Selbstverständlich befürworte ich die allgemeine
Meinungsfreiheit.
Die Betonung liegt dabei auf dem zweiten Wortteil; der Freiheit.
Das ist die große, positive Errungenschaft, die es zu
schützen gilt.
Die Meinung selbst ist oft recht widerlich.
"Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins und
glaubt nur die der anderen stinken.“
Wegen der vielen stinkenden Meinungen ist die
Freiheit derselben nicht absolut, sondern unterliegt gewissen Einschränkungen.
Diese Begrenzungen der Meinungsfreiheit können durchaus
sinnvoll sein. Dafür ist der Paragraf 130, Volksverhetzung ein positives
Beispiel.
(….) Von Deutschland aus
betrachtet ist es immer wieder verwunderlich wie enttabuisiert in Amerika
Hakenkreuze, KKK-Kapuzen, Hitlerbilder gezeigt werden, wie ungeniert
Nazi-Gedankengut in die Welt posaunt wird.
Wir sind es nicht gewöhnt, daß
Leute hier so rumspazieren, weil das bei uns unter „Volksverhetzung“ fiele und
somit verboten ist.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Als juristischer Laie scheint es
mir schwammig zu sein wie und womit genau der öffentliche Friede gestört wird
indem die Würde eines NS-Opfers verletzt wird.
Das ist nicht so ein schwammiger
Gummiparagraph wie der unsägliche §166, der dringend abgeschafft gehört,
aber es wäre nicht ganz abwegig zu argumentieren, daß zur Meinungsfreiheit auch
gehört Unsinn über den Holokaust zu reden.
Ich kenne auch Juristen, die
sagen, der § 130 (3) habe seine Berechtigung gehabt, aber da 70 Jahre nach
Kriegsende kaum noch Opfer am Leben wären, könne man ihn auch auslaufen lassen.
Das allerdings bedeutete, daß
Kinder und Enkel der Opfer nicht dadurch verletzt würden, wenn ein Verbrechen,
welches in vielen Familien Dutzende Tote forderte bestritten wird.
Rechtsextreme Arier-Christen wie
David Berger und viele AfD-Größen leben davon sich als Opfer zu inszenieren.
Sie gaukeln ihren Mut als angebliche Tabubrecher vor und ergehen sich in
Verschwörungstheorien, wenn eine Zeitung oder Internet-Plattform mal nicht ihre
Hetze veröffentlichen will.
Von der „linksgrün-versifften
Systempresse durchgesetzte Zensur“ schnauben sie dann unter Krokodiltränen. Man
wird doch wohl noch sagen dürfen.
So erklärt sich ein Teil des
AfD-Erfolges; einige Wirrköpfe halten es für besonders mutig in der
Öffentlichkeit gegen Schwule, Schwarze, gegen Juden und Muslime zu poltern.
Dieser Erfolg ist umso
ärgerlicher, als in der veröffentlichten Meinung die AfD-Themen extrem
überproportional vorkommen.
Flüchtlinge, Ausländer, Asylanten
lautet das Thema jeder zweiten Talkshow, in der inzwischen auch immer mit
großer Selbstverständlichkeit ein AfD-Epigone für seine braune Truppe werben
kann.
Im einzigen
Merkel-Schulz-TV-Duell nahmen AfD-Themen die halbe Sendezeit ein, während
Sozialpolitik und Bildung gar nicht angesprochen wurden.
Wäre es nicht vielleicht besser
die AfD-Knalltüten ungehindert plappern und sich selbst entlarven zu lassen?
Sollen sie sich doch durch tumben
Rassismus selbst entlarven.
Man kann aber auch die
gegenteilige Position vertreten.
Demnach wäre der § 130 noch viel
zu schwach, weil die Storchs, Bernd Höckes, Gaulands, Poggenburgs, Markus Frohnmaiers noch frei rumlaufen und
zur Wahl stehen.
Ich neige inzwischen eher zu
dieser Sichtweise und meine völkische Hetzer gehören in den Knast, weil sie die
Hemmschwelle zur Gewalt bei vielen indifferenten Zuschauern runtersetzen. (…..)
Mein deutliches Ja zum §130 geht mit einem klaren Nein zum §
219a StGB, der sogar die Aufklärung über Schwangerschaftsunterbrechungen
verbietet, dem berüchtigten Inzestparagraph § 173 StGB und dem
oben genannten §166 einher.
Alle drei Strafrechtsparagrafen sind ganz großer Mist und
gehören wie der am 01.01.2018 im Zuge der Böhmermann-Affäre gestrichene Strafbestand
der Majestätsbeleidigung, §103 StGB dringend abgeschafft.
(…..) Der berüchtigte Gaga-Paragraph, welcher Blasphemie unter Strafe stellt.
Ein Homunculus unter den Paragraphen, denn er stellt eine abstrakte
Sache nur in Abhängigkeit von dem Aufschrei der Religioten unter Strafe.
Das heißt; ein und dasselbe Vergehen ist mal strafbewehrt, mal nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den
Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer
Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere
Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder
Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden
zu stören.
Sage ich „Gott hat Hühneraugen“ und keiner steht auf, um zu versichern Gott
habe wohlgeformte vollkommen Hühneraugen-freie Zehen, komme ich straffrei
davon.
Je mehr Vertreter der Gott-hat-makellose-Füße-Theorie sich aber empören und
desto lauter sie dies tun, desto höher die Chance, daß ich in den Knast komme.
Gute Zeiten für Fundis, Irrationale und Krawallmacher - je hysterischer und
exzessiver sie reagieren, desto eher bekommen sie ihren Willen.
Hätten Gott, Allah und Jahwe tatsächlich überzeugte Anhänger, wüßten diese,
daß Gott nicht weniger allmächtig wird, nur weil ein Atheist dies behauptet.
Indem sie aber Gott zur potentiellen beleidigten Leberwurst herabstufen,
demonstrieren sie, wie wenig sie glauben.
Sie sind alle kleine Ratzingers, die sich lieber hinter Panzerglas
verstecken und kleine Pfarrer, die lieber einen Blitzableiter gegen Gottes Blitze
auf dem Kirchendach installieren. (…..)
(Der Minigott, 28.11.2014)
(Der Minigott, 28.11.2014)
Es gibt also
sinnvolle und nicht sinnvolle Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
In der
Aluhut-Szene wird Meinungsfreiheit allerdings dahingehend falsch verstanden,
daß ihre Meinungen nicht nur frei geäußert werden sollten, sondern außerdem ein
Recht bestünde diese Meinungen zu verbreiten und öffentlich belobigen zu
lassen.
Das ist
natürlich grober Unfug.
Die verrückte
Eva Herrmann vom Ufologen-Verlag Kopp darf selbstverständlich ihre Meinungen
zur Impflicht und Reptiloiden-Invasion unter deutschen Politikern haben, äußern
und auch publizieren.
Sie hat aber
kein Anrecht darauf dafür ausschließlich gelobt zu werden und ihre Ansichten
über öffentlich oder privat finanzierte Medien zu ventilieren.
(…..)Die reaktionäre Fundi-Christin Eva Herman ist so ein
unangenehmes Beispiel.
Ganz im Gegensatz zu den immer wieder von rechtsradikalen Quellen (Kreuznet und Co) auftauchenden Vorwürfen das politisch korrekte Deutschland habe ihr „Berufsverbot“ erteilt, ist die blonde Braune unglücklicherweise beruflich extrem aktiv.
Wir sind eben eine freie Gesellschaft und daher darf auch ein dunkeldeutsch frömmelndes Kreuznet-Liebchen tun was es will.
Sie publiziert, verkauft fast ein Dutzend Bücher unter ihrem Namen, spricht auf dubiosen Parteineugründungen, wird bei ultrakatholischen Kongressen als Rednerin engagiert und ist nicht zuletzt das mediale Gesicht des Kopp-Verlages.
Dort versammelt sich das Who-Is-Who der rechtsnationalen Verschwörungstheoretiker, Ufologen (z.B. Erich von Däniken), Islamhasser wie Udo Ulfkotte und Esoterik-Freaks.
Ganz im Gegensatz zu den immer wieder von rechtsradikalen Quellen (Kreuznet und Co) auftauchenden Vorwürfen das politisch korrekte Deutschland habe ihr „Berufsverbot“ erteilt, ist die blonde Braune unglücklicherweise beruflich extrem aktiv.
Wir sind eben eine freie Gesellschaft und daher darf auch ein dunkeldeutsch frömmelndes Kreuznet-Liebchen tun was es will.
Sie publiziert, verkauft fast ein Dutzend Bücher unter ihrem Namen, spricht auf dubiosen Parteineugründungen, wird bei ultrakatholischen Kongressen als Rednerin engagiert und ist nicht zuletzt das mediale Gesicht des Kopp-Verlages.
Dort versammelt sich das Who-Is-Who der rechtsnationalen Verschwörungstheoretiker, Ufologen (z.B. Erich von Däniken), Islamhasser wie Udo Ulfkotte und Esoterik-Freaks.
„Der Verlag bezeichnet sich selbst als Verlag und Fachbuchversand für Enthüllungsliteratur, Verschwörungen und Geheimgesellschaften. Verlegt werden unter anderem Bücher zu Themen der Prä-Astronautik, der Ufologie, des Erfundenen Mittelalters, des Kreationismus, der Astrologie, der Geomantie sowie der Germanischen Mythologie, des Islamismus, der Freiwirtschaftslehre und „Enthüllungen“ wie zu sogenannten „linken Lebenslügen.“
(Wiki)
Wie schön wäre es, wenn Herman tatsächlich mit Berufsverbot belegt wäre.
Aber mit Kopp bildet sie eine perfekte Symbiose.
Der finanzstarke Verlag füttert sie und dafür liefert die angebräunte TV-Frau regelmäßig mit ultrabizarren Ansichten (Loveparade-Katastrophe war Strafe Gottes, etc) die PR für den vorher eher im Schatten vor sich hin modernden rechten Verlag.
Anfang Dezember meldete sie sich in der Causa Ken Jebsen zu Wort. (…..)
Verrückt;
Herman frönt den lieben langen Tag ihrer Meinungsfreit. Gibt zu allem
publikumswirksam ihre Meinung ab, veröffentlicht in den sozialen Medien, ihr
liegen sämtliche „alternativen Medien“ zu Füßen und zudem veröffentlicht sie
unablässig Bücher mit ihren Meinungen. Aber sie beklagt ihre Meinung nicht
äußern zu dürfen.
Der Widerspruch
ist so offensichtlich, daß es sich gar nicht lohnt darüber zu diskutieren. Aber
in der Aluhut-Szene der Bergers, Hildmanns, Naidoos und Hermans sind Logik,
Fakten und Kausalität grundsätzlich ausgeklammert.
[…..] Alle sagen alles, und jammern dann darüber, dass die Meinungsfreiheit
eingeschränkt wurde
Doch wie es sich für eine
ordentliche Idylle gehört, trügt der Schein. Als er neulich seinen Spargel
kaufte, hörte Uffa Jensen, wie sich die Frau vor ihm darüber beklagte, dass sie
fünf Fragen an Angela Merkel gerichtet, aber keine Antwort auf ihren Brief
erhalten habe. Die Kanzlerin kümmert sich nicht um die Sorgen einer Bürgerin!
Jensen war sprachlos über diesen wie selbstverständlichen Anspruch auf die
ungeteilte Aufmerksamkeit der Bundeskanzlerin. Dann begann er nachzudenken.
Jensen ist Professor am Zentrum für
Antisemitismusforschung an der TU Berlin und hat ein Buch über
"Zornpolitik" geschrieben und darin über die "Krise der
politischen Emotionen". Dabei beschäftigt ihn nicht nur die Tatsache, dass
es Verschwörungstheoretiker gibt, sondern viel mehr noch die Frage, warum ihnen
zugehört wird. […..]
Die
Hygienedemonstranten und sonstigen Corona-Querfrontler sollten der inkarnierte
Beweis dafür sein wie extrem weit die Meinungsfreit geht.
Ihre durchaus
gefährlichen Stink-Meinungen zirkulieren frei und ungehemmt, bestimmen sogar
die politische Agenda.
Sie verwechseln
aber immer wieder Meinungsfreiheit mit Weltherrschaft.
Sie äußern
nicht nur ihre Meinungen, sondern verlangen auch noch wie Weltherrscher
adaptiert zu werden. Jeder soll sich nur noch nach ihnen richten, sie
lobpreisen und bewundern.
Dabei befinden
sie sich auf dem Holzweg.
Ja, Attila
Hildmann darf denken und sagen was er will über Corona, aber ich bin weder
verpflichtet ihm zuzuhören, noch kann er mir vorschreiben seine Produkte zu
kaufen.
Es gehört auch
zur Freiheit, daß eine Reformhauskette Hildmann-Produkte aus den Regalen nimmt.
Sagen und
meinen darf der irre Attila dennoch was er will.
Aber seine
veganen Soßen kaufe ich deswegen nicht und er wird weder mich, noch private
Handelsunternehmen dazu zwingen können ihn auch noch zu bezahlen.
[…..] Auf seinen Profilen in den
sozialen Netzwerken geht Vegan-Koch Attila Hildmann wahlweise auf Politiker, Virologen
oder Bill Gates los. „Alle Akteure bei Corona haben euch angelogen, Statistiken
gefälscht und ALLES DETAILGETREU LANGE GEPLANT!“, schreibt der Vegan-Koch
beispielsweise. Und wer seinen kruden Thesen widerspricht, ist ein
„Meinungsfaschist“. Am Wochenende demonstrierte Hildmann unter anderem mit
Reichsbürgern und anderen Verschwörungstheoretikern vor dem Reichstagsgebäude
in Berlin, wurde dabei von Polizisten abgeführt.
[…..] Zwischen seinen kruden Postings
macht er Werbung für seine veganen Produkte: Hildmann betreibt mehrere vegane
Restaurants und verkauft bundesweit in Supermarkt- und Bioketten vegane
Produkte, beispielsweise Nudelsoßen in Gläsern. […..] Das Reformhaus Engelhardt, das in Hamburg sowie in Schleswig-Holstein
und Niedersachsen insgesamt 34 Filialen betreibt, nimmt Hildmanns Produkte aus
dem Regal. Das erklärte Geschäftsführerin Cathrin Engelhardt auf Anfrage der
MOPO. „Wir listen die Produkte aus. Wir klären, ob wir die Restbestände
zurückschicken können.“ Am Freitag habe man alle Filialen über diesen Schritt
informiert.
„Wir distanzieren uns mit Entschiedenheit von
Attila Hildmanns Verhalten und seiner Meinungsäußerung“, sagt Engelhardt. Zwar
sei man ihm dankbar für sein Engagement für die vegane Ernährung, aber „wir
glauben nicht, dass sein Verhalten mit seiner veganen Ernährung zu tun hat und
halten es eher für ein psychologisches Problem.“ […..]
Zu meiner
Freiheit gehört es in Zukunft lieber meine Belugalinsen und das Vanille-Pulver
bei Engelhardt zu kaufen und nicht mehr bei der Biokette Denn's, die weiterhin
Hildmann vertreibt.
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