Montag, 25. Oktober 2021

So kommen wir nicht voran.

Die Sozis haben endlich ihre schlimmsten Religioten aus der ersten Reihe geräumt. Andrea Nahles und Wolfgang Thierse sitzen nicht mehr im Bundestag.

Unglücklicherweise wurde Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Hardcore-Religiotin, die Menschen ihren eigenen Willen abspricht und sie zu bestialischen Schmerzen auf dem Sterbebett verurteilt, wieder in den Bundestag gewählt.

Aber sowohl die Parteivorsitzenden, als auch der Kanzlerkandidat sind aufgeklärte Humanisten, die nicht den menschenverachtenden zwangsreligiösen Hirngespinsten verhaftet sind. Mit der Ampel, endlich ohne die Kirchen-affinen C-Parteien, sollte es also möglich sein, 102 Jahre nach der Formulierung des Verfassungsauftrages zur Entflechtung von Staat und Kirche, die abstrusen Kirchenprivilegien zu reduzieren.

[….] Die Weimarer Verfassung hat in Artikel 138 die Ablösung dieser Staatsleistungen durch die Landesgesetzgebung nach Vorschriften des Reiches verfügt. Obwohl dieser Verfassungsauftrag über Artikel 140 GG in das Bonner Grundgesetz übernommen wurde, ist er bis heute nicht eingelöst. Für eine Normenkontrollklage zu dessen Durchsetzung bestand nie eine parlamentarische Mehrheit. Obendrein ist nach wie vor das mit Hitler vereinbarte Reichskonkordat von 1933 in Kraft, welches für diese Einlösung ein „freundschaftliches Einvernehmen“ vorschreibt. Das Empörende an der Beibehaltung des Reichskonkordates ist dessen Zustandekommen nach dem Ermächtigungsgesetz, welches Hitler endgültig zum Diktator machte. In diesem Vertrag ist auch der Status des katholischen Religionsunterrichtes als ordentliches Lehrfach geregelt. Zu dessen Abschaffung wären aber nicht nur die Kündigung des Konkordates, sondern auch die schwierigere Änderung des Grundgesetzes (Art.7 Abs.3) notwendig. [….]

(Carsten Frerk, 20.04.2010)

Milliarden-Privilegien, die ein Staat mit einer konfessionsfreien Mehrheit zahlen muss. Es gibt eine Fülle verschiedener Geldflüsse des Staates an die Kirche.

Aber auch die seit 102 Jahren von der Verfassung geforderte Ablösung der sogenannten Staatsdotationen in Höhe von gegenwärtig rund 570 Millionen Euro jährlich, wird vom Bundestag blockiert. Obwohl mehr als 90% der Bundesbürger nicht mehr zum Gottesdienst gehen, ist die Macht der Kirchen über das Parlament ungebrochen.

Daher bezahlen brave Atheisten wie ich auch den bescheidenen lebenslangen Unterhalt von monatlich knapp 14.000 Euro netto an den Kinderfi**erfreund Kardinal Woelki.


 […..] Der Steuerzahlerbund NRW hat die Zahlung des vollen Gehalts an den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki während seiner Auszeit scharf kritisiert.

"Wenn Bezüge fortbezahlt werden, ohne dass die eigentliche Arbeit verrichtet wird, ist das nicht in Ordnung", sagte Haushaltsexperte Markus Berkenkopf der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Die Auszeit komme einer Freistellung gleich und solle ohne Bezüge erfolgen. Das Erzbistum hatte mitgeteilt, dass Woelki weiter sein volles Monatsgehalt in Höhe von fast 13.800 Euro erhält.  "Eine geistliche Auszeit ist kein Urlaub", hatte das Erzbistum gestern begründet. Woelki sei in seiner bis Anfang März dauernden Auszeit weiter im Amt und erhalte daher seine vollen Bezüge nach Beamtenbesoldungsgruppe B10, was dem Gehalt eines Oberbürgermeisters entspreche.  [….]

(dpa, 14.10.2021)

Daß Woelki und die anderen Bischöfe sich weiterhin ihres Gehalts auf Staatskosten erfreuen können, liegt an den frommen Kirchenfreunden bei den Grünen. EKD-Multifunktionärin Kathrin Göring-Kirchentag, Kirchenmitglied Annalena Baerbock und ZdK-Hardcore-Katholik Winfried Kretschmann, mochten sich in den Koalitionsverhandlungen offenbar nicht gegen die FDP an die Seite der SPD stellen, um soziale Verbesserungen für die Ärmsten zu fordern.

Aber sie kämpfen für das üppige finanzielle Wohlergehen der katholischen Woelkis.

[…..] „Natürlich gibt es Laizisten, die sich über die Kirchensteuer aufregen, die sie selbst gar nicht bezahlen müssen”, sagte der Grünen-Politiker der „Herder Korrespondenz” (Novemberausgabe). „Wir haben aber wirklich andere Probleme, als uns an solchen Fragen abzuarbeiten. Das werden wir nicht machen. Außerdem sind dafür die Länder zuständig.” Die Kirchensteuer sei eine Dienstleistung des Staates - „und die wird auch bleiben”.  SPD, Grüne und FDP wollen Mitte Dezember eine gemeinsame Bundesregierung bilden. Kretschmann ist Mitglied der Hauptverhandlungsgruppe mit den Grünen-Chefs Annalena Baerbock und Robert Habeck. [….]

(PNN, 25.10.2021)

Wie so oft bei Religioten, ist auch im Fall Kretschmann nicht klar, ob er bewußt lügt oder einfach nicht versteht, was er redet.

Die „Kirchensteuer“, als eine von ganz vielen Zahlungen an die Kirche, im Sinne eines Mitgliedbeitrages, regt Laizisten gar nicht auf. Natürlich können die Kirchenmitglieder acht bis neun Prozent ihres Einkommens an die reichste Organisation der Erde überweisen, wenn sie Lust haben.

Uns regt aber auf, daß in Deutschland der Staat den Einzug des Mitgliedsbetrages für die Kirchen (gegen eine lächerliche Gebühr von ein bis zwei Prozent) erledigt. In fast allen Ländern der Erde kümmert sich die Kirche selbst darum, ihre Mitglieder zu melken.

Kretschmann suggeriert aber mit seinem Nebensatz die sie selbst gar nicht bezahlen müssen ferner, die Mehrheit der Konfessionsfreien, trage gar nicht zur Kirchenfinanzierung bei. 

Das ist eine glatte Lüge. Allein die Steuerfreiheit der Multimilliarden-Organisation kostet den Staat an die 20 Milliarden jährlich.

Außerdem bezahlen alle Steuerpflichtigen weitgehend den Unterhalt der Kirchengebäude, die Bischofsgehälter oder die Theologen-Ausbildung.

Wir zahlen ALLE für die Kirche – Säkulare, Laizisten, Ausgetretene, Ungläubige, Hindus, Moslems, Agnostiker, Atheisten und Buddhisten.

[…..] Die auf das 19. Jahrhundert zurückgehenden Ansprüche sind aber nur ein kleiner Teil der direkten staatlichen Zuwendungen von insgesamt 9 Milliarden Euro. Die größten Posten sind hier die staatliche Finanzierung kirchlicher Kindergärten (2,5 Milliarden), Zuschüsse für konfessionelle Schulen (1,94 Mrd.) und Kosten des Religionsunterrichts (1,37 Mrd.). Da die hier tätigen Berufsgruppen dem kirchlichen Dienstrecht unterworfen sind oder die kirchliche „Vocatio“ benötigen (Religionslehrer), sind die Betroffenen oft zur Zwangsmitgliedschaft in den Kirchen gehalten, weil ein Kirchenaustritt den Stellenverlust bedeutet. Auch Verstöße gegen die katholische Moral (Wiederverheiratung Geschiedener) sind ein Arbeitsplatzrisiko. Wenn Religionslehrer oder Theologieprofessoren ihre Lehrbefugnis verlieren, hat der Staat das Nachsehen. Er muss jetzt sowohl den unkündbaren Lehrer als auch dessen Ersatz besolden.  Zu diesen Leistungen kommen noch indirekte Zuwendungen und Begünstigungen der Kirchen, die mit einem Einnahmenverzicht des Staates einhergehen und vom Referenten auf 7,5 Milliarden Euro beziffert werden. Hierzu gehören knapp 3,5 Milliarden Euro durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe, 2,69 Milliarden „Steuerbefreiungen für die verfasste Kirche“ sowie 664 Millionen für den Aufwand zur Erhebung der Kirchensteuer.  [….]

(Carsten Frerk, 20.04.2010)


 

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