Dienstag, 18. Februar 2014

Vom Minus-Minister zum Märtyrer.



Wer nur vier oder fünf Flaschen Wein im Keller hat, hat relativ wenig,
wer aber vier oder fünf Flaschen im Kabinett hat, hat relativ viel.
Willy Brandt

Und unter Merkels Flaschen war Friedrich stets bemüht der größte Depp zu sein.

Vor vier Monaten, zum Ende der schwarzgelben Ära, fahndete ich nach einem Superlativ.

Das wird noch ein hartes Brot für mich:
Zu entscheiden wer unabhängig von meiner persönlichen Antipathie der schlechteste Minister der abgewählten Bundesregierung war.
Da es sich schon um die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten handelt, stellte der schlechteste Minister dieser Regierung einen Rekord für die Ewigkeit auf.
Miserabelster Minister des katastrophalsten Kabinetts?

Als alle Gurkentruppler und Wildsäue durchdekliniert waren, fiel die Entscheidung auch ohne das Wissen, um Hans-Peters Verletzung des Dienstgeheimnisses zu seinen Gunsten aus.

Aber im Moment tendiere ich dazu Herrn Friedrich, der als Verfassungsminister noch nicht einmal die Grundrechte kennt („Sicherheit ist ein Supergrundrecht“) und ungeniert seiner Xenophobie frönt die Narrenkappe des unterirdischsten Ministers aller Zeiten zu verpassen. Absolut erbärmlich was er sich gegenüber Lampedusa erlaubt.
Sein USA-Auftritt war sogar noch peinlicher, als Guidos kreischiger „Ich-bin-hier-nicht-als-Toursit-in-kurzen-Hosen-Das-was-ich-sage-zählt“-Auftritt in der Türkei.
Und das war trotzdem noch Gold gegen Friedrichs Verhalten in Deutschland. Da klappte einfach NICHTS.

Ausländer müssten „abgewehrt werden, findet Bundesinnenminister Friedrich, der in der Heute-Journal-Sendung vom 19.02.13 nicht müde wurde über rumänische und bulgarische Arbeitskräfte Pauschalurteile zu fällen.
„Lügen, betrügen, Dokumente fälschen“ – so gingen diese Balkanesen vor. 
Und deswegen wolle er ein generelles Einreiseverbot erlassen. Geltende EU-Verträge – immerhin herrscht ab 2014 Arbeitnehmerfreizügigkeit – interessieren ihn nicht.

Ein Teil der Zuwanderer aus beiden EU-Ländern komme nur deshalb nach Deutschland, um Sozialleistungen zu bekommen, sagte Friedrich am Dienstag dem ZDF-"heute journal". "Das können wir nicht akzeptieren. Wenn ein solcher Betrug nachgewiesen werden kann, und das ist Aufgabe auch der Behörden vor Ort, dann kann man die Ausreise dieser Personen verlangen."
Wenn sie sofort nach der Abschiebung wieder einreisten, müsse erreicht werden, "dass wir für solche Menschen eine Einreisesperre nach Deutschland bekommen".


Auch die Pressefreiheit müsse eingeschränkt werden.
Das erlebt die WAZ unter anderem gerade bei der Lappalie „Olympiamedaillenvorgabe“.
Sie wollte vom Sportminister Friedrich wissen, welche Vorgabe er den Sportverbänden gemacht hatte.
Friedrich will aber dem dummen Volk nicht sagen, was er mit den Steuermitteln anstellt und klagt sich durch alle Instanzen.

Die Mitarbeiter von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich berufen sich darauf, dass ein Landesgesetz nicht für Bundesbehörden gelten könne. Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Bild-Redakteur gefragt hatte, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine Nazi-Vergangenheit hatten. Eine einfache und allgemein gehaltene Frage, die kein schutzwürdiges privates Interesse verletzt. Trotzdem will der BND die Informationen nicht herausgeben, ist bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegangen.
Nun verweigert das BMI aber nicht nur die Antwort auf die Frage, es zweifelt seine Auskunftspflicht grundsätzlich an. Sollte es damit durchkommen, könnte es in Zukunft abwägen, ob eine Information geheim bleiben soll oder ob das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Die Pressesprecher könnten also entscheiden, welche Informationen an die Öffentlichkeit kommen. Für Journalisten wie uns würde es quasi keinen Sinn mehr machen, bei Bundesbehörden überhaupt anzufragen.
Das Innenministerium verweist auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das könnten Journalisten ja auch benutzen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist jedoch deutlich schwächer als die Pressegesetze. Es dauert teilweise Monate, bis eine Information herausgegeben wird. Es kostet Geld. Die Behörden haben mehr Freiheiten bei der Verweigerung der Informationen.

Auf Facebook findet man dazu beispielsweise diesen treffenden Kommentar:

Der Innenfriedrich ist irgendwie so etwas wie die 'Braune Faust Merkels', die immer zum Einsatz kommt, wenn rechtes Gesindel geschützt werden soll, Freiheiten eingeschränkt werden oder die Presse gleichgeschaltet wird. Tolle Nummer.
(N.F. 20.02.13)

Sie machen sich im Kampf gegen die Bürger lächerlich. Und vergreifen sich im Ton.
Ihr ganzes Denken ist offenbar von Überfremdungs- und Überschwulungsangst durchdrungen.


Pressesplitter:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die Rolle der Bundesregierung bei der Aufklärung der NSA-Affäre scharf kritisiert. Er sei "arg enttäuscht" von Innenminister Hans-Peter Friedrich, sagte Schaar dem SPIEGEL. "Das lückenlose Überwachen von Kommunikation, wie es von den Amerikanern offenbar betrieben wird, ist nicht mit unserem Verfassungsverständnis vereinbar. Da müsste der Verfassungsminister klare Worte sprechen. Die habe ich bisher nicht vernommen", sagte Schaar.

CDU und CSU wollen nach jahrelangen Diskussionen das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht reformieren und gehen dabei erstmals auf die SPD zu. […] Heftige Kritik an den Überlegungen gibt es von Seehofers Parteifreund, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, und den Innenpolitikern in der Union. "Es ist ein Denkfehler zu glauben, allein die doppelte Staatsangehörigkeit fördert die Integration", sagte Friedrich dem SPIEGEL.
Bei einer internen Vorbesprechung der Unionspolitiker für die entsprechende Koalitionsarbeitsgruppe am vergangenen Donnerstag in der bayerischen Landesvertretung lehnte Friedrich es sogar ab, einen Reformvorschlag für die Koalition zu erarbeiten.

Zweieinhalb Jahre lang hat sich Hans-Peter Friedrich durch seine Amtszeit gequält. Ihn trafen zwei der größten Krisen, die je ein Innenminister zu bewältigen hatte – das totale Versagen der Behörden angesichts einer rechtsextremen Mörderbande und die Ausspähung durch den amerikanischen Freund. Aber Friedrich blieb ratlos, ohne Richtung, ohne Empathie, immer mit verschränkten Armen: Wer das Primat der Sicherheit in der Innenpolitik infrage stellt, hat wohl den Schuss noch nicht gehört. Hans-Peter Friedrich war dem Amt, das er bekleidete, nicht gewachsen.
[….]  Der 56-Jährige sieht sich als den letzten Konservativen des Berliner Politikbetriebs. Ressentiments sind nicht seine Sache, aber politisch unterlaufen sie ihm immer wieder. Sein Konservatismus ist nicht aggressiv, aber einfallslos. Bloß nicht übermütig werden! Er hat ein Faible für scharfe Grenzen. Für Friedrich ist da draußen immer noch Feindesland. Flüchtlinge aus Afrika, Surfer im Internet, Glücksucher vom Bosporus, Freizügigkeit in der EU – das alles macht ihn eher nervös, als dass er Chancen funkeln sähe. Er empfindet es als seinen persönlichen Triumph, Bulgaren und Rumänen aus dem Schengen-Raum herausgehalten zu haben.
[….]  Die NSA-Affäre hat Friedrich erst jetzt mit voller Wucht getroffen, wo sie zur Majestätsbeleidigung wurde. Nachdem er zunächst die NSA-Kritiker als Naivlinge und Antiamerikanisten bezeichnet hat, ruft er jetzt nach Strafmaßnahmen, von denen jeder weiß, dass es sie nie geben wird. Warum ist ihm bei seinem Besuch in Washington nicht der Kragen geplatzt? Da ist sie wieder, Friedrichs große Müdigkeit; die Abwesenheit jeder Autorität, wie sie seine Amtsvorgänger von Otto Schily bis Wolfgang Schäuble oder Thomas de Maizière hatten. […]  Er ist nicht neugierig, sondern müde. Er ist nett, aber politisch fehlt ihm jede Empathie, jede Durchsetzungskraft, ohne die es in der Innenpolitik nicht geht. Trotz alldem gilt Hans-Peter Friedrich für die nächste Regierung als "gesetzt". Vier weitere Jahre. Er will es. Horst Seehofer will es. Aber es geht nicht.

Selbst für Merkels Kabinett ist das Ausmaß des Totalversagens des Innenministers Friedrich allerdings rekordverdächtig. 

Bankrotterklärung des Innenministers.
Als Konsequenz aus der Spähaffäre hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Bürger zum Verschlüsseln ihrer Onlinekommunikation aufgerufen. „Wir werden dafür sorgen, dass noch mehr Menschen in Deutschland ihre eigene Kommunikation noch sicherer machen“, sagte Friedrich nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKGr). […]  Die Opposition warf der Regierung nach der vierten geheimen Sondersitzung des PKGr zur Spähaffäre der USA vor, die entscheidenden Fragen nicht geklärt zu haben. Friedrich sei „mit leeren Händen“ aus den USA zurückgekommen, sagte der SPD-Innenpolitiker Thomas Oppermann.

Den rumänophoben Hobbypolitiker Friedrich als „der Depp vom Dienst“ (taz) zu bezeichnen, halte ich noch für vergleichsweise mild.

Es war eines der Argumente, das Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) von seiner USA-Reise mitgebracht hatte: Durch die großangelegte Internet-Überwachung um Prism seien 45 Terroranschläge vereitelt worden, davon allein fünf in Deutschland, sagte er. Auf der Regierungspressekonferenz am Montag schien nun durch, dass offenbar nicht ausschließlich konkrete Anschläge verhindert, sondern teilweise auch nur "Überlegungen" dazu durchkreuzt wurden.

Der Tanzbär.
Hans-Peter Friedrich tapst auch nach fast zweieinhalb Jahren noch staunend durch die Welt der Polizei und Geheimdienste. Die Ministeriumsbeamten lassen den Politiker nach ihrer Pfeife tanzen. […] Hans-Peter Friedrich ist der am meisten überforderte Ressortchef im Kabinett von Angela Merkel.
Das zeigt sich einmal mehr durch sein Agieren in der Abhöraffäre, die der frühere NSA-Techniker Edward Snowden ausgelöst hatte. Am Anfang schimpfte Friedrich nicht etwa auf die US-Lauschbehörde NSA, sondern auf deren Kritiker, denen er „Antiamerikanismus gepaart mit Naivität“ vorwarf.
[…] Der CSU-Politiker, der sich als Abgeordneter jahrelang mit Wirtschafts- und Verkehrspolitik befasste, hatte nie einen Plan, ein Konzept für sein Ressort. Es scheint so, als wolle der 56-Jährige nur sein Amt überstehen. Schließlich habe er ja kein Innenminister werden wollen, wie er selbst einräumt.
[…] Nach dem Auffliegen der rechten Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ und dem offenbar gewordenen Versagen der Sicherheitsbehörden hätte es ein starker Minister nicht bei personellen Bauernopfern belassen, sondern strukturelle Konsequenzen gezogen. Friedrich aber kapitulierte vor dem Widerstand aus den Ländern und gab sich statt der 2012 noch vollmundig angekündigten Reform des Verfassungsschutzes mit kosmetischen Korrekturen weniger Arbeitsabläufe zufrieden.
[…] Wie sehr der Minister in seinem Amt ein Getriebener ist, machen auch seine Volten im Fall des NPD-Verbotsantrags deutlich. Im vergangenen Dezember redete er noch den 16 Landesinnenministern ins Gewissen und versuchte, sie von seinen Zweifeln an einem erfolgreichen Verfahren in Karlsruhe zu überzeugen. Vergeblich, die Minister votierten einstimmig für einen Verbotsantrag des Bundesrats.
Drei Monate später verblüffte der CSU-Politiker im Bundestag mit der Aussage, nun müssten auch Bundesregierung und Bundestag den Antrag der Länder unterstützen. Kanzlerin Merkel war not amused über den plötzlichen Sinneswandel ihres Ministers, hatte sie sich doch von ihm Rückhalt in ihrer skeptischen Haltung zum NPD-Verbot versprochen. Friedrich bekam eine Privataudienz bei Merkel und ruderte prompt zurück. Jetzt war auch er wieder gegen den Verbotsantrag.
[…] Ungeschickt und unsensibel agiert er auch in der Deutschen Islamkonferenz.

Man könnte das ewig fortführen.

Bezüglich der Edathy-Geschichte muß man allerdings dem empörten CSU-Rechtsaußen Uhl noch einmal die Rechtslage klar gemacht werden.

Da ich selbst nicht Jurist bin, zitiere ich an dieser Stelle einen Spezialisten, den ich extra gefragt habe:

Gerade gestern mußte ich mich schon wieder ärgern, denn ich habe die Talkrunde bei Günther Jauch gesehen. Dort haben dann zwar auch die Teilnehmer einräumen müssen, es sei möglicherweise überhaupt keine strafbare Handlung durch Edathy verübt worden (bzw. daß eine solche nicht beweisbar sei, was auf dasselbe hinauslaufe), die Spiegel-Gerichtsjournalistin Friedrichsen und Bosbach zogen aber das, was Edathy - dann ja wohl erlaubterweise - getan hat, erstmal gleich in die Igittigitt-Ecke: "Selbst wenn da nichts dran sein sollte, möchte ich aber trotzdem nicht, daß SO EINER im Bundestag sitzt und mich vertritt!"
 Was ist das denn für eine Herangehensweise für eine altgediente Gerichtsreporterin und einen mit allen Wassern gewaschenen Politiker? Privates ist privat und jeder hat einen Anspruch darauf, daß es das auch bleibt, insbesondere wenn es sich um möglicherweise etwas abseitige sexuelle Interessen handelt, bezüglich deren bekanntlich "immer was hängen bleibt".
Anders ist es nur, wenn das Private die Grenze zu einer strafbaren Handlung überschreitet, und im Fall der Kinderpornographie liegt diese Grenze ohnehin sehr niedrig. Wenn Edathy - was wohl unstreitig sein dürfte - keine Kinder angefaßt hat und darüber hinaus - auch unstreitig bzw. anderes ist nicht beweisbar - nur Bilder gekauft hat, die Kinder in unverfänglichen Posen, d.h. ohne Genitalbezug, zeigen, dann ist das in Ordnung. Derartige Bilder kann sich auch jeder selbst am Strand oder am Badesee verschaffen. […]  Geschädigt im strafrechtlich relevanten Sinne wird dadurch jedenfalls niemand.
[….] Im Grunde geht es aber ja bei dem Ganzen schon lange nicht mehr um ein paar klebrige Details aus dem Privatleben Edathys, sondern um die Handlungsweise von unseren Verwaltungs- und Regierungsspitzen. Das ist für mich der wahre Skandal: Was fällt denen eigentlich ein, ihr durch ihre politische oder administrative Stellung erlangtes Herrschaftswissen unter Außerachtlassung sämtlicher Geheimhaltungsvorschriften einfach mal so zu streuen? Und sich dann - siehe gestern Lauterbach - auch noch coram publico für derartige Indiskretionen bzw. handfeste Rechtsbrüche beim Regierungspartner explizit zu bedanken? Was fällt einem Friedrich ein, in einer "Zwickmühle" zwischen Rechtsstaatlichkeit einerseits und der Angst andererseits, was Mutti wohl sagen wird, wenn später rausgekommen wäre, er hätte im Vorfeld durch sein Sonderwissen Ärger von der Koalition abwenden können, wie selbstverständlich die Rechtsstaatlichkeit hintan zu stellen???
Diese Frage wird mir in dieser ganzen Situation viel zu wenig diskutiert, und wenn ich dann heute lese, daß der CSU-Uhl folgende Frage aufgeworfen habe: "Wie kann es sein, daß ein SPD-Mann Kinderpornographie konsumiert, und der Einzige, der dafür gehen muß, ein CSU-Minister ist?", dann kann ich nur sagen, hier hat aber einer überhaupt keine Ahnung, worum es wirklich geht, sondern ist wieder mal nur daran interessiert, die Lufthoheit über die Stammtische zu erhalten. Mal sehen, wo das noch hinführen wird...
(Dr. jur. L.P.)

Friedrich, selbst Jurist, hat nach all den Jahren in der Bundespolitikspitze offenbar immer noch nicht im Geringsten verstanden, was eigentlich sein Job als Minister ist.

Was gut ist für seine Koalition, das ist gut für das Volk? Die Äußerungen von Hans-Peter Friedrich zu seinem Rücktritt offenbaren das deformierte Selbstverständnis eines Spitzenpolitikers.
[….]  "Ich habe meinen Job gemacht", sagt Hans-Peter Friedrich.
Das allerdings darf bezweifelt werden: Die Frage, ob Friedrich im Fall Edathy sein Amtsgeheimnis verletzen durfte, ist unter Staatsrechtsexperten zumindest umstritten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Vorermittlungen gegen ihn eingeleitet. Auch Horst Seehofer und Angela Merkel, sein Parteichef und seine Dienstherrin, scheinen nicht der Auffassung zu sein, dass Friedrich "seinen Job gemacht" habe - sonst hätten sie ihn nicht zum Rücktritt vom Amt des Agrarministers gedrängt.
Hans-Peter Friedrich hat dazu eine andere Meinung, und er hat sie am Dienstag sehr deutlich in einem Interview mit dem ZDF-"Morgenmagazin" zum Ausdruck gebracht. Für ihn gab es keinen Zweifel, dass er mit Gabriel sprechen musste, "es war nicht eine Zwickmühle", es sei seine Pflicht gewesen, so zu handeln.
Bemerkenswert ist, wie Friedrich alle rechtlichen Bedenken abprallen lässt: "Wenn es ein Gesetz gibt, das einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik, vom Ansehen abzuhalten, dann muss man dieses Gesetz sofort abschaffen." Und weiter: "Ich kann gar nicht verstehen, wie man es anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist."  Man könnte sich jetzt darüber wundern, zu welcher Wortwahl ein Mann greift, der einmal Innenminister war. Wie einer, der als solcher insbesondere für die Wahrung der Verfassung zuständig gewesen ist, anderen Auffassungen herablassend und ohne jedes Verständnis begegnet.
[….]    Er schadet dem deutschen Rechtsstaat. [….]   Sollten noch Belege dafür fehlen, dass Hans-Peter Friedrich zu Recht zurücktreten musste - er hat sie in seinem ZDF-Interview selbst geliefert.

Reaktion der CSU: STANDING OVATIONS für Friedrich.

Zunächst drehte sich aber alles um den Fall Edathy und den gefallenen Landwirtschaftsminister. Minutenlang applaudieren die Delegierten dem zurückgetretenen Ex-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich.
Nach Friedrichs Rücktritt hoffen alle auf ein Wort des CSU-Chefs.
Parteichef Horst Seehofer spricht aus, was viele in Bamberg denken: Eigentlich sei die Edathy-Affäre eine SPD-Affäre. Seehofer machte deutlich, dass die CSU hinter Friedrich stehe.

Glücklicherweise wird heute doch von einigen Kommentatoren klargestellt, wer hier rechtsstaatlich agiert und wer nicht.

Was wiegt schwerer, das Gesetz oder die Loyalität unter Politikern?
[….] Der Bundespräsident sagte bei der Überreichung der Entlassungsurkunde an Hans-Peter Friedrich bezogen auf die Fehlleistung bei der Edathy-Affäre:

    "Es ist gute Sitte in unserem politischen System, solche Verantwortung zu übernehmen. Und es zeichnet Sie in besonderem Maße aus, dass Sie dieser Verantwortung ganz selbstverständlich gerecht geworden sind."

Betrachtet man diese Sätze im Glanz des offensichtlichen Rausschmisses durch Merkel, offenbart sich nicht nur die Absurdität der Formulierung "ganz selbstverständlich". Die Aufmerksamkeit wird auch auf Friedrichs eingestandenen Geheimnisverrat gelenkt. Dort soll sie noch etwas verweilen, denn dieser Verrat ist verräterisch.
Es scheint wie ein ROFL des Schicksals, dass Friedrich über ein Leak stolpert. Und nicht über seinen multipel und grandios verbockten Umgang mit dem Spähskandal - auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick hat sich Friedrich während dieses Überwachungsskandals so deutlich sichtbar beschädigt, dass er zunächst ins Landwirtschaftsministerium hineinscheiterte. Man muss vermuten, dass diese Degradierung zugleich eine letzte Warnung war, sich keinen Ausfall mehr zu erlauben. Für einen unbeschädigten Leistungsträger im Kabinett wären schützende Sprachregelungen entworfen worden - dass Friedrich gehen musste, dürfte also auch seinem Versagen in Sachen Spähskandal geschuldet sein.
[….]  Friedrichs Durchstechereien taugen als weiterer Beweis, weshalb flächendeckende Überwachung höchst problematisch ist.
Denn der Geheimnisverrat von Friedrich folgt einer Logik, die in Ermittlungsbehörden beinahe Alltag ist: die Abwägung von Loyalität gegen Rechtsstaatlichkeit. Friedrich hat sich für die vermeintliche Loyalität entschieden. Er wird dafür verstörenderweise von allen möglichen Leuten gelobt, vermutlich auch von sich selbst, denn sein Rücktritt war eindeutig von Merkel erzwungen und geschah nicht aus Einsicht in seinen Fehler oder gar Reue.
Im Gegenteil behauptet er weiter, völlig korrekt gehandelt zu haben, als habe es eine Entlassung nie gegeben. In einem Interview erklärte er sogar, wenn so etwas verboten sei, müssten Gesetze geändert werden. Friedrichs Verhalten steht damit beispielhaft für eine große Gefahr bei überwachenden Behörden: Das eigene Wertesystem wird bei Bedarf dem Rechtsstaat übergestülpt, Korpsgeist sticht Gesetz.  [….]

Missachtung rechtsstaatlicher Fundamentalprinzipien
[…]  Im Fall Sebastian Edathy erleben wir wieder, dass die öffentliche Meinung keinen Instanzenzug kennt. Der medial transportierte Vorwurf der Kinderpornographie wiegt schwer in den Köpfen der Konsumenten. Ja, es gleicht einer öffentlichen Hinrichtung, verursacht durch die Missachtung rechtsstaatlicher Fundamentalprinzipien. [….]
Die Ermittlungsbehörden hatten im fraglichen Fall – nach eigenem Bekunden – ´lediglich` die Information, dass Edathy über dubiose Wege im Besitz von Fotos gewesen sein soll, die unbekleidete Kinder abbilden. Dies bereits mag moralisch! – zu Recht – für viele verdächtig und unerträglich sein, kann jedoch noch keinen Anfangsverdacht im strafprozessrechtlichen Sinne begründen. Ja, der Besitz solch´ Materials ist grundrechtlich sogar geschützt. Es wird strafrechtlich nicht verwerflicher, wenn man den moralischen Duktus verschärft und vom „Grenzbereich zu Kinderpornographie“ spricht.
Man würde in eine rechtsstaatswidrige Schieflage geraten, wenn eine rechtlich erlaubte – aber möglicherweise unmoralische – Handlung allein ein Ermittlungsverfahren nach sich zöge. Dessen waren sich auch die Ermittlungsbehörden bewusst. Verzweifelt wirkt nämlich ihr zusätzlicher Hinweis auf ein ´konspiratives` Vorgehen Edathys bei der Beschaffung des streitgegenständlichen Materials. [….]

Das ist das Besondere an der amoralisierten Regierung Merkel: Es sind nicht mehr einzelne, die den Rechtsstaat in Frage stellen, sondern es ist der Innen- und Verfassungsminister selbst.

Es sind nicht mehr Irgendwelche, die unwissenschaftlich und betrügerisch ihre akademischen Titel erlangen, sondern es ist die Wissenschaftsministerin selbst.

Es ist nicht mehr irgendein windiger Spekulant, der den Bundestag über Koffer voller Schwarzgeld belügt und für die Straffreiheit von Kriminellen sorgt, sondern es ist der Finanzminister selbst.

Auch der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Nešković staunt über die Rechtsauffassung der CSU’ler.

Markus C. Schulte von Drach: Hans-Peter Friedrich bestreitet, SPD-Chef Sigmar Gabriel über Ermittlungen gegen Sebastian Edathy informiert zu haben. Hat der damalige Innenminister nur seine Pflicht getan, wie er selbst behauptet?

Wolfgang Nešković: Wir wissen nicht, was Friedrich genau gesagt hat. Nun erklärt er, er habe Gabriel darauf hingewiesen, dass es zu Edathy keinen Strafbarkeitsvorwurf gebe, sondern nur kompromittierende Informationen. Er hat diese Informationen aber in seiner Funktion als Innenminister erhalten, der zuständig ist für das BKA und die Bundespolizei. Solche kompromittierenden Informationen müssen deswegen aus der Sicht von Thomas Oppermann strafrechtlich relevante Informationen gewesen sein. Folgerichtig hat Oppermann in seiner Erklärung vom 13. Februar ja auch deutlich gemacht, dass Herr Friedrich Sigmar Gabriel gegenüber auf mögliche strafrechtliche Ermittlungen hingewiesen hat.

Markus C. Schulte von Drach: Hat er damit gegen das Dienstgeheimnis verstoßen? Er rechtfertigt sich damit, er wäre verpflichtet gewesen, Gabriel zu informieren, um Schaden vom deutschen Volke fernzuhalten.

Wolfgang Nešković: Das ist juristisch gesehen grober Unfug. Es gibt keine Rechtsnorm, die Herrn Friedrich zu einem solchen Verhalten verpflichtet. […]
Aber wenn der Innenminister Informationen über strafrechtliche Ermittlungen an Unbefugte weitergibt, dann besteht auch die Gefahr, dass diese weitergereicht werden und der Betreffende gewarnt wird. Durch so ein Verhalten wird der Strafanspruch des Staates gefährdet, und der ist auch ein wichtiges öffentliches Interesse. [Friedrich] hätte zur Kanzlerin gehen müssen. Und die wäre in der Lage gewesen, der SPD zu sagen, dass bestimmte Personen für ein Amt nicht akzeptiert werden können - aus Gründen, über die sie nicht reden darf. Hätte ich als Richter hier zu entscheiden, dann würde ich sagen, es handelte sich um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Und damit wäre ein Rücktritt gerechtfertigt.

Markus C. Schulte von Drach: Sigmar Gabriel hat dann Thomas Oppermann und den damaligen Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier informiert. Durfte er das?

Wolfgang Nešković: Gabriel ist kein Amtsträger und nicht durch das Gesetz zur Geheimhaltung verpflichtet. Friedrich hat offenbar darauf gesetzt, dass das Gespräch in der SPD vertraulich behandelt wird. Vertraulichkeit ist in der Politik allerdings ein rares Gut. Das hat sich ja offenbar auch bestätigt.
[….]
Markus C. Schulte von Drach: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sebastian Edathy, und lässt seine Wohn- und Büroräume durchsuchen, obwohl er legales Bildmaterial mit Kindern erworben hat. Wie kann das sein?

Wolfgang Nešković: Juristisch gesehen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht voraus. Der ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Nach kriminalistischer Erfahrung muss hierfür eine wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit gegeben sein.   Ob es eine Erfahrung gibt, wonach bei Pädophilen, die legales Material besitzen, auch davon ausgegangen werden kann, dass sie über illegale Bilder verfügen, ist zweifelhaft. Die Staatsanwaltschaft Hannover behauptet das, aber die anerkannte Kieler Strafrechtlerin und Kriminologin Monika Frommel bestreitet es vehement. Sollte ihre Auffassung zutreffen, wären die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die darauf beruhenden Durchsuchungen rechtlich unzulässig gewesen.


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