Mittwoch, 26. Februar 2020

Es grenzt an ein Wunder!

Heute beendete das Bundesverfassungsgericht eine der brutalsten Formen des Kirchenlobbyismus.
Die Kirchenlobbyisten Kerstin Griese, Andrea Nahles, Göring-Kirchentag, Pascal Kober werden ihre sadistisch-fundamentalistische Qual-Ideologie nicht mehr so leicht jedem aufzwingen können.
Es geht um Sterbehilfe.

[….] Die Mehrheit im Bundestag [….] hat die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht. Es zeigt sich wieder: Ein Drohen mit Strafe führen nicht immer zum Ziel. Viele, die ihr eigenes Sterben in die Hand nehmen wollten, sind ausgewichen, in die Schweiz gefahren und haben sich dort Hilfe beim Sterben organisiert.
In der Schweiz sind die Zahlen hoch, und das liegt, so heißt es, vor allem auch an den Deutschen, die kommen. Wer nicht in die Schweiz fahren wollte, war verunsichert oder war empört, dass es nun keine legale Hilfe mehr gab. Und die meisten Ärzte fanden den neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch unklar. Sie wussten nicht, ab wann sie sich strafbar machen und haben deshalb sicherheitshalber Fragen der Patienten zu diesem Thema überhört.
Das alles haben die Verfassungsrichter gesehen und mit einer gewissen Radikalität gesagt: Ja, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bedeutet auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Punkt. […..]

Die Fanatiker einer gewissen Religion, die sich nach 2.000 Jahren immer noch an einem hingerichteten ausgemergelten zu Tode gefolterten Leichnam am Stock ergötzen, sind empört. Nicht nur, weil sie als Freunde von Prügelstrafen das menschliche Leiden anbeten, sondern weil sie generell versuchen jedwede individuelle Selbstbestimmung zu zu verhindern. Nach ihrem Willen soll sich auch im Jahr 2020 noch jeder den anachronistischen und antihumanistischen Regeln einer primitiven Hirtengesellschaft unterwerfen, in der Sklavenhaltung ebenso gottgewollt war wie das strikte Schweigegebot für die grundsätzlich minderwertigen Frauen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wer das für sich selbst will, soll so leben. Aber solche Steinzeitansichten dürfen nicht die intelligenteren Bürger, die sich von dem Unsinn losgesagt haben dominieren.

Rückblick:

(….) Hass ist ein starkes Wort, aber wenn ich in der Dokumentation „Frau S. will sterben“ sehe, wie Kerstin Griese auch zwei Jahre später noch stolz auf ihr Gesetz zur systematischen Qual von Menschen ist, wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein eigenes Lebensende mit jahrelanger…. 
Der Gesundheitsminister und seine frommen Parlamentskollegen sind eine Schande für ihren Berufsstand.

(…..) Gröhe ist ein Musterexemplar des anmaßenden Sadismus‘.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung schwer kranker Menschen unter Strafe zu stellen. "Ich sehe die große Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere tritt", sagte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover. Ein entsprechendes Gesetzesverfahren soll nach Angaben der CDU-nahen Stiftung nach der Sommerpause beginnen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.
In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei.
[…..]  Der Minister lehnte auch den Vorschlag ab, die Beihilfe zur Selbsttötung in streng umgrenzten Fällen in ärztliche Hände zu legen. Auf diese Weise würden Grundsätze des Lebensschutzes aufgeweicht. […]

Selten erlebt man so penetrantes Ignorieren des alltäglichen menschlichen Leids.
Gröhe illustriert mustergütig seine eigene Heuchelei, seine Unwissenheit, seine Gewissenlosigkeit, seine Anmaßung, seine schlicht unmenschliche Bosheit.
Jeder Christ kann sein Leiden, seine bestialischen Schmerzen, sein Ersticken, seine Unselbstständigkeit, seine Lähmungen, seine Perikardergüsse, seine Magensonden, seine Tracheotomien, seine Intubationen, seine Katheter, seine verschleimenden Lungen, seine Inkontinenz, seine Dekompensation, sein Organversagen, seine Hämodialyse, seine Klistiere, seinen künstlichen Darmausgang, seine Desorientierung, seine Panikattacken, seine Ängste, Phobien und Depressionen, seine Verzweiflung, seine Paresen, seine Dekubiti, seine Ekzeme, seinen Pruritus, seine Exsikkose, seine Infusionen, seine Transfusionen, seine OPs, seine Beatmungsmaschinen und die Verzweiflung der Angehörigen so lange genießen wie er will.

Wenn jemand anders das nicht möchte und mit seinem EIGENEN Leben selbstbestimmt umgehen will, geht das den Christen nichts an.

Kaum je schämte ich mich so sehr für einige Sozialdemokraten, wie bei der Bundestagsabstimmung 2015 zur Schaffung des § 217, des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid.

[….] „Merken Sie sich die Namen der Abgeordneten, die für dieses reaktionäre Gesetz gestimmt haben“, erklärte dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!“
Anders als in den meisten Medien berichtet, „stand keineswegs eine überwältigende, fraktionsübergreifende Mehrheit hinter dem Gesetz“, sagte Schmidt-Salomon. „Tatsächlich fand es nur innerhalb der CDU/CSU-Faktion mehrheitlich Zustimmung, was nur über die besonders enge Kooperation und weltanschauliche Verbundenheit der C-Parteien mit den Kirchen zu erklären ist." Dennoch wäre das „neue Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ im Parlament gescheitert, wenn nicht auch einige Abgeordnete der SPD, der Grünen oder der Linken für das Gesetz gestimmt hätten. [….]

Die RRG-Abgeordneten, die uns diese staatliche Folter aufzwangen waren:

[….] SPD: Rainer Arnold; Heike Baehrens; Ulrike Bahr; Doris Barnett; Dr. Matthias Bartke; Bärbel Bas; Burkhard Blienert; Willi Brase; Martin Burkert; Dr. Lars Castellucci; Siegmund Ehrmann; Petra Ernstberger; Dr. Fritz Felgentreu; Dr. Ute Finckh-Krämer; Christian Flisek; Dagmar Freitag; Sigmar Gabriel; Michael Gerdes; Martin Gerster; Iris Gleicke; Kerstin Griese; Uli Grötsch; Sebastian Hartmann; Hubertus Heil (Peine); Marcus Held; Wolfgang Hellmich; Dr. Barbara Hendricks; Dr. Eva Högl; Christina Jantz; Josip Juratovic; Oliver Kaczmarek; Arno Klare; Lars Klingbeil; Birgit Kömpel; Dr. Hans-Ulrich Krüger; Helga Kühn-Mengel; Christine Lambrecht; Christian Lange (Backnang); Steffen-Claudio Lemme; Gabriele Lösekrug-Möller; Hiltrud Lotze; Kirsten Lühmann; Dr. Birgit Malecha-Nissen; Hilde Mattheis; Bettina Müller; Michelle Müntefering; Dr. Rolf Mützenich; Andrea Nahles; Dietmar Nietan; Thomas Oppermann; Aydan Özoguz; Detlev Pilger; Achim Post (Minden); Dr. Wilhelm Priesmeier; Dr. Sascha Raabe; Martin Rabanus; Stefan Rebmann; Andreas Rimkus; Dennis Rohde; Dr. Martin Rosemann; René Röspel; Dr. Ernst Dieter Rossmann; Michael Roth (Heringen); Susann Rüthrich; Bernd Rützel; Annette Sawade; Marianne Schieder; Udo Schiefner; Dr. Dorothee Schlegel; Ulla Schmidt (Aachen); Dagmar Schmidt (Wetzlar); Elfi Scho-Antwerpes; Stefan Schwartze; Rita Schwarzelühr-Sutter; Rainer Spiering; Peer Steinbrück; Gabi Weber

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Volker Beck (Köln); Katrin Göring-Eckardt; Britta Haßelmann; Bärbel Höhn; Maria Klein-Schmeink; Stephan Kühn (Dresden); Markus Kurth; Dr. Tobias Lindner; Beate Müller-Gemmeke; Özcan Mutlu; Dr. Konstantin von Notz; Omid Nouripour; Cem Özdemir; Claudia Roth (Augsburg); Corinna Rüffer; Manuel Sarrazin; Elisabeth Scharfenberg; Kordula Schulz-Asche; Dr. Harald Terpe

DIE LINKE: Jan van Aken; Sevim Dagdelen; Annette Groth; Heike Hänsel; Andrej Hunko; Ulla Jelpke; Martina Renner; Kathrin Vogler; Halina Wawzyniak; Jörn Wunderlich; Hubertus Zdebel; Pia Zimmermann

Von den 360 Parlamentariern, die für das Verbot votierten, stammen 252 (= 70 %) von der CDU/CSU, 77 (= 21,3 %) von der SPD, 19 (= 5 %) von Bündnis90/Die Grünen sowie 12 (= 3,3 Prozent) von der Linksfraktion. Wir bedanken uns bei den 233 MdBs (immerhin fast 40 Prozent der Abgeordneten), die gegen das Gesetz gestimmt haben (39 Abgeordnete der CDU/CSU, 109 Abgeordnete der SPD, 41 Abgeordnete der Grünen und 44 Abgeordnete der Linken).

Innerhalb der Parteien waren die Mehrheitsverhältnisse folgendermaßen verteilt: Bei der CDU/CSU-Fraktion stimmten 86 Prozent der Abgeordneten für das Verbot, nur 14 Prozent dagegen (ziemlich exakt das umgekehrte Verhältnis, das in der Bevölkerung vorherrschte), bei der SPD stimmten 41 Prozent für das Verbot, 59 Prozent dagegen (nicht gerade bürgernah, aber immerhin eine klare Mehrheit gegen die Kriminalisierung der Suizidhilfe), bei Bündnis 90/Die Grünen stellten die Verbotsbefürworter 32 Prozent, die Gegner 68 Prozent, Die Linke konnte sich mit 21 Prozent Strafrechtsverschärfern und 79 Prozent Liberalen (bei dieser Abstimmung) als die bürgernahste (bzw. kirchenfernste) Partei im Deutschen Bundestag präsentieren. [….]

Nur dank des Bundesverfassungsgerichts ist Schluss mit dieser Großperversion.


[….] Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe scharf kritisiert. "Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar".
Das erklärten die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Bonn und Hannover. Die Kirchen wollten sich weiter dafür einsetzen, dass "organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden".
"Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen", so der Konferenzvorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, und der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in der gemeinsamen Erklärung. [….]

Wenn sich die beiden Topvertreter der größten Verbrecherorganisation in der Geschichte dieses Planeten so einig sind in ihrer Abwertung, weiß man, es war ein sehr guter Tag für die Menschenrechte und den Humanismus.

[…….]  Ein Paukenschlag
[…….] Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Nach der mündlichen Verhandlung im April 2019, die als eine "Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts" gewertet wurde, waren die Erwartungen hochgeschraubt – und sie wurden nicht enttäuscht: Die Urteilsverkündung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, die Andreas Voßkuhle um 10.00 Uhr heute Morgen eröffnete, wurde zu einer Lehrstunde in Sachen Grundrechte: Die Richterinnen und Richter klärten die anwesenden Politiker darüber auf, dass das Recht des Individuums auf Selbstbestimmung am Lebensende nicht zur Disposition gestellt werden dürfe. Das 2015 beschlossene "Gesetz gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" sei aufgrund seiner "Autonomiefeindlichkeit" verfassungswidrig und damit nichtig.
Die VerfassungsrichterInnen betonten, dass das Grundgesetz vom autonom entscheidenden Menschen ausgehe. Dieser habe das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen. § 217 StGB habe dies de facto verhindert, da sterbewillige Menschen nach der Verabschiedung des Gesetzes keine kompetenten Helfer mehr finden konnten. Zwar habe der Staat das Recht, Suizidprävention zu betreiben, aber er dürfe nicht in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen. Auch dürfe der Staat nicht materiell definieren, unter welchen Bedingungen ein Sterbewunsch legitim bzw. illegitim sei. Hierüber dürfe nur das eigenverantwortliche Individuum selbst entscheiden. Einengende Kriterien wie etwa das Vorliegen einer "unheilbaren Krankheit" dürfe der Staat nicht zur Voraussetzung machen.
In ihrer Urteilsbegründung mahnten die Richterinnen und Richter auch eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnungen und des Betäubungsmittelgesetzes an, die in ihren gegenwärtigen Fassungen "verfassungsrechtlich bedenklich" seien. Mit dem heutigen Urteil ist der Rechtszustand von 2015 wiederhergestellt – mehr noch: Nie zuvor hat sich ein deutsches Gericht so klar zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen über sein eigenes Leben und Sterben bekannt. Ein historisches Urteil, mit dem der scheidende BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle sich und seinen KollegInnen auf der Richterbank ein Denkmal gesetzt hat. [….]

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