Und schon wieder einmal zeigt der Kalender eine „1“ - hohe Zeit für mich den Blödmann des Monats zu küren.
Oh, ein zweiter Lockdown; wie überraschend. Einmal-Handschuhe sind in einigen Bundesländern fast ausgegangen und nur noch zu Mondpreisen erhältlich. Es gibt kein bundesweites Hygienekonzept für Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheimen. Keiner weiß nach welchen Kriterien die zu knappen Grippe-Impfdosen verabreicht werden und niemand kümmert sich um die Updates der Corona-App.
Leider ist die Erarbeitung von entsprechenden Konzepten in den letzten acht Monaten versäumt worden, weil der fachfremde zuständige Gesundheitsminister zwar sehr gern öffentlich auftritt, um sich reden zu hören, aber nie seine eigene Arbeit erledigt.
Spahn hatte als Gesundheitsminister über Monate die Pandemiewarnungen aus China ignoriert, war unfähig Hygienematerialien aufzutreiben, scheiterte an seinen Plänen zur frühen Tracking-App und einem Immunitätsausweis.
(…..) Das Bundesgesundheitsministerium wurde am 31. Dezember 2019 durch das internationale Frühwarnsystem ProMED vor dem neuen Virus gewarnt.
Der Pharma-Lobbyist und Yellowpress-Aktivist Spahn begriff überhaupt nicht was das bedeutet und blieb wochenlang inaktiv. Es wurden keine Pläne ausgearbeitet, keine Behörden koordiniert und schon gar nicht dachte der junge Jeck Jens daran das zu besorgen, das man bei allen Seuchen braucht: Schutzkleidung.
[….] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt am 23. Januar in den Tagesthemen: "Der Verlauf hier, das Infektionsgeschehen, ist deutlich milder, als wir es bei der Grippe sehen." Ende Januar treten die ersten Fälle in Deutschland auf - die meisten mit einem milden Krankheitsverlauf. Der behandelnde Arzt, Professor Clemens Wendtner von der München Klinik Schwabing, sagt heute im BR-Interview: "Hätten wir ganz schwer symptomatische Patienten gehabt, hätte man die Gefährlichkeit vielleicht anders eingestuft." Auch Berliner Regierungsbeamte kommen später zu dieser Einschätzung: Die ersten Infektionen in Deutschland hätten zu einem Trugschluss geführt: Seht, wir können es eindämmen. [….] Knapp zwei Wochen später, am 12. Februar, sagt Jens Spahn im Gesundheitsausschuss, die Gefahr einer Pandemie sei "eine zurzeit irreale Vorstellung". […..] 78 lange Tage. Am 2. März kommt der Gesundheitsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Es wird auch über die Absage von Großveranstaltungen diskutiert. Gesundheitsminister Spahn macht klar, die Behörden vor Ort sollten entscheiden - "ohne dass man belehrend aus Berlin kommt", heißt es im Protokoll. Bis zu einer Empfehlung des Ministers, Großveranstaltungen abzusagen, vergeht fast eine Woche.
Kein Wunder, daß Richard Grenell und Jens Spahn privat so eng befreundet sind.
Vermutlich erinnert Spahns Leugnen und Debakulieren den amerikanischen Botschafter ein sein ganz großes Idol im Weißen Haus. (…..)
(Die internationalen Top-Covidioten, 20.05.2020)
In den nächsten Monaten beschränke er sich auf Warnungen, Appelle und das öffentliche Besorgt-Sein, statt für einheitliche Test-Modalitäten und Abstandsregeln im Bund zu sorgen.
(…..) Nach den Bildern der volltrunkenen deutschen Feierbiester an Mallorcas Proll-Schänken ist Jens Spahn besorgt.
[….] "Die Pandemie ist nicht vorbei, wir sind noch mitten in der Pandemie", warnte Spahn. Weltweit seien die Zahlen so hoch wie nie zuvor. "Die Gefahr einer zweiten Welle ist real. Wir sollten wachsam bleiben und sollten nicht übermütig werden." [….]
Das ist eben Spahn – schon vor vier Monaten begnügte er sich mit einem Appell an die Vernunft.
[…..] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (39, CDU) hat angesichts der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Deutschland die Menschen zum Mitmachen und zur Vernunft aufgerufen. […..]
Weitere drei Monate später klang der Minister nicht anders.
[….] Auch zu den angekündigten Großdemonstration am Wochenende äußerte sich Spahn. Zu demonstrieren und seine Meinung zu äußern, sei ein wichtiges Grundrecht. Die Bilder von dicht gedrängten Menschen bereiten ihm jedoch Sorge. "Deshalb kann ich nur an die Vernunft appellieren und an die Rücksichtnahme aufeinander." [….]
Spahn appelliert statt Regeln aufzustellen, weil Wähler es nicht mögen bevormundet zu werden. Sie wollen als intelligente, vernünftige Wesen angesprochen werden. (…..)
Für seine Corona-Fehlleistungen wurde Jens Spahn bereits zur Impudenz des Monats August 2020 gekrönt.
In den folgenden zwei Monaten bestach er weiterhin durch Untätigkeit, Konzeptionslosigkeit, allgemeine drastische Verschlimmerung der Pandemie-Lage und der Meldung sich selbst mit Sars-CoV-II angesteckt zu haben.
Während sich aber bei dem Thema viele nicht mit Ruhm bekleckern, steht Spahn auch noch für eine ausgesprochen sadistische Angelegenheit: Trotz anderslautender allhöchster Urteile zeigt er hunderten unerträgliche Schmerzen leidenden Menschen den Mittelfinger und lässt sie bewußt und mutwillig jeden Tag gegen ihren Willen die Hölle auf Erden durchleben.
Wer so handelt, ist ein bösartiger Sadist, Religiot oder beides.
(…..) Rentenkonzepte, Steuersätze und
Kinderfreibeträge sind selbstverständlich auch umstritten, aber nirgendwo
prallt eine überwältigende Bürgermehrheit so hart auf die Volksvertreter-Realität
wie bei den existentiellen Fragen:
Patientenverfügungen, Recht auf selbstbestimmten Tod, PID-Diagnostik,
Drogenliberalisierung, Abtreibung, Zweiklassenmedizin, §219a, die erbärmliche
Behandlungen von Pflegefällen.
Wieso wird das Recht auf einen staatlich unterstützten Suizid nicht eingeführt, obwohl (je nach Umfrage) zwei Drittel bis 90% der Bevölkerung sich genau diese Option wünschen, um am Ende diese extremste Privatentscheidung selbst treffen zu können?
Die Antwort ist einfach: Aktive Christen sind unter den Bundestagsabgeordneten extrem überrepräsentiert, keine Lobby ist so massiv mit dem Gesetzgeber und der Regierung verquickt wie die Kirchenlobby.
Eine groteske Form des gegen humanistische Werte gerichteten sadistischen theologischen Einflusses, der das sinnlose Quälen und Zufügen von Schmerzen, Unmündigkeit und Kriminalisierung von Liebe durchdrückt, ist die Besetzung des Ethikrates der Bundesregierung.
[…..] "Der Deutsche Ethikrat sollte rational, evidenzbasiert und weltanschaulich neutral argumentieren, was aber durch die Überrepräsentanz kirchlicher Interessenvertreter allzu oft verhindert wird", kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon. […..] "Dass sich die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Ethikrates gegen Selbstbestimmungsrechte am Lebensende aussprachen und für ein Gesetz votierten, das per einstimmigen Beschluss der Karlsruher Richter für verfassungswidrig erklärt wurde, ist ein Skandal, der noch nicht hinreichend thematisiert wurde", meint Schmidt-Salomon, der bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts als "Sachverständiger Dritter" für die später erfolgte Aufhebung des § 217 StGB plädiert hatte. "Die Unterstützung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist nur eines von vielen Indizien dafür, dass der Deutsche Ethikrat in seiner Funktion immer wieder versagt. Interessanterweise kommt es dazu vor allem dann, wenn religiöse Interessen im Spiel sind, wie auch die Debatten zur Knabenbeschneidung oder Präimplantationsdiagnostik gezeigt haben. In einem gewissen Ausmaß kann man solche Defizite tolerieren, aber: Wenn sich – wie im Fall der Sterbehilfe-Diskussion – herausstellt, dass die Mitglieder des wichtigsten Ethikrates des Landes mehrheitlich nicht in der Lage sind, auf dem ethischen Niveau des deutschen Grundgesetzes zu argumentieren, ist dies keine Lappalie, die man auf die leichte Schulter nehmen könnte." Nach der deutlichen Rüge aus Karlsruhe hätte man eigentlich eine Umorientierung in der inhaltlichen Ausrichtung sowie der personellen Zusammensetzung des Ethikrates erwarten dürfen, doch die am 30. April erfolgte Neubesetzung des Gremiums weise in eine andere Richtung, führt Schmidt-Salomon aus: "Durch die Neubesetzung ist der Rat nicht pluraler, liberaler oder kompetenter geworden. […..] Bei den neu hinzugekommenen Mitgliedern des Rates sind Personen mit religiös-konservativen Werthaltungen überproportional stark vertreten – Menschen, von denen man leider annehmen muss, dass sie 2017 ebenfalls für ein verfassungswidriges Gesetz votiert hätten." […..] Hinzu komme, so Schmidt-Salomon, dass es weitere Ethikratsmitglieder gebe, "die zwar keine offiziellen Kirchenfunktionen wahrnehmen, aber doch entschieden für kirchliche Positionen eintreten". Ein Beispiel hierfür sei der Jurist Steffen Augsberg, der die Anliegen radikaler "Lebensschützer" mit entsprechenden Analysen untermaure (siehe etwa diesen Beitrag in der "Zeitschrift für Lebensrecht") und der "rhetorisch äußerst geschickt für ein Verbot professioneller Freitodbegleitungen gestritten" habe – sowohl als Mitglied des Deutschen Ethikrates als auch als Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung in dem Verfahren zu § 217 StGB vor dem Bundesverfassungsgericht. […..]
(gbs, 18.05.2020) (….)
(Deutsche Zerrbilder, 21.05.2020)
Spahn ist eine Schande für das Ministeramt! Der politische Rechtsaußen und Grenell-Intimus Spahn hält es wie dessen Idol Trump und ignoriert den Rechtsstaat.
Dem Bundesverfassungsgericht zeigt Sadist Spahn freudig den Mittelfinger.
(…..) Wenn sich die beiden Topvertreter der größten Verbrecherorganisation in der Geschichte dieses Planeten so einig sind in ihrer Abwertung, weiß man, es war ein sehr guter Tag für die Menschenrechte und den Humanismus.
[…….] Ein Paukenschlag […….] Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. [….]
(MSS, 26.02.20) (….)
(Es grenzt an ein Wunder, 20.02.2020)
Bis heute weigert sich Spahn zu handeln, ist nicht in der Lage einen Hauch Mitgefühl für Tausende Menschen in allergrößter tödlicher Not zu entwickeln, verweigert ihnen eiskalt und rechtswidrig Hilfe.
Interviewanfragen zu dem Thema werden abgeblockt.
[…..] Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf wirft Spahn und seinen Behördenmitarbeitern hier einen "Rechtsbruch" vor. "Wenn das Ministerium oder das entsprechende Institut hier Hürden errichtet, die nicht errichtet werden dürfen, dann verletzt das Institut und damit der Bund Grundrechte und damit die Verfassung", so Gersdorf. Doch selbst das Urteil des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, scheint den Gesundheitsminister nicht zu tangieren: Im Februar dieses Jahres entscheidet das Bundesverfassungsgericht: Die Einschränkung der Sterbehilfe, also der §217 Strafgesetzbuch, ist verfassungswidrig, verstößt gegen das Grundgesetz und gilt damit ab sofort als null und nichtig! Der damalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle stellte in aller Deutlichkeit klar: "Die Entscheidung des Einzelnen, nach seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren." […..]
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen