immer aus purem Altruismus. Parteien, die nett zu Multimillionären sind, bekommen auch eher mal eine Million.
Was Multimillionäre gar nicht nett finden, sind Steuerfahnder und Finanzprüfer.
Typen, wie Norbert Walter-Borjans, die als Landesfinanzminister geleakte Steuer-CDs aufkaufen und mit dem Material steuerflüchtigen und steuerhinterziehenden Multimillionären nachjagen, sind zum Beispiel gar nicht beliebt. Und so ist es wenig verblüffend, daß Millionen-Spenden an CDU, Grüne und FDP überwiesen werden, während die SPD bei Multimillionärs-Millionenspenden leer ausgeht.
Eine Hand wäscht die andere und so zeigte sich Jens Spahn als Finanzstaatssekretär erkenntlich. Die ungeliebten Steuerfahnder wurden vom Finanzministerium an eine Unterabteilung des Zolls verschoben. Ausgegliedert an die Geldwäscheeinheit „Financial Intelligence Unit“ (FIU). Degradiert. Schäuble und Spahn mussten es gar nicht aussprechen; die Taten waren deutlich: Bekämpfung von Steuerkriminalität, Verfolgung von Steuerflüchtlingen war ihnen nicht sehr wichtig. Der Effekt war enorm; die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der FIU an die Staatsanwaltschaften gingen auch einen winzigen Bruchteil des vorherigen Aufkommens zurück und die Millionenspender der CDU waren beruhigt.
Als 2018 eine kleine Osnabrücker Bank eine dubiose 1,7-Millionen-Überweisung nach Afrika tätigte, klingelten ihre Alarmglocken.
Sie konnte den Fall nach der Schäuble/Spahnschen Ausgliederung nicht mehr direkt an das Bundesfinanzministerium melden, wendete sich an FIU, die seit der Amtsübernahme durch Olaf Scholz personell erheblich ausgebaut worden war, die Osnabrücker Bank aber nicht über ihre Ermittlungen aufklärte. 150.000 Verdachtsfälle gehen jährlich bei der FIU ein, die meisten werden schon von einem Computerprogramm aussortiert. Auch diese 1,7-Mio-Überweisung?
Die Bank schrieb daher die Osnabrücker Staatsanwaltschaft an. Der Fall landete auf dem Schreibtisch von Bernard Südbeck, CDU-Mitglied und Ex-Chef des CDU-Stadtverbandes Cloppenburg, Ex-Büroleiter des früheren niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU), heute Staatsanwalt in Osnabrück.
Als niedersächsische Justizministerin amtiert inzwischen die CDU-Frau Barbara Havliza. Zunächst lief der Fall völlig normal
[….] Am 29. Juli meldet sich die zuständige Staatsanwältin telefonisch beim zuständigen Referatsleiter Wirtschaftskriminalität im Justizministerium. Sie wolle sich einmal von Kollegin zu Kollege über die Missstände bei der FIU austauschen, dann bittet sie um den Schriftwechsel zwischen Finanz- und Justizministerium. Vor allem um ein Papier geht es: Im Mai 2020 hatte eben dieser Referatsleiter dem Finanzministerium zwei Protestbriefe aus den Bundesländern weitergeleitet. Ihre Kritik sei berechtigt, schreibt er, die FIU müsse ihr Wissen dringend früher mit den Ländern teilen. Übrigens auch wegen der sich häufenden Betrügereien mit Corona-Hilfen. Der Referatsleiter sagt der Staatsanwältin am Telefon: Diesen Brief könne er gern den Osnabrücker Ermittlern zur Verfügung stellen, dafür brauche es aber ein förmliches Ersuchen. Schließlich handele es sich um ein Ermittlungsverfahren. Dann hört das Justizministerium nichts mehr aus Osnabrück. [….] […..]
(Georg Mascolo und Ronen Steinke, SZ, 15.09.2021)
Amtshilfe unter Behörden ist völlig üblich.
Die CDU-Staatsanwälte hätten nur offiziell anfragen müssen. Da alle Vorgänge digitalisiert sind, hätten sie problemlos von Osnabrück aus alles einsehen können. Offenbar fiel dem Ex-Chef des schwärzesten Wahlkreises der BRD zwischenzeitlich ein, daß Justiz- und Finanzministerium von SPD-Ministern geführt werden und daß Wahlkampf herrscht, in dem seine CDU gerade ganz mies aussieht. Einfach bei den Ministerien anzufragen, hätte keine öffentliche Aufmerksamkeit generiert und Olaf Scholz nicht geschadet.
[….] Man versuchte es nicht einmal auf diesem Weg, obwohl er zwischen Behörden eigentlich üblich ist, vor allem innerhalb der Justiz. Dabei gilt auch bei Zeugendurchsuchungen der Grundsatz: Das "mildere Mittel" geht vor. Soll heißen, wenn etwas freiwillig herausgegeben wird, dann darf man nicht durchsuchen. [….] An eine Durchsuchung in einem Justizministerium kann sich jedenfalls im Justizministerium in Berlin niemand erinnern. In Osnabrück fühlt man sich zu Unrecht kritisiert. Man habe doch gar keine andere Wahl gehabt, erklärt ein Sprecher der Behörde. Dann fallen ungewöhnliche Worte: Von Verzögerung und Verschleierung ist die Rede, sogar von "drohendem Beweismittelverlust". Im Justizministerium wächst mit jeder dieser Erklärungen die Fassungslosigkeit. Jede Anforderung von Beweismitteln einer Staatsanwaltschaft werde akribisch geprüft und erledigt. Und schließlich habe doch auch das Justizministerium die Praxis der FIU kritisiert. "So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben," sagte ein Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft dem Spiegel zur Begründung der Aktion. Es ist ein sonderbarer Satz. [….]
(Georg Mascolo und Ronen Steinke, SZ, 15.09.2021)
Das reichte den offensichtlich für die CDU wahlkämpfenden Staatsanwälten aber noch nicht. Sie waren händeringend bemüht bei der Angelegenheit den Namen Scholz ins Spiel zu bringen, obwohl dieser lediglich die Rechtaufsicht über die FIU hat und gar nicht deren behandelten Fälle beeinflussen kann.
Die Staatsanwälte stellen den richterlichen Durchsuchungsbeschluss falsch dar. Es soll in der heißen Wahlkampfphase ordentlich krachen.
[…..] Die Wucht der Nachricht ist enorm. 17 Tage vor der Wahl lässt die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ministerium von Olaf Scholz durchsuchen, der Kanzler werden will und dessen SPD in den Umfragen vor der Union liegt. Man fühlt sich an die US-Wahl 2017 erinnert, als kurz vor dem Wahltag die lange bekannte Untersuchung der E-Mail-Affäre der demokratischen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton ausgeweitet wurde. […..][In der] Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück […..] heißt es, dass bei der Durchsuchung geprüft werden sollte, "ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien ... in Entscheidungen der FIU eingebunden waren".[…..] Als die Aufregung sich legt, fällt auf, dass sich die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft an einer entscheidenden Stelle anders liest als der Durchsuchungsbescheid. Von wegen Leitungsversagen: In dem Beschluss des Amtsgerichts heißt es schlicht, die Durchsuchung diene der Identifizierung der beteiligten Mitarbeiter der FIU. […..] Weder Ermittler noch Richter vermuten Beschuldigte im Ministerium. Im Prinzip sei das so, sagt ein Kundiger, als wenn man bei einem verdächtigen Drogendealer die Wohnung seines Freundes durchsucht, um zu sehen, ob dort auch Drogen versteckt sind. […..] Was die Beteiligten irritiert: Elektronische Akten wären von überall aus einsehbar. Kein Grund, um nach Berlin zu fahren. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das BMF "in den vergangenen 14 Monaten weder schriftlich noch mündlich um Einsicht in die Akten gebeten", so ein interner Vermerk. "E-Akten des BMF sind nicht nachträglich manipulierbar oder löschbar." […..] Strafverfolger Südbeck fällt nicht zum ersten Mal auf. Vor Jahren überschritt er seine Kompetenzen, um den Fleischfabrikanten Tönnies vor Gericht zu bringen. Er hatte dabei an einer anonymen Strafanzeige mitgewirkt, ohne dies zu dokumentieren. […..]
(Peter Burghardt und Cerstin Gammelin, SZ, 14.09.2021)
Olaf Scholz‘ Staatssekretär Schmidt möchte diese doppelte Unverschämtheit Der Osnabrücker zumindest öffentlich richtig stellen und veröffentlicht auf Twitter den Original-Durchsuchungsbeschluss, der eben nicht gegen Scholz gerichtet ist.
Offenlegung der Fakten? CDU-Hardliner-Staatsanwalt Südbeck ist sauer und ermittelt nun gegen Schmidt.
[…..] Es ist ein kurioser Vorwurf, der den Staatssekretär im Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) gerade trifft. Der Vorwurf lautet: Dieser Staatssekretär, Wolfgang Schmidt, sei zu geschwätzig gewesen. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft in Osnabrück haben diesen Vorwurf erhoben, sie haben strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn eingeleitet, denn sie stören sich daran, dass der Staatssekretär nach der Durchsuchung seines Ministeriums am vergangenen Donnerstag die Öffentlichkeit wissen ließ, wieso.
Der SPD-Mann hatte bei Twitter ein Bild gepostet, es zeigte den richterlichen Durchsuchungsbeschluss: Oben das Wappen des Amtsgerichts Osnabrück, Aktenzeichen 245 Gs 1693/21, darunter die genaue Begründung des Richters. Namen hatte er geschwärzt.
Ist das strafbar? Ja, meinen die Osnabrücker Ermittler, die mit diesem Durchsuchungsbeschluss in der Hand ins Finanzministerium eingerückt waren. Sie sehen in dem Tweet eine verbotene Enthüllung von Unterlagen aus einem laufenden Verfahren. […..] Im Fall des SPD-Staatssekretärs Wolfgang Schmidt trifft es nun ausgerechnet jemanden, der sich selbst als ein Opfer von Vorverurteilung sieht – und deshalb einen falschen Eindruck korrigieren will. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte nämlich am vergangenen Donnerstag eine Pressemitteilung herausgegeben, in der von Geldwäsche in Millionenhöhe die Rede war – und sehr vage von einem Verdacht auch gegen das Finanzministerium. „Es soll unter anderem untersucht werden“, so hieß es da, „ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien“ in möglicherweise strafbare Machenschaften „eingebunden“ waren.
Der Tweet von Wolfgang Schmidt zeigte: So war es nicht. Wen die Ermittler durchsuchen dürfen, das entscheidet allein ein Richter. Der Blick in den Durchsuchungsbeschluss sollte Zweifler beruhigen: Nach den eindeutigen Worten des Richters dort vermutete man im Finanzministerium nicht Verdächtige, sondern ausdrücklich nur „andere Personen“, also unbeteiligte Dritte. Dies klarzustellen, soll trotzdem strafbar sein? […..]
[….] Dass sich Schmidt vor seinen Chef geworfen hat, indem er einen Durchsuchungsbeschluss öffentlich gemacht hat, war als größtmögliche Rettungstat gedacht. [….] Im öffentlichen Interesse war sein Tweet zweifellos. Die Wählerschaft weiß nun, dass die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück per Pressemitteilung verbreiteten Gründe für die Durchsuchung des Finanzministeriums sich anders lesen als der Beschluss dazu. [….] Ob Schmidts Tweet tatsächlich nicht rechtens war, ist offen. Es gibt Urteile, die derlei billigen. [….]
(Cerstin Gammelin, 16.09.2021)
Das Vorgehen der schwarzen Staatsanwaltschaft ist hanebüchen. Ihre Pressemitteilung beinhaltet eine Lüge.
[….] Diese Pressemitteilung kann nur so verstanden werden, dass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft sich jedenfalls auch gegen die Leitung und die Verantwortlichen der beiden Ministerien richtete. Ein solcher Vorwurf ist im Wahlkampf von hoher Brisanz. Noch brisanter ist aber, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich nicht eine Untersuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO), sondern bei unverdächtigen Dritten (§ 103 StPO) beantragt und der zuständige Richter auch nur eine solche Untersuchung angeordnet hat. Die Pressemitteilung ist also falsch. Zu den Amtspflichten von Pressesprechern und Behördenleitern gehört es aber, Pressemitteilungen der Wahrheit entsprechend zu verfassen. Die Öffentlichkeit und die Medien müssen zur Sicherung der Informationsfreiheit zuverlässig und zutreffend über das Behördenhandeln informiert werden. Nur wahrheitsgemäße Informationen erlauben es ihnen, sich im öffentlichen Diskurs frei ihre eigene Meinung zu bilden. Das gilt in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes besonders in Zeiten des Wahlkampfs, wenn verschiedene Parteien miteinander im Wettstreit um eine neue demokratische Legitimation für ihre politische Arbeit stehen. Wer unzutreffende Pressemitteilungen zulasten eines Teilnehmers am politischen Wettbewerb herausgibt, verletzt seine Amtspflichten und handelt rechtswidrig. Das gilt ganz unabhängig von der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung selbst. Insoweit bestehen durchgreifende Zweifel an der erforderlichen Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. [….]
(Prof. Dr. Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht und Finanz- und Steuerrecht, 16.09.2021)
Die bisher geschilderten Vorkommnisse sind natürlich viel zu kompliziert, um von der Majorität der Wähler verstanden zu werden.
Daher hier noch mal die Zusammenfassung in einfachen NoWaBo-Worten:
[….] Nun sagte Walter-Borjans der Süddeutschen Zeitung: "Der schwerwiegende Verdacht der Instrumentalisierung staatlicher Behörden durch konservative Parteigänger wäre noch einmal eine neue Dimension im Wahlkampf." Der Union wirft er in drastischen Worten Filz vor. "Das Lebenselixier der Konservativen waren schon immer die Strippen, mit denen sie Lobbyisten den Weg in Regierungskreise ebnen." Er nannte als Beispiel unter anderem die "Maskendeals", bei denen Unionsabgeordnete Profite aus Geschäften mit Schutzmasken gezogen hatten. Er führt weiter aus: "Wenn die Strippen zu Gönnern und Geldgebern und der Einfluss auf Ämter verloren zu gehen drohen, war der Partei mit dem C im Namen selten etwas heilig." […..]
Der chronische Lügner Armin Laschet weiß natürlich, daß nie gegen Scholz ermittelt wurde, daß Scholz gar nicht die FIU beeinflussen darf und daß die Geldwäscheeinheit FIU von seinen Parteifreunden Spahn und Schäuble aus dem Finanzministerium geschmissen wurde.
Aber als Lügner schert er sich nicht um die Fakten, verbreitet die Lügen live im Triell und hofft, es werde schon etwas Dreck an Scholz hängen bleiben.
[…..] Unionskandidat Armin Laschet wird gut drei Tage später beim Triell die Vorlage nutzen: "Es wird so wenig bei der Geldwäsche getan, dass ein Staatsanwalt sagt, ich brauche hier weitere Informationen", sagt er und erweckt den Eindruck, das Bundesfinanzministerium sei gefilzt worden, weil man dort Unregelmäßigkeiten vermute. Und dass Scholz mauere. […..]
(Peter Burghardt und Cerstin Gammelin, SZ, 14.09.2021)
Laschet lügt dabei genauso dreist und demokratieschädlich wie Friedrich Merz, der frohlockend von „den Finanzskandalen der SPD“ spricht.
Ihre CDU-Freunde im tiefschwarzen Cloppenburg haben ganze Arbeit geleistet.
[…] Die Ermittlungen gegen die FIU laufen schon seit Februar 2020. Unterlagen wurden bereits vor Monaten in Köln gesichert. Warum also auf einmal diese Eile, so kurz vor der Bundestagswahl?
Fest steht, dass selbst die zuständigen Ermittler der Polizei Osnabrück vom Zeitpunkt der Durchsuchungsaktion überrascht wurden. Noch immer werten sie sichergestellte E-Mails von FIU-Mitarbeitern aus, um herauszufinden, was dort falsch gelaufen ist.
Überhaupt schien das Verfahren bislang nicht dringlich zu sein. Es gibt weder eine eigene Ermittlungsgruppe noch eine Sonderkommission. Lange Zeit kümmerte sich gerade einmal ein einziger Kriminalbeamter um die Sache. Besonders weit ist die Polizei in ihrer Arbeit ebenfalls nicht gekommen. Nur ein Bruchteil der E-Mails sei inzwischen gesichtet worden, heißt es intern.
In vergleichbaren Verfahren sind es oft die Polizisten, die Durchsuchungsbeschlüsse anregen. In diesem Fall aber war die Kripo aus Osnabrück nach SPIEGEL-Recherchen außen vor. Als die zuständigen Beamten Anfang August von den geplanten Maßnahmen in Berlin erfuhren, reagierten sie verwundert. Eine Notwendigkeit, an die Berliner Ministerien heranzutreten, sahen sie zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht, heißt es aus Polizeikreisen. […] Unterzeichnet wurde der Durchsuchungsbeschluss am 25. August für das Bundesjustizministerium von einem Richter, den Südbeck gut kannte. Vor seinem Wechsel ins Amtsgericht hatte Philip Brauch jahrelang als Oberstaatsanwalt unter Südbeck gearbeitet. Auffällige personelle Verbindungen sind da. [….]
(SPON, 17.09.2021)
Es ist sehr verzweifelt und sehr unangenehm zu welchen Methoden der Lügner Laschet greift.
[…..] Laschets autokratische Züge
Um seinen SPD-Konkurrenten Scholz zu beschädigen, missbraucht der Unionskandidat den Rechtsstaat. So jemand sollte nicht Kanzler werden. […..] Dieser Justizskandal ist beispiellos: Mitten im Wahlkampf veranstaltet die Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine „Razzia“ im Justiz- und im Finanzministerium und erzeugt dabei vorsätzlich den Eindruck, „die Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren. Damit war vor allem Olaf Scholz gemeint, Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat. Schon das ist ungeheuerlich. Noch erschreckender ist, dass CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet diesen Justizskandal im Triell genutzt hat, um seinen Konkurrenten Olaf Scholz zu desavouieren. Mehrmals betonte Laschet, dass das Finanzministerium „durchsucht“ worden wäre, um den Eindruck zu erwecken: Unter der Leitung von Olaf Scholz spielen sich kriminelle Machenschaften ab. […..] Die Konservativen wissen genau, dass das eigentliche Thema so kompliziert ist, dass viele BürgerInnen den Überblick verlieren. […..][…..] Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass Staatsanwälte sauber und neutral ermitteln. Dieses oberste Rechtsprinzip wurde in Osnabrück erkennbar verletzt. Im Triell hätte Laschet daher unbedingt darauf verzichten müssen, die „Razzia“ für seinen Wahlkampf zu nutzen. Es geschah das Gegenteil. Jeder Kanzler schwört einen Eid, in dem es heißt, „Ich schwöre, dass ich … das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes … verteidigen … werde.“ Diesen Eid hat Laschet schon jetzt gebrochen. Eigentlich darf er nicht mehr Kanzler werden. [….]
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