Die
Dotationen, die jährlich von allen Bundesbürgern ausgeschüttet werden, sind
schon viele Jahre Thema dieses Blogs.
Es ist
nichts weniger als skandalös, daß sich unter den Volksvertretern so gut wie
niemand findet, der sich für die Einhaltung der Verfassung einsetzt.
Bemerkenswert
ist nicht nur, daß Bischöfe oder theologische Lehrstühle oder Instandhaltungen
von allen Bürgern, also auch der relativen Mehrheit von Atheisten – bezahlt
werden, sondern vor allem auch wie ungemein üppig diese Gelder fließen.
Während
französische Bischöfe genau wie Priester rund 900 Euro im Monat verdienen –
Kost und Logis sind frei – greift ein Erzbischof oder Kardinal in Deutschland
mehr als 13.000 Euro monatlich ab, obwohl auch er kaum Unkosten hat, mietfrei
im Bischofspalais wohnt, Personal und Dienstlimousine gestellt bekommt und zum
Essen eingeladen wird.
Wofür
benötigen also Herr Marx und Herr Woelki ihre gewaltigen Gehälter?
Franz Kamphaus in Limburg hatte einst gezeigt, wie ein
hochangesehener und beliebter Bischof auch leben kann. Sein gesamtes Gehalt
spendete er, ließ im Bischofspalais eine tamilische Flüchtlingsfamilie wohnen
und bezog ein kleines Zimmer im Priesterseminar. Lange bevor ein gewisser
Bergoglio berühmt wurde, fuhr Kamphaus einen alten VW Golf – und zwar mit sich
selbst am Steuer.
Tebarzt
van Elst, der direkte Nachfolger Kamphaus‘ zeigte wie sehr es der Kirche schadet,
wenn Bischöfe nach persönlichem Luxus auf Kosten der Allgemeinheit streben.
Skandale und Massenaustritte folgten.
Aber die
Kirchenführung in Deutschland ist unbelehrbar. Der Oberkatholik hierzulande –
Reinhard Kardinal Marx – gilt selbst für bayerische Verhältnisse als extrem prunkverliebt.
Immerhin
gibt es inzwischen Journalisten, die sich mit der sagenhaften Raffgier der
deutschen Kirchen beschäftigen.
Für Marx
und seine Brüder im Amte wird es besonders peinlich, wenn man wie in der
ARTE-Dokumentation „Die Kirche und das Geld“ die Situation mit
anderen Ländern wie Frankreich vergleicht, wo es weder elf Milliarden Euro
Kirchensteuer noch eine halbe Milliarde Dotationen obendrauf gibt.
Schwer
zu erklären ist auch die
inquisitatorische Härte mit der gerade die evangelische
Kirche unbescholtene Bürger unter tätiger Mithilfe der Finanzbehörden verfolgt
und versucht abzukassieren.
Nach den Haushaltsplänen
der Bundesländer werden die beiden christlichen Großkirchen im laufenden Jahr
erstmals mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen erhalten.
"Verrechnet man dies mit den Zahlungen, die seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland 1949 an die Kirchen geflossen sind, kommt man auf
die stolze Summe von 16,8 Milliarden Euro an Staatsleistungen – und dies,
obwohl die deutsche Verfassung schon seit 1919 die Ablösung dieser Leistungen
verlangt", erläutert der Kirchenfinanzexperte Carsten Frerk, Leiter der
"Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland" (fowid) und Beirat
der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs).
Es ist ein
bemerkenswertes Phänomen: Parallel zur sinkenden Kirchenbindung der Bevölkerung
steigen die Dotationen der Bundesländer für die Kirchen immer weiter an: 1970,
als noch rund 93 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung Kirchenmitglieder
waren, lagen die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen bei 122 Millionen
Euro. 1990, als die Kirchenmitgliederquote auf 73 Prozent gesunken war, zahlten
die Bundesländer 267 Millionen Euro. Inzwischen sind die Staatsleistungen auf
die bisherigen Rekordsummen von 499 Millionen Euro (2015) bzw. 510 Millionen
Euro (2016) angewachsen, obwohl nur noch 59 Prozent der Bürgerinnen und Bürger
den Großkirchen angehören.
Von
Grünen, FDP, AfD, CSU, SPD und CDU ist keinerlei Besserung zu erwarten, Sie
alle dienen treudoof und verfassungswidrig den Kirchen.
100% der
Kabinettsmitglieder Merkels sind Christen.
Nun
droht allerdings ein bißchen Ärger aus den Kommunen, denen Herr Schäuble den
Gürtel so eng geschnallt hat, daß sie darüber nachdenken müssen die
Milliarden-schweren deutschen Kirchen nicht mehr ganz so großzügig mit Geld zu
überschütten wie bisher.
Beispiel
Gingen an der Fils. Die Gemeinde in Baden-Württemberg mit gut 4.000 Einwohnern
in der Region Stuttgart ist evangelisch geprägt. Als Bürgermeister amtiert Herr
Hick von den Freien Wählern und grüßt via „E-Blättle.“
Evangelisch:
2.037 Einwohner, Römisch-Katholisch: 1.314 Einwohner Sonstige: 1.007 Einwohner
Gingen an der Fils ist ein Ort zum Wohlfühlen und verfügt über eine umfangreiche wohnortnahe Versorgung. Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße 10 sowie der Bahnlinie Stuttgart-Ulm und ist zudem ein wichtiger Industrie- und Gewerbestandort mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen. Ich lade Sie gerne ein, auch persönlich vor Ort auf Entdeckungsreise in Gingen an der Fils zu gehen. - Ich verspreche Ihnen, es wird Ihnen gefallen.
Herzlichst grüßt Sie
Marius Hick
Bürgermeister
Dem
evangelischen Pfarrer Matthias Krauter gefällt es allerdings gerade nicht so
sehr.
Gemäß
eines Vertrages von 1890 sollte die bürgerliche Gemeinde Gingen der
Kirchengemeinde bei Reparaturen fünf Sechstel der Kosten erstatten.
So soll
es nach dem Willen der Kirchen für immer bleiben.
Die
Religioten konnten nicht glauben, daß es eine Gemeinde wagen könnte, diese
Regelung in Frage zu stellen. Bis jetzt.
Es ging
um eine Kirchturm-Sanierung im Jahr 2005, die 600.000 Euro verschlungen hatte.
Bürgermeister
Hick fragte angesichts der klammen Gemeindekassen und des gigantischen
Reichtums der Kirchen höflich an, ob man sich nicht auf eine 50:50-Aufteilung
der Kosten einigen könne, statt wie bisher 83,3% der Gemeinde zu überlassen.
Die Evangelische
Kirchengemeinde Gingen war stinksauer und erklärte keineswegs mehr als 25% der eigenen Kosten zu tragen und klagte
gegen Bürgermeister Hick.
Wie es
weiter ging, ist schnell erzählt:
In der ersten Instanz bekam Pfarrer Krauter Recht, Hick legte Revision ein und gewann in der zweiten Instanz.
In der ersten Instanz bekam Pfarrer Krauter Recht, Hick legte Revision ein und gewann in der zweiten Instanz.
Da kam
es aber richtig dicke für die Kirche. Sie wurde dazu verdonnert künftig 70% der
Kosten für die Reparaturen an Turmuhr und Glocken zu tragen.
Krauter
konnte es nicht glauben und ging erneut vor Gericht.
"Mit Begeisterung
mache ich das natürlich nicht", stellt der Pfarrer der evangelischen
Kirchengemeinde Gingen, Matthias Krauter, klar. Die Juristen des
Oberkirchenrats prüfen derzeit, ob er beim Staatsgerichtshof in Stuttgart
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH)
Mannheim einreichen soll. Letzterer hatte entschieden, dass die bürgerliche
Gemeinde künftig nur noch ein Drittel des "Abmangels" zahlen muss,
der aus dem Unterhalt des Turms, der Uhren, des Läutwerks und der Glocken der
Johanneskirche resultiert; bisher steuerte sie fünf Sechstel (83,3 Prozent)
bei. Eine Revision ließ der VGH nicht zu.
Dagegen erhob die
Kirchengemeinde "Nichtzulassungsbeschwerde" beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das den Antrag Mitte Juni ablehnte. Als
"Rechtsbehelf" steht es Pfarrer Krauter nun allerdings frei, die
Sache bis zum 3. August vor das Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg
zu bringen. Und obwohl sich die Landeskirche noch nicht endgültig geäußert hat,
steht für ihn schon "mit hoher Sicherheit" fest, dass er "das
durchziehen muss bis zum Schluss". Er könne das VGH-Urteil wegen der
grundsätzlichen Bedeutung nicht hinnehmen. "Da steht nicht nur für uns,
sondern auch für die beiden großen Kirchen im Land zu viel auf dem Spiel",
sagte er am Mittwoch gegenüber der GEISLINGER ZEITUNG. [….]
Aber
dumm gelaufen, wieder scheiterte die Kirche.
Tja,
hätte der raffgierige Pfaff mal lieber das 50:50-Angebot von Bürgermeister
Hick akzeptiert.
Der VGH im Mannheim
reduzierte diesen Anteil auf ein Drittel. Grund: Die weltlichen Funktionen von
Turm, Turmuhr und Glocken hätten sich wesentlich geändert. Eine „ortsbildende
Wirkung eines Kirchturms“ rechtfertige nicht eine fortdauernde kommunale
Kostenbeteiligung. Hinzukommen müsse, dass der Kirchturm zur Imagepflege
genutzt werde. Dies war in Gingen der Fall, das den
Kirchturm in seinem
Wappen trägt.
Der Staatsgerichtshof
hatte die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung zu prüfen. Dabei stellten die
Richter fest, dass das Urteil weder gegen die sogenannte Kirchengutsgarantie
noch die Gewähr der Staatsleistungen an die Kirchen in der Landesverfassung
verletzte. Die Kirchengutsgarantie schützt die materielle Grundlage der freien
Religionsausübung.
Dadurch
daß es sich hier um eine Klarstellung in letzter Instanz handelt, hat
Geronten-Priester Krauter nun womöglich allen Kirchengemeinden in Baden
Württemberg einen Bärendienst erwiesen.
Denn
theoretisch können sich jetzt alle Gemeinden auf dieses Urteil berufen und
ebenfalls ihre Finanzierung der Kirchen von 83% auf 30% zusammenstreichen.
Danke Pfarrer
Matthias Krauter! Sie haben den Konfessionsfreien sehr geholfen!
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