AfDler
wie Trixi Storch schaffen es gelegentlich noch mich zu verblüffen.
Nach der
jüngsten gesetzlichen Regelung von sexueller Grapscherei twitterte die
Parteivizevorsitzende mit dem Hang auf Frauen zu schießen, eine Warnung an ihre
männlichen Parteifreunde.
Sie
stünden nun quasi mit einem Bein im Knast.
Offensichtlich
ist das alte Denken, nach dem eine Frau „Ja“ meine, wenn sie „Nein“ sage noch
verbreitet.
Das sind
offensichtlich noch nicht einmal nur sehr extreme und randständige Positionen.
Auch aktuelle Koalitionspolitiker stimmten noch 1997 gegen das Verbot von Vergewaltigung in der Ehe,
weil sie offensichtlich der Ansicht waren, es wäre das natürliche Recht eines
Mannes die Frau sexuell zu penetrieren, auch wenn sie sich dagegen wehre.
25 Jahre
sperrten sich CDU und CSU erfolgreich gegen die Strafbarkeit von Ehefrauen-Vergewaltigung.
Erst 17 Jahre nach einer entsprechenden UN-Konvention folgte das deutsche
Parlament.
Am 15. Mai 1997
stimmten von den anwesenden 644 Abgeordneten 471 für den Gruppenantrag und 138
dagegen, 35 enthielten sich der Stimme.
Alle
Abgeordneten der Linken, der Grünen und der SPD stimmten für Ulla Schmidts
Gruppenantrag.
Die
Unions- und FDP-Politiker, die weiterhin Männer straflos sexuelle Gewalt anwenden lassen wollten
waren:
CDU/CSU
Brigitte
Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank, Dr. Norbert Blüm, Dr. Wolfgang Bötsch, Klaus Brähmig, Rudolf
Braun (Auerbach), Georg Brunnhuber, Manfred Carstens (Emstek), Hubert Deittert, Albert Deß, Wilhelm Dietzel, Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn,
Wolfgang Engelmann, Heinz Dieter Eßmann, Anke Eymer, Klaus Francke (Hamburg), Dr.
Gerhard Friedrich, Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Geis, Dr. Reinhard Göhner, Dr.
Wolfgang Götzer, Joachim Gres, Kurt-Dieter Grill, Wolfgang Gröbl, Manfred Grund,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Gerda
Hasselfeldt, Otto Hauser (Esslingen), Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Klaus-Jürgen
Hedrich, Helmut Heiderich, Detlef Helling, Ernst Hinsken, Josef Hollerith, Dr.
Karl-Heinz Hornhues, Siegfried Hornung, Joachim Hörster, Georg Janovsky, Helmut
Jawurek, Dr. Dionys Jobst, Dr.-Ing. Rainer Jork, Bartholomäus Kalb, Volker
Kauder, Hans-Ulrich Köhler, (Hainspitz), Manfred Kolbe, Rudolf Kraus, Wolfgang
Krause (Dessau), Reiner Krziskewitz, Dr. Hermann Kues, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg),
Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Karl-Josef Laumann, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Heinrich Lummer, Dr. Michael Luther, Erwin Marschewski, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn),
Dr. Michael Meister, Friedrich Merz, Elmar Müller (Kirchheim), Engelbert Nelle,
Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Eduard Oswald, Dr. Peter Paziorek, Angelika
Pfeiffer, Dr. Gero Pfennig, Dr. Winfried Pinger, Dr. Hermann Pohler, Dr. Bernd
Protzner, Dieter Pützhofen, Hans Raidel, Dr. Peter Ramsauer, Peter Rauen, Otto
Regenspurger, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Hans-Peter Repnik, Roland
Richter, Roland Richwien, Dr. Erich Riedl (München), Klaus Riegert, Franz Romer,
Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian
Ruck, Roland Sauer (Stuttgart) , Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Gerhard
Scheu, Norbert Schindler, Dietmar Schlee, Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth),
Hans-Otto Schmiedeberg, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Michael von Schmude, Wolfgang
Schulhoff, Dr. Dieter Schulte, (Schwäbisch Gmünd), Clemens Schwalbe, Wilhelm
Josef Sebastian, Horst Seehofer, Heinz-Georg Seiffert, Johannes Selle, Jürgen Sikora,
Johannes Singhammer, Wolfgang Steiger, Erika Steinbach, Dr. Wolfgang Freiherr
von Stetten, Dr. Gerhard Stoltenberg, Max Straubinger, Matthäus Strebl, Michael
Stübgen, Egon Susset, Michael Teiser, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Gunnar Uldall, Dr.
Theodor Waigel, Dr. Jürgen Warnke, Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Dr. Fritz
Wittmann, Dagmar Wöhrl, Peter Kurt Würzbach, Wolfgang Zeitlmann, Benno Zierer, Wolfgang
Zöller.
F.D.P.
Hildebrecht
Braun (Augsburg), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Burkhard Hirsch, Roland Kohn, Uwe
Lühr, Günther Friedrich Nolting, Dr. Rainer Ortleb.
Auch die
„Liberalen“ Wolfgang Gerhardt, Otto Graf Lambsdorff, Hermann Otto Solms und Guido
Westerwelle konnten sich nicht zu einer Strafbewährung durchringen und
enthielten sich.
Deswegen
können die Schamlosen der AfD auch so leicht Anschluss an das deutsche
Parteienspektrum finden.
Sie
haben durchaus Schnittmengen mit Merkels und Seehofers Union.
Zur
Erinnerung; Merkel begründet die juristische Schlechterstellung Homosexueller mit ihrem „Gefühl“.
[…]
Denn die rechtspopulistischen Bewegungen
stehen den bürgerlichen Parteien näher, als diese zugeben mögen.
[…]
Widersprüchlich ist die populistische
Kritik am Populismus: Sie argumentiert nicht. Vielmehr setzt sie allgemeine
Zustimmung voraus, ein Einverständnis, das sich in einem Wort erschöpft, worauf
die Verhältnisse geklärt sein sollen. Sie tut so, als erübrige sich jede
weitere Auseinandersetzung, wenn man jemanden einen "Populisten"
nennt. Sie beruft sich auf eine Volksmeinung, um sich eines Gegners zu
erwehren, der sich seinerseits für eine Verkörperung der Volksmeinung hält.
[…]
Die
historisch bedingte Kompliziertheit der juristischen Bewertung von Sexualität ist
absurd.
Dafür
sind die 150 Sonderregelungen zur Anpassung der gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft nur ein Beispiel.
In
vielen amerikanischen Bundesstaaten werden sogar Sexualpraktiken
innerhalb der Ehe differenziert betrachtet und partiell verboten.
Liebende aufgepasst -
außer dem Missionar ist in Florida keine andere sexuelle Stellung erlaubt.
Darüber hinaus ist es verboten, die Brüste seiner Frau zu küssen oder
Oralverkehr auszuüben.
Was soll
der Unsinn im 21. Jahrhundert?
Beim Sex sollte schlicht und
ergreifend alles erlaubt sein, das auf freiwilliger Basis zwischen Erwachsenen
geschieht.
Punkt.
(Das
Jugendstrafrecht mag sich mit dem Übergangsalter beschäftigen und zusätzlich
regeln, daß Geschlechtsverkehr zwischen einer 18-Jährigen und einem 17-Jährigen
juristisch nicht so betrachtet wird wie die gleiche Handlung zwischen einem
40-Jährigen und einer 13-Jährigen.
Ich
beziehe mich aber ausdrücklich nur auf Sex zwischen Erwachsenen.)
Das
deutsche Recht hat da durchaus noch Nachhilfebedarf.
Zum
Beispiel dürfen Brüder in Deutschland Sex miteinander haben. Es dürfen
Schwestern miteinander Sex haben. Verboten ist aber Sex zwischen Bruder und
Schwester.
Hier ist
tatsächlich heterosexueller Verkehr juristisch schlechter als Homosexueller
gestellt. Absurd. Das Inzest-Tabu gehört abgeschafft.
Alle
Regelungen, die das Sexualleben erwachsener Menschen von einer vorgeblich
höheren moralischen Position aus reglementieren, gehören abgeschafft.
Es ist
mir ein Rätsel wie im Jahr 2016 eine Organisation wie die RKK mit ihrem Drang
in die Betten hinein zu bestimmen, überhaupt noch ernst genommen werden kann.
Wer sich
scheiden läßt, darf nie wieder Sex haben.
Und
solche Meinungen unterstützen wir mit staatlichen Milliarden?
Der Erzbischof von Philadelphia erlaubt wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der Kommunion in seiner Diözese nur, wenn sie keinen Sex miteinander haben.
"Für Geschiedene
und in einer Zivilehe Wiederverheiratete ist notwendig, wie Bruder und
Schwester zusammenzuleben, um im Sakrament der Beichte Versöhnung mit Gott zu
erlangen – was in der Folge den Weg zur Eucharistie eröffnen könnte", ließ
Erzbischof Charles Chaput in einem pastoralen Leitfaden verlauten, der seit
Anfang Juli in der Diözese Philadelphia Gültigkeit hat.[….]
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen