Und schon
wieder einmal zeigt der Kalender eine „1“ - hohe Zeit für mich den Blödmann des
Monats zu küren.
Den
Pokal gewinnt die Hanseatische Landes-CDU, die bei den letzten
Bürgerschaftswahlen 15,9% erreichte und seit dem mit größtmöglicher Perfidie zu
beweisen versucht, wieso das noch viel zu viel war.
Bezüglich
der Schulschließungen in Hamburg ist der
Unmut immer noch gewaltig.
Statt
sich zu freuen, daß die RKK aus eigenem Antrieb Kinder aus ihren Krallen lässt
und dabei auch noch mit ihrer Abrissbirnen-Diplomatie extrem wohlhabende Gönner des Erzbistums vertreibt,
bedauern immer noch viele den Rückzug des Erzbischofs aus dem Hamburgischen
Schulwesen.
Die
CDU-Fraktion versucht mit aller Gewalt die Schuld dafür dem rotgrünen Senat in
die Schuhe zu schieben, um parteipolitisch von der Verunsicherung hunderter
Eltern zu profitieren.
Das ist
ebenso schäbig wie offensichtlich absurd.
Träger
der Schulen ist das Erzbistum.
[….]
Die Eltern der Katholischen Schulen, die
in Hamburg 9000 Schüler betreuen, hoffen nun auf die Schulbehörde. Auch die CDU
stößt in diese Richtung vor. Sie will die Schulschließungen am Mittwoch zum
Thema der Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft machen. Dabei will die Partei
einen Antrag einbringen, der den Senat auffordert, zusammen mit dem Erzbistum
einen Weg zur Finanzierung zu suchen. Bei Investitionen sollen Schulen in
freier Trägerschaft stärker als bisher unterstützt werden, fordert die CDU.
Die Fraktion wirft dem
Senat vor, 61 Millionen Euro aus einem Schulsanierungsfond der Bundesregierung
nicht abzurufen. „Es ist total unverständlich, dass der Senat diese Möglichkeit
zur Rettung der katholischen Schulstandorte bisher ignoriert“, erklärte der
CDU-Fraktionsvorsitzende André Trepoll. Schulbehörde und SPD weisen das zurück.
Das Geld stünde allen Hamburger Schulen zur Verfügung. Kein Träger würde
gegenüber anderen bevorzugt. Die Linke konterte: Die Verantwortung für die
Schulschließungen liege im Missmanagement des Erzbistums, nicht beim
Schulsenator. [….]
Nachdem
die ersten CDU-Vorwürfe als absurde Unwahrheiten am regierenden Senat
abprallten, versuchen es die Christdemokraten gemeinsam mit der konservativen
FUNKE-Presse nun mit dem pekuniären Argument.
Der
Senat handele mit Zitronen, wenn die RKK sich aus den Schulen zurückzöge.
Schulen unter kirchlicher Trägerschaft wären viel billiger für den Senat.
[…..]
Gesetzlich festgelegt ist, dass
Privatschulen in Hamburg für jeden Schüler 85 Prozent der Kosten erhalten, die
die Stadt für einen Schüler in der entsprechenden staatlichen Schule aufwendet.
[….]
(HH
Abendblatt, 28.01.2018)
So
einfach ist das also mit den Kirchenschulen?
Weil der Senat pro Kind 15% Bildungskosten spare, solle man möglichst viele Schulen in religiöse Trägerschaft outsourcen?
Weil der Senat pro Kind 15% Bildungskosten spare, solle man möglichst viele Schulen in religiöse Trägerschaft outsourcen?
Ganz
abwegig ist der Gedanke nicht.
Finanzielle
Überlegungen klammer Kommunen sind fast immer der Grund dafür Krankenhäuser,
Pflegeheime, Seniorenstifte, Kitas oder eben auch Schulen in kirchliche
Trägerschaft abzugeben.
Der
Staat spart dadurch Personalkosten.
Aber
wieso eigentlich?
Der
Grund ist das kirchliche Arbeitsrecht, welches Krankenpfleger, Putzfrauen, Ärzte,
Lehrer, Kindergärtnerinnen klar schlechter stellt. Es gelten keine allgemeinen
Tarifverträge, Streiks sind grundsätzlich verboten.
Abgesehen
von der grundsätzlichen Frage, ob es gesellschaftlich eigentlich wünschenswert
ist Pflegekräfte und Grundschullehrer noch schlechter zu bezahlen, gilt es auch
zu bedenken, daß die 1,3 bis 1,5 Millionen Angestellten von Caritas und
Diakonie unter kirchlicher Knute diskriminiert werden dürfen.
Läßt
sich ein katholischer Chefarzt scheiden, kann die Kirche ihn feuern. Outet sich
seine Kollegin als lesbisch, fliegt sie ebenso.
Noch
abartiger: Kirchen stellen in der Regel nur Kirchenmitglieder ein.
Bei der
Personalpolitik heißt es also „Juden unerwünscht.“
Natürlich
auch „Muslime unerwünscht und Atheisten unerwünscht!“
In kirchlichen Einrichtungen gilt das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht. In § 118, Absatz 2 heißt es, dass das
Gesetz „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen
Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ keine Anwendung findet. Die Kirchen
praktizieren ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das in wichtigen Punkten vom
allgemeinen Arbeitsrecht abweicht und mit mehreren Grundrechten kollidiert.
Für die über eine Million Beschäftigten in kirchlichen
Einrichtungen, vor allem von Caritas und Diakonie, hat dies in zweierlei
Hinsicht weitreichende Folgen.
Zum einen gilt dort eine besondere Loyalitätspflicht,
die sich nicht nur auf das Verhalten am Arbeitsplatz erstreckt, sondern bis ins
Privatleben der Beschäftigten reicht. Das bedeutet zunächst, dass
Konfessionslose und Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften in
diesen Einrichtungen generell keine Anstellung finden.
[…]
Zum anderen müssen die Beschäftigten auf grundlegende Arbeitnehmerrechte
verzichten. In kirchlichen Einrichtungen wird der sog. Dritte Weg praktiziert. […]
Der Dritte Weg kennt […] kein
Streikrecht, auch ein Betriebsrat ist nicht vorgesehen.
[…]
Das kirchliche Arbeitsrecht hat zur
Folge, dass in Sozialeinrichtungen wie Krankenhäusern oder Sozialstationen, die
völlig oder weitestgehend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, die Grundrechte
nicht uneingeschränkt gelten. Insbesondere das Recht auf Religions- und
Weltanschauungsfreiheit ist weitestgehend außer Kraft gesetzt. Dies führt zum
Phänomen der „Zwangskonfessionalisierung“ […] Diese Sonderstellung kirchlicher
Sozialeinrichtungen ist Ergebnis intensiver Lobbyarbeit der Kirchen. Sie
widerspricht jedoch dem Geist des Grundgesetzes ebenso wie dem den europäische
Antidiskriminierungsrichtlinien.
Angesichts
des dieser Tage wieder extrem medial präsenten Fachkräftemangel in der
Pflegebranche ist es ein Skandal größten Ausmaßes auf kirchliche Träger zu setzen.
Null Prozent Finanzierung
durch die Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private Lebensführung der
dort Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […] Kirchliche Krankenhäuser werden nicht etwa
aus der Kirchensteuer finanziert – wie die meisten Menschen glauben. Die Investitionen
zahlt der Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die laufenden Kosten
der Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die Krankenkassen
oder Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar, dass einer
vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […] Die Eingriffe der Kirchen und
ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer
rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie
verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum Beispiel gegen den
Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht
im Falle der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen
Wiederverheiratung als Geschiedener entschieden hat. Oder die Diskriminierung Homosexueller. Oder
sie verstoßen gegen das Recht auf Streik nach Artikel 9 GG, wie mehrere
Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht entschieden haben.
Oder gegen die
Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen
Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!)
Instanzen quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die
Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder
Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann
gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht
hineinkommen. […] Es
ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive
Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche
Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel im Rheinland – weit über die Hälfte der
Krankenhäuser kirchlich sind, dann führt das eben dazu, dass bei der
Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen Muslimen, die sich für eine Ausbildung
im pflegerischen Bereich interessieren, davon abrät, weil sie in der Gegend
hier keine Arbeitsstelle finden würden!!
[…]
In
vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine nichtkonfessionellen bzw.
städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das selbst erlebt, dass
unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter nicht aufgenommen
wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren. Das ist nun wirklich
toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als Konfessionsfreie
bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz komplett mit der
Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.
[…]
Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben
zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil
von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor
und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren
darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die
Sozialarbeit zu finanzieren. […]
Soziale
Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft sind in Wahrheit natürlich nicht
billiger für den Staat, wenn man die rund 20 Milliarden Euro jährlich dagegen
verrechnet, die uns allen durch die Steuerfreiheit der Kirchen verloren gehen. RKK
und EKD zahlen keine Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Es
fallen keine Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern an, wenn man die Kirche als
Begünstigten einsetzt. Spenden an die Kirchen gehen auch zu Lasten des
Steuerzahlers, da sie bei Einkommens-/Körperschaftssteuer steuermindernd
berücksichtigt werden.
Also
liebe Hamburg-CDU; der Erzbischof macht die Kindererziehung nicht billiger,
sondern sogar unterm Strich teurer.
Ein
weiterer Grund weswegen die kirchlichen Schulen billiger haushalten, ist das
Kassieren von Schulgeld, das die Eltern von Kindern auf staatlichen
Einrichtungen nicht bezahlen müssen.
Außerdem
sparen kirchliche Träger in der Regel die Mieten für die Gebäude ihrer
Betriebe, da sie ihnen meistens ohnehin gehören und der Erhalt ebenfalls auf
den Steuerzahler abgewälzt wird.
In Hamburg
geht es aber noch toller. Dafür ist speziell die Hamburger CDU verantwortlich,
die in ihrer Regierungszeit 2001 bis 2010 auch noch Filet-Grundstücke aus dem
Besitz der Staat an die steinreichen Kirchen verschenkte, um dort Schulen zu betreiben.
[….]
Bis zu acht Schulen will die katholische
Kirche in Hamburg schließen. Werden die Grundstücke dann für Wohnungsbau
versilbert? Eine spannende Frage, denn vier der Grundstücke wurden der Kirche
vor zehn Jahren von der Stadt Hamburg übertragen. Drei davon kostenlos!
Natürlich um dort Schulen zu betreiben.
Besonders attraktiv
ist dabei der Standort der Schule St. Marien in der Eulenstraße in Ottensen – beste Baulage. Übertragen wurde
unter CDU-Regierung ebenfalls kostenlos die katholische Schule Harburg
(Julius-Ludowieg-Straße 89). Beide
Schulen sollen jetzt auslaufen.
Ebenfalls kostenlos
erhielt die katholische Kirche die Bonifatiusschule in Wilhelmsburg, sie bleibt
allerdings erhalten. Die Schule in Neugraben (Cuxhavener Straße) gab’s zum
Spottpreis von 5,6 Millionen Euro. „Diese Maßnahmen waren damals wirklich
großzügig und weitgehend“, betont die schulpolitische Sprecherin der SPD,
Barbara Duden. „Die Hintergründe dieses Grundstücks-Deals müssen uns im
Schulausschuss erläutert werden.“ […]
Das ist
ja nett – die ultrareichen Kirchen lassen sich in den Nuller Jahren Grundstücke
im Wert von Millionen schenken, betreiben dort Schulen, die ebenfalls
weitüberwiegend vom Steuerzahler finanziert werden.
Nachdem
nun die Grundstückspreise in schwindelerregende Höhen gestiegen sind, werden
die Kinder an staatliche Schulen zurück geschoben und die Kirche macht Reibach
mit den Grundstücken, weil der CDU-Beust-Senat wie bei der Elbphilharmonie, wie
beim Verkauf der Landeskrankenhäuser, wie beim Verschleudern des Wandsbeker
Rathauses, wie beim Verkauf der Netze, wie beim Handling der HSH-Nordbank
absolut unfähig war mit Geld umzugehen und das Vermögen der Steuerzahler ohne
irgendwelche Absicherungen verschleuderte und anschließend immer noch mehr draufzahlen
mußte, während sich dubiose Investoren über ihre Millionengeschenke freuen.
Unfassbar,
aber nachdem die RKK in Hamburg dermaßen mit Staatsgeldern zugeschissen wurde
und damit ganz offensichtlich nicht verantwortlich umgehen konnte, will die CDU
weitere Millionen an die Kirche schieben.
[…..]
In dem Entwurf ihres Bürgerschaftsantrags
macht die CDU-Fraktion allerdings noch weitere Vorschläge. Teil der Lösung
könne es sein, bei den Zuwendungen an Privatschulen "auch laufende
Gebäudekosten wie Abschreibung und Kapitalkosten zu berücksichtigen" und
zu prüfen, welche Personal- bzw. Schulverwaltungskosten übernommen werden
könnten. [….] Schulsenator Ties Rabe
kommentiert den Antrag der Christdemokraten mit Blick auf den staatlichen
Zuschuss so: "Hamburgs Privatschulfinanzierung ist sehr hoch und liegt in
der Spitzengruppe aller Bundesländer", sagte er. "In wichtigen
Bereichen liegt Hamburg 30 Prozent über der Privatschulfinanzierung unserer
Nachbarbundesländer." Von 2004 bis 2017 sei die Privatschulfinanzierung
für die katholischen Schulen zudem auf Initiative der SPD um mehr als 60
Prozent erhöht worden, "dreimal mehr als von der Preissteigerung her nötig
gewesen wäre". [….]
Was für
ein Glück, daß wir Hamburger jetzt von Olaf Scholz regiert werden und nicht
mehr planlos unser Geld an Milliardäre wie Asklepios-Chef Broermann
oder die Milliardenschweren Kirchen verschenkt wird.
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