Samstag, 14. Mai 2022

Tot durch Kleiderbügel

 Menschen haben immer Sex, weil das ein Trieb ist.

In Deutschland liegt die durchschnittliche Häufigkeit heterosexuellen Geschlechtsverkehrs bei etwa dreimal im Monat. Solche Studien sind natürlich mit Vorsicht zu genießen, da Menschen nicht ehrlich antworten.  Heterosexuelle Frauen haben im Durchschnitt mit 6,1 Männern in ihrem Leben Sex. Heterosexuelle Männer mit 9,8 Frauen. Eigentlich müsste die Zahl genau gleich sein, aber Männer übertreiben die Anzahl ihrer Sex-Erlebnisse und Frauen untertreiben.

Die gute Nachricht ist, daß im Deutschland des Jahres 2022 vor allem die Männer öfter Sex haben wollen, aber die Frauen tatsächlich bestimmen, wie oft es geschieht.  Wenn sie nicht will, hat er Pech gehabt.

Das ist ein eindeutiger zivilisatorischer Vorteil, da Männchen der Gattung Homo Sapiens wie andere Primaten oder auch Delfine körperlich in der Lage sind, den Geschlechtsverkehr zu erzwingen.

Die längste Zeit der Geschichte der Menschheit, passierte genau das. In der Ehe hatte die Frau die Pflicht, ihrem Mann sexuell gefügig zu sein und deswegen stimmte Friedrich Merz mit der überwältigen Anzahl der CDUCSU-Parlamentarier im Bundestag auch gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe. Für die Christen-Partei ist das Selbstbestimmungsrecht der Frau dem Sexualtrieb des Mannes untergeordnet. Wenn er spitz wie Nachbars Lumpi ist, sollte er nach den Vorstellungen des Friedrich Merz seine Frau mit physischer Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwingen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.

Ob eine Ehe überhaupt besteht und gültig ist, definierten Kirche, Parteien und Staat bis 1976 danach, ob die Frau vaginal penetriert wurde, oder nicht.

Erst dann wurde bei Ehescheidungen in der Bundesrepublik Deutschland das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.

Eine feine Sache war das für Königs- und Fürstenhäuser, die politische Ehen eingingen und bei geostrategischen Veränderungen lieber eine andere Prinzessin heiraten wollten. Denn eine christliche Ehe ist bekanntlich vor Gott geschlossen und damit nicht zu trennen. Die Hintertür war immer, zu behaupten, die Ehe sei gar nicht vollzogen worden und daher ungültig. Das blutige Betttuch nach der Hochzeitsnacht, welches der geifernden Verwandtschaft gezeigt wurde, konnte auch manipuliert sein. Beweisen konnte Frau den Vollzug der Ehe erst, indem sie ein Kind gebar. Bis dahin konnte sie auch wieder rausfliegen oder wahlweise auch geköpft werden, wie von Heinrich, VIII.

Der Bundesgerichtshof hatte am 02.11.1966 mit unserem Grundgesetz eine Bumspflicht für die Frau festgelegt. Dabei genügte es nicht, wenn die Frau wie ein Brett dalag und sich nicht gegen den Geschlechtsverkehr wehrte, sondern sie hatte nach Ansicht der höchsten Richter auch die Pflicht zu einem „engagierten ehelichen Beischlaf“, anderenfalls könnte sie bei einer Scheidung nach dem damaligen Schuldprinzip schuldig gesprochen werden und damit alle weitere Rechte – Erziehungsberechtigung, Unterhalt – verlieren. Kinder weg und Geld weg, wenn Frau beim Bumsen keine Begeisterung zeigte.

  [….]  „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“  [….] 

(BGH, 02.11.1966 - IV ZR 239/65)

Wenn sich die Deutschen immer nur nach Kirche und C-Parteien gerichtet hätten, gäbe es immer noch diese Rechtsprechung und Richter Friedrich Merz könnte weiter in seiner Traumwelt leben, in der er seine Frau vergewaltigen darf und kein Weibsbild in der CDU eine Führungsrolle übernimmt. Ach, ich vergaß; letzteres ist ja immer noch so:

Von den 60 Top-Führungspositionen in der CDU werden nur 59 von weißen Männern besetzt. Eine Männerquote von lediglich 98,3%!

Das ist keine schöne Welt für die Weibchen in unserer Fauna.

[….] Ein im Tierreich relativ weit verbreiteter Brauch ist der Sex gegen den Willen des Partners. Sowohl bei Delfinen, Schafen, Fledermäusen als auch Stockenten haben Forscher ihn beobachten können.  Häufig attackieren die Männchen die Weibchen dabei in Gruppen, was dramatische Folgen haben kann. Stockentenweibchen werden zum Beispiel oft so hartnäckig von mehreren Erpeln gleichzeitig verfolgt, dass sich der Sex in einen Kampf um Leben und Tod verwandelt.  Jedes Männchen will sich als Erstes mit dem Weibchen paaren. In diesem Fortpflanzungseifer drücken die Männchen das Weibchen häufig unter Wasser. Experten schätzen, dass bis zu zehn Prozent der Stockentenweibchen bei solchen Übergriffen ihrer Geschlechtspartner ertränkt werden.  [….]

(Lena Ganschow, 20.06.2017)

Wenn Frau nicht selbst bestimmen kann, ob sie Sex haben will, ist schon aus dem Grunde klar, daß es immer wieder Schwangerschaftsunterbrechungen gibt.

Das sind so elementar wichtige, intime und persönliche Vorgänge, daß die Rechtslage relativ egal ist. Auch in der Nazi-Zeit, als Abtreibungen mit der Todesstrafe geahnt werden konnten, wurden sie weiter durchgeführt. Allerdings unter erbärmlichen Bedingungen, so daß die Frau daran sterben konnte. 

Mit der Liberalisierung des deutschen Abtreibungsparagraphen 218 sank die Zahl der Fälle auf etwa 100.000 im Jahr.

In den 1970ern waren es in der Illegalität allein in Westdeutschland etwa 400.000 Abtreibungen.

Wer wie CDU oder Kirche oder GOP nun wieder vehement für Abtreibungsverbote eintritt, erreicht nicht nur ein Vielfaches der Schwangerschaftsunterbrechungen, sondern ermordet dabei auch Frauen, die dann in Hinterhöfen oder auf dem Küchentisch verbluten, wenn sich Laien an dem Eingriff versuchen.

[…] Jedes Jahr sterben weltweit zehntausende Frauen bei oder an den Folgen illegaler Schwangerschaftsabbrüche. Eine Studie der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität aus dem Jahr 2019 schätzt, dass allein in Nigeria jährlich mehr als 6.000 Frauen bei dem Versuch, eine Schwangerschaft zu beenden, ihr Leben verlieren. Doch eine Abtreibung steht in Nigeria unter hoher Strafe. In vielen Bundesstaaten darf sie nicht einmal dann vorgenommen werden, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist.   [….]

(SWR2, 18.01.2022)

Die katholischen Bischöfe finden es geil und wollen mehr Frauen verrecken sehen.

[….] US-amerikanische Bischofskonferenz ruft zu Gebet dafür auf, das Gesetz Roe vs. Wade zu kippen!  Kraftvolles Prolife-Zeugnis von den US-Bischöfen: 13. Mai (Fatima-Tag) wird als Tag des Gebets, des Rosenkranzes und des Fastens für die Abschaffung des liberalen Abtreibungsgesetzes ausgerufen. Als Reaktion auf das Durchsickern eines Gutachtenentwurfs im Fall Dobbs gegen die Jackson Women’s Health Organization am Obersten Gerichtshof der USA rufen einige Abtreibungsbefürworter zu landesweiten Demonstrationen, Störungen des Gottesdienstes und zur persönlichen Einschüchterung bestimmter Höchstrichter auf. Erzbischof José H. Gomez von Los Angeles, Präsident der US-amerikanischen Bischofskonferenz (USCCB) und Erzbischof William E. Lori von Baltimore, Vorsitzender des Ausschusses für Pro-Life-Aktivitäten der USCCB, laden die Gläubigen ein, sich in Fasten und Gebet zu vereinen:

„Inmitten der aktuellen Spannungen laden wir Katholiken im ganzen Land ein, am Freitag, dem 13. Mai, dem Gedenktag Unserer Lieben Frau von Fatima, mit uns zu fasten und den Rosenkranz zu beten. Lassen Sie uns unsere Gebete und unser Fasten für diese Absichten darbringen:

-    Für unsere Nation, für die Integrität unseres Justizsystems und dafür, dass sich alle Regierungszweige dem Streben nach dem Gemeinwohl und dem Schutz der Würde und der Rechte der menschlichen Person von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod widmen.

-    Für die Aufhebung von Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey in der endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Dobbs v. Jackson. [….]

(Kath.net, 10.05.2022)


 

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