Die rechtspopulistische Kurz-Regierung in West-Ungarn
greift konsequent durch.
Die Grenzen werden geschlossen, die Presse
gleichgeschaltet und endlich wird auch ein bisher vernachlässigter Bereich, in
dem das wilde Multikulti wütete, rassisch homogenisiert.
Ganz im Sinne eines anderen berühmten Österreichers
(geboren 1889 im schönen Braunau) macht sich FPÖ-Größe
Waldhäusel daran das genetische Kuddelmuddel in Österreichs
Tierheimen zu beseitigen. 60% der Alpen-Wauwaus verfügen über einen
Migrationshintergrund. Schäferhund-Dame Blondie dreht sich im
Grab um.
Es kann und darf nicht sein, daß rassereine Ö-Katzen
mit schweizerischen integrations-unwilligen Einwanderer-Samtpfoten, daß zackige
Ö-Hunde mit dunkelfelligen homophilen Italiener-Kötern vermischt werden.
Es kann gar nicht genug vor Hundemigranten gewarnt werden. Das sind
doch hauptsächlich junge, unbegleitete Rüden, die sich in Österreich nicht an
die Gesetze halten und keine Steuern zahlen.
[….] Gottfried Waldhäusl, Regierung von
Niederösterreich:
„Es wird nicht so sein können, dass
wir alle Hunde der ganzen Welt aufnehmen
können in Österreich. Wir haben hier genug Haustiere, wo wir den Platz brauchen
und das ist vernünftig, dass wir hier uns dem auch annehmen und als
Tierschutzlandesrat ist mir wichtig, dass unsere Tierheime in erster Linie für
unsere Hunde, für unsere Katzen, für unsere heimischen Tiere zur Verfügung
stehen.“
Hunde mit Migrationshintergrund? Der Mann ist nicht
irgendwer. Gottfried Waldhäusl arbeitet als Landesrat der Regierung von
Niederösterreich. [….]
Felix Austria, dank Männern wie Waldhäusl von der
Regierungspartei FPÖ wird wieder Klartext gesprochen.
Tierkriminalität wurde in den letzten Jahrzehnten
überhaupt sehr vernachlässigt.
Kein Wunder, daß auch Schweine, Ochsen, Problembären
und Vorstadtwölfe inzwischen glauben sich alles rausnehmen zu dürfen.
Es müssen endlich wieder abschreckende Strafen her und
zügig abgeurteilt werden.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert konnten wir uns
glücklicherweise noch auf die christlichen Kirchen verlassen, die kriminellen
Vierbeinern mit großem Ernst und juristischer Konsequenz den Prozess machten.
Ratten, Kakerlaken und Mäuse wurden vor unerbittliche
kirchliche Ankläger gestellt während man Nutztiere der weltlichen
Gerichtsbarkeit überließ.
[….] Zu den
Tieren, gegen die Gerichtsprozess geführt wurden, zählen zum einen Nutztiere
wie Schweine, Rinder oder Hunde, die einen Menschen verletzt oder getötet hatten.
Gegen wilde Tiere wurden dagegen nie solche Prozesse geführt. Die Prozesse
gegen Nutztiere waren in der Regel weltliche Prozesse. Gegen Schädlinge wie
Heuschrecken oder Maikäfer führte man dagegen geistliche Prozesse vor
bischöflichen Gerichten.
Auch wenn es sich bei den Nutztieren natürlich nicht um Menschen handelte,
wurden die Tiere vor Gericht trotzdem wie Menschen behandelt. Ein Richter
erstattete Anzeige gegen das Tier und eröffnete den Prozess durch eine
Vernehmung der Zeugen, die unter Eid aussagen mussten.
Manchmal wurden die Tiere während des Prozesses sogar in Untersuchungshaft
genommen. Wir wissen von der Quittung eines Kerkermeisters aus Frankreich, der
die im Sommer 1408 entstandenen Kosten für Ernährung eines Schweins in
Untersuchungshaft erstattet bekommen hat.
Einem schriftlichen Urteil folgte dann die Vollstreckung des Urteils. Meist
endeten die Prozesse für die Tiere mit der öffentlichen Hinrichtung am Galgen.
So zum Beispiel im Jahr 1499 in Sèves:
„Und was das genannte Schwein
betrifft, haben wir es verurteilt und verurteilen es aufgrund der in dem
genannten Prozess enthaltenen und festgestellten Gründe, der Gerechtigkeit
halber aufgehängt und exekutiert zu werden im Hoheitsbereich meiner genannten
Herren, nach unserem definierten Spruch und mit Recht.“ (Zitiert nach
Dinzelbacher, S. 113) […..]
Wie dankbar bin ich 2000 Jahren christlicher Kultur,
päpstlicher Unfehlbarkeit und dem geschriebenen Wort Gottes, daß Borstenvieh
und Paarhufer gründlich zur Raison gebracht wurden, bevor sie Rassenschande
begehen und deutsche Frauen vergewaltigen.
Law and Order zur Abschreckung – so die Rechtslogik,
mit der offenbar auch Teile der Österreichischen Regierung wieder
sympathisieren.
[….] Sie spiegelt biblisches Recht ebenso
wider wie germanisches und römisches. Sie vermischt Weltliches mit Klerikalem,
Aberglauben mit simplen Nützlichkeitserwägungen.
Nur eines ist klar:
Urteile sollten vor allem künftige Täter abschrecken. So bleibt dahingestellt,
ob den tierischen Delinquenten mit der Teilhabe an irdischer Gerichtsbarkeit
wirklich ein Gefallen getan war, denn sie wurden genauso bestraft wie ihre
menschlichen Leidensgenossen. Und beim Strafen war man im Mittelalter ebenso
hartgesotten wie erfindungsreich. Zu den öffentlichen Strafen gehörten: Hängen,
Erdrosseln, lebendig Begraben, Verbrennen, Steinigen, Enthaupten, Rädern, Blenden,
Auspeitschen, Teeren und Federn, Handabschlagen oder Ausdärmen.
Während weltliche
Gerichte für Tiere fast immer die Todesstrafe verhängten - der Verurteilte
endete am Baum oder Galgen, ordnungsgemäß und unter Glockengeläut aufgeknüpft
vom öffentlich bestallten Scharfrichter -, hatte die kirchliche Gerichtsbarkeit
eine ganze Palette von Strafen im Programm.
Sie sprach den
Kirchenbann aus, exkommunizierte und exorzierte. Weltliche Verfahren richteten
sich nur gegen Haus- und Nutztiere. Die Kirche nahm sich dagegen die Schädlinge
vor und prozessierte gegen Mäuse, Ratten, Maulwürfe, Insekten, Raupen,
Engerlinge, Schnecken, Blutegel, Kröten und - am häufigsten - gegen
Heuschrecken. […..]
Für mich
ist es einfach unerhört, daß lasche Alt-68er wie die Bundesjustizministerin Barley
das animalische Strafrecht so vernachlässigen und sich nicht endlich ein
Beispiel an der klerikalen Justiz nehmen.
[…..] Den Menschen
dieser Zeit [steckte] stets "die
Angst vor der göttlichen Rache" in den Knochen, sagt Deutsch. Kein Wunder:
Erst wurden die Bewohner Europas durch drastische Erntekrisen ausgehungert.
Anschließend dezimierte die Pest rund ein Drittel der Bevölkerung.
In dieser Bedrängnis zeigte sich auch die katholische Kirche hilfsbereit
und ging mit Tierbannungen und Exorzismen gegen schädliche Nager und Insekten
vor. In Verhandlungen vor kirchlichen Gerichten bot man Mäusen und Heuschrecken
dann allen Ernstes Ersatzgrundstücke an. Sogar Fristen für den Rückzug sollten
dabei abgesprochen werden.
Wie die Forscher herausfanden, kamen derlei Verrücktheiten sogar noch in
der frühen Neuzeit vor. Dinzelbacher: "Die Häufigkeit der klerikalen
Tätigkeit in dieser Sache wurde bisher unterschätzt."
1492 griffen die Regierenden des Schweizer Kantons Uri beispielsweise auf
eine mit päpstlichem Segen erteilte "feierliche priesterliche
Verfluchung" (Dinzelbacher) zurück, um den Befall der Ernte mit Käferlarven
zu bannen.
Bei anderer Gelegenheit sollen im Hafen von Marseille im 16. Jahrhundert
mithilfe von Weihwasser Delfine vertrieben worden sein, die den Schiffsverkehr
störten. […..] 1916 wurde der Zirkuselefant
Mary an einen Kran gehängt und stranguliert, weil er den Kopf eines Trainers
zerquetscht hatte. Mehr Glück war dem
Hund "Taro" beschieden, der einem Mädchen in die Lippe gebissen
hatte. Für diese Tat wurde der Übeltäter von einem US-Gericht zum Tode
verurteilt. 36 Monate saß Taro in einem Gefängnis von New Jersey, ehe er
begnadigt wurde.
Das war im Jahr 1994. […..]
Die linksgrünversiffte Bundesregierung sollte sich
schämen für die uneingedämmte Migrantenüberflutung in deutschen Tierheimen.
Echte deutsche Tiere wie Kanarienvogel, Wellensittich
und Perserkatze müssen deutsch bleiben.
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