Donnerstag, 15. August 2013

Das ist dreist


Noch immer wird mit „Christentum“, bzw „christlichen Handeln“ allerlei Positives konnotiert.
Wer sich mies verhält, wird „unchristlich“ genannt. 
Etwas aus dem Rahmen Fallendes wird verbal gebrandmarkt. Unter „unchristliche Uhrzeit“ versteht man eine viel zu frühe, oder viel zu späte Zeit.
Diese hartnäckig positivistische Sichtweise, die beispielsweise zur Schulpolitik nach dem Subsidiaritätsprinzip (nach Adenauer) zu immer mehr christlichen Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen führt, sorgt für einen kontinuierlichen Machtzuwachs der Kirchen.
Der Glaube mag zwar schwächer werden, Hunderttausende verlassen jedes Jahr die EKD und RKK, aber das Geldvermögen der Kirchen wächst.
Nie hatten Caritas und Diakonie auch nur annähernd so viele Angestellte wie heute.
Selbst als noch 95% der Bundesbürger Christen waren, hatten die Kirchlichen Konzerne einen viel kleineren Marktanteil.
Der Grund ist einfach:
Kirchen schröpfen den Staat. Es ist für eine Gemeinde billiger eine KITA kirchlich betreiben zu lassen, weil am anderen staatlichen Ende draufgezahlt wird.
 Die Kirchenkonzerne kassieren Landeszuschüsse, parasitieren den Bund, weil sie steuerbefreit sind und beuten ihre Angestellten aus, indem sie sich nicht an das allgemeine Arbeitsrecht und Tarifverträge halten.
Sie müssen es auch nicht, weil sich Kirchen in jeder Hinsicht als über dem Otto Normalbürger angesiedelt verstehen.
Es ist grotesk zu beobachten, wie Politiker und Bürger diese Unverschämtheiten billigend hinnehmen.
Als der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Karl Kardinal Lehmann einmal gefragt wurde, warum denn vor 2010 so viele Bischöfe, die Kenntnis von kinderfickende Kaplanen hatten, nicht zur Staatsanwaltschaft gegangen wären, antwortete der Kirchenfürst ganz jovial, daß nicht alle Staatsanwaltschaften den Kirchen freundlich genug gesonnen wären. 
Seit wann dürfen eigentlich kriminelle sich ihre Ankläger aussuchen, bzw entscheiden gar nicht erst zur Rechenschaft gezogen zu werden, weil der Richter nicht liebt genug ist? WTF? 

Im Jahr 2007, also fünf Jahre nach den päpstlichen Leitlinien zum Kindesmissbrauch, die vorsahen pädophil übergriffige Priester zu melden, hatte der Mainzer Kardinal erklärt, wieso er sich nicht daran halten müsse – die Staatsanwaltschaften gefielen dem Herren im roten Kleid nicht.
O-Ton Karl Kardinal Lehmann:
„Die Staatsanwaltschaften in verschiedenen Städten sind auch recht verschieden. Soweit her mit der Objektivität allein ist es dann auch wieder nicht.“


Das ist der Kern der Religionen: Wir sind besser als die und dürfen das, was die noch lange nicht dürfen.
Im klaren Widerspruch zur Verfassung kassieren die Kirchen ab.
Trauriges Jubiläum: „94 Jahre Verfassungsbruch“
[…]    Am 14. August 1919 trat die Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Kraft. Damit jährt sich der dort in Artikel 138 verankerte und heute in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommene Auftrag, die historischen Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche abzulösen, zum 94. Mal. Die Humanistische Union hat anlässlich dieses Jahrestages aktuelle Daten zu den Staatsleistungen präsentiert: Demnach werden sich die zweckfreien staatlichen Zuwendungen an beide Kirchen in diesem Jahr auf die Gesamtsumme von 481,4 Millionen Euro belaufen. Das entspricht nach HU-Berechnungen einer Steigerung von 6,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr.   Obwohl die evangelische Kirche weniger Mitglieder hat (23,9 Millionen) als ihr katholisches Pendant (25,7 Millionen), erhält sie mehr Gelder. Insgesamt fließen in diesem Jahr fast 280 Millionen Euro von den Staatskonten in ihre Kassen. Die katholische Kirche erhält vom Staat 202 Millionen Euro. Den höchsten Betrag zahlt Baden Württemberg an die beiden Kirchen aus (108 Millionen Euro), der geringste Betrag fließt im Saarland (637.000 Euro).  […]  Die seit Jahren abnehmenden Mitgliederzahlen in beiden Kirchen veranlassen den Staat offenbar nicht, über das erfüllen des Verfassungsauftrags nachzudenken. Anstatt die Leistungen einzustellen, entrichten alle Bundesländer – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, die keine Staatsleistungen kennen – jedes Jahr steigende Rekordsummen an die zwei Kirchen, „die ohnehin zu den reichsten Religionsgemeinschaften der Welt gehören.“ Anträge zur Umsetzung des Verfassungsauftrages im Bundestag wurden zuletzt mehrheitlich abgelehnt. […]

Unsere Volksvertreter inszenierten dies  als wahren Tiefpunkt des Parlamentarismus‘.
Nein, arm sind sie wirklich nicht die Kirchen.
Pro Tag werden werden in Deutschland 25 Millionen Euro in „Kirchensteuer“ bezahlt. In Wahrheit ist das natürlich keine Steuer, sondern Mitgliedsbeiträge, die der  Staat als Inkassounternehmen für Katholen und Evangelen eintreibt.
Eine feine Sache. 
Die christlichen Kirchen kassieren also allein in Deutschland über eine MILLION EURO PRO STUNDE!
Damit werden aber nicht etwa die „sozialen Leistungen“ finanziert. [….] Von den allein in Deutschland über eine MILLION EURO PRO STUNDE an die Kirchen gezahlten Mittel werden aber auch nicht Bischofsgehälter oder Theologenausbildung bezahlt.
Auch das stopft der Steuerzahler – von denen eine relative Mehrheit nicht Mitglied einer Kirche ist – RKK und EKD noch zusätzlich in den Allerwertesten. 
[….] Offensichtlich werden wir aber von Volksvertretern bestimmt, die in ihrer überwältigenden Mehrheit die Mehrheit der Konfessionslosen ignorieren und die darüber hinaus auch noch die Verfassung ignorieren.
Gerade 40 Sekunden benötigte der Bundestag, um den lästigen Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Im Schnellverfahren votierten am frühen Freitagmorgen die wenigen noch im Plenum anwesenden Abgeordneten um 0.26 Uhr ohne Aussprache, aber mit großer Mehrheit dafür, weiterhin das Grundgesetz zu ignorieren. Wenn es um das gute Verhältnis zu den beiden Großkirchen geht, kommt es für die Fraktionen von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen nicht so drauf an. Gemeinsam stimmte die ganz große Koalition gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei, der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte.
Unglaublich, aber wahr: Damit bleibt ein seit 94 Jahren bestehender Verfassungsauftrag nach wie vor unerfüllt. Dabei ist der Auftrag eindeutig: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst“. […]

Man stelle sich vor irgendeine andere Organisation, die seit Jahrzehnten systematisch Kinderficker in ihren Reihen vor der Staatsanwaltschaft schützt, würde in ähnlich unverfrorener Weise die Hand beim Steuerzahler aufhalten!

Die kirchliche Abzocke auf Kosten der Allgemeinheit kennt aber keine Grenzen. 
Selbst ich, der ich den Raffzähnen in den Soutanen jede Form der Gier zutraue, hatte noch nicht an das systematische Umgehen des Copyrights durch die RKK gedacht
Aber auch dabei setzen sich Franzis Männer über Recht und Gesetz hinweg.
Musikverbände werfen der katholischen Kirche vor, mit illegalen Notenkopien wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe anzurichten. Pro Jahr würden innerhalb der Kirche mehr als 700.000 Kopien von urheberrechtlich geschützten Chor- und Instrumentalwerken ohne Genehmigung der Rechteinhaber erstellt, teilte die VG Musikedition gemeinsam mit dem Deutschen Musikverleger-Verband und dem Deutschen Komponistenverband mit. […] Die Verbände klagen, für Komponisten, Textdichter und deren Verlage liege der jährliche Schaden durch widerrechtliche Vervielfältigung von Noten "im niedrigen bis mittleren siebenstelligen Euro-Bereich". […] Das weit verbreitete illegale Kopieren von Chornoten gefährde auch die Vielfalt des kirchenmusikalischen Musizierens, da es für viele Verlage heute kaum noch rentabel sei, Chorwerke zu publizieren, argumentierte der Geschäftsführer der VG Musikedition, Christian Krauß.
(HH Abla 15.08.13)

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