Freitag, 6. November 2015

Dunkelschwarzer Tag für die Demokratie.

Meine extrem liberale Meinung zur Sterbehilfe habe ich immer wieder ausführlich in diesem Blog dargelegt.

Das Hauptproblem bei einschränkenden gesetzlichen Regelungen ist, daß sich Kirchisten anmaßen in die persönlichste und intimste Angelegenheit überhaupt einzumischen.


Jeder darf und soll und kann gerne sein Leben bis zur absoluten technischen Machbarkeit ausdehnen und damit womöglich Jahre oder Jahrzehnte in Agonie und Schmerz verbringen, wenn er/sie/es das will.
Aus dieser Möglichkeit soll aber nicht folgen, daß alle anderen das auch machen müssen und sich keine Hilfe holen dürfen, wenn sie entscheiden, daß es ihnen jetzt reicht.

Heute war der Tag der Abstimmung im Bundestag.

Der Passauer Jura-Professor Holm Putzke postete vor der Debatte einen besorgten Kommentar.

Sollte der Bundestag heute den assistierten Suizid kriminalisieren, wäre deutlich dokumentiert, wie gleichgültig den (überwiegend religiösen) Abgeordneten die Würde des Menschen ist. Es gibt kein überzeugendes rationales Argument, das eine Kriminalisierung rechtfertigt. Nicht zuletzt würden die Abgeordneten sich gegen 80 Prozent der Bevölkerung stellen.
(Prof. Putzke 06.11.2015 morgens)

Kerstin Griese, die Schande der SPD, die durch ihre schwere Religiotie eine extrem abschreckende Wirkung auf Wähler hat und sich wegen Parteischädigung dringend einem Parteiausschlussverfahren unterziehen sollte, setzte sich heute schon im ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit durch.

Zweifellos ein schwarzer Tag, vor allem für schwerstleidende Menschen. Es ist in der Tat juristisch absurd, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, dies aber Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ zu verbieten. Damit verwehrt man schwerstleidenden Menschen optimale Begleitung in den selbstbestimmten Tod. Wer die Debattenbeiträge heute im Bundestag verfolgt hat, konnte einen Eindruck davon bekommen, welches Maß an juristischer Inkompetenz bei unseren Volksvertretern vorhanden ist.
(Prof. Putzke 06.11.2015, 17.00 Uhr)

Oder wie es Sven Lorig, der Morgenmagazin-Moderator heute früh mehrfach ausdrückte: Wir erlebten eine "Sternstunde des Bundestags", da es um "Leben, Tod und den Glauben" ginge.


Wir haben den totalen Durchmarsch der Christenlobby wider den menschlichen Anstand erlebt.
Kaltschnäuzig und geradezu böswillig wurde der Propaganda Käßmanns, Hubers, Ackermanns und Marx‘ gefolgt.

Am Freitag, den 6. November 2015, hat der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung die seit dem Reichstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des assistierten Suizides beendet.
Mit dem nun beschlossenen "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (BT-Drs. 18/5373) wird ausweichlich der Gesetzesbegründung jegliche wiederholte oder organisierte Beihilfe zum Suizid strafbar. Dabei geht es nicht um die Absicht, mit derartigen Angeboten Gewinne zu erzielen. Bestraft werden mit dem neu geschaffenen § 217 Strafgesetzbuch all jene, die wiederholt beim Suizid unmittelbar helfen, sowie auch diejenigen, die entsprechende Hilfen gewähren, verschaffen oder vermitteln.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) zeigt sich von dem Beschluss des Parlaments schwer enttäuscht: "Dies ist ein Rückschlag im Kampf um die Selbstbestimmung Sterbender, der sich unser Verein seit den 1970iger Jahren verschrieben hat", so Rosemarie Will vom Bundesvorstand der HU. “Es ist die Rückkehr zum Paternalismus mit den Mitteln des Strafrechts, den wir in der Diskussion um Sterbehilfe längst überwunden glaubten.”
Angesichts von jährlich etwa 10.000 Suiziden, von denen rund 200 mittels organisierter Beihilfe vollzogen werden, könne der Gesetzgeber nicht stichhaltig begründen, warum die Existenz eines Sterbehilfevereins eine derart hohe Gefahr für den Schutz des Lebens darstellen soll. "Für den heute beschlossenen Eingriff in die Rechte Sterbewilliger haben die Abgeordneten keine nachvollziehbare Rechtfertigung geben können."

Der Bundestag möge sich zukünftig nicht mehr über Politikverdrossenheit beklagen, wenn derartig selbstherrlich und völlig unnötigerweise so klar gegen die überwältigende Mehrheit des Volkes entschieden wird – nur um die Christenlobby zu befrieden.
Es bleibt allerdings eine kleine Hoffnung, daß dieses Gesetz kassiert wird.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen ein Verbot der sogenannten „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ beschlossen. „Ein schwarzer Tag für Deutschland, insbesondere für schwerstleidende Menschen!“, kommentierte dies der Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Die Giordano-Bruno-Stiftung, in deren Beirat sich Arnold engagiert, kündigte direkt nach der Abstimmung eine Klage an, die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde. „Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“, gab sich gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon optimistisch, wobei er auf die Resolution der deutschen Strafrechtslehrer verwies, die sich bereits vor Monaten entschieden gegen ein Verbot der professionellen Freitodbegleitung ausgesprochen hatten.
Nach dem heute beschlossenen Gesetz, das unter der Hand auch die Bezeichnung  „Lex Arnold“ trägt, wird Uwe-Christian Arnold schwerstleidenden Menschen künftig nicht mehr die Unterstützung geben können, die er in seinem Buch „Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“ ausführlich beschrieben hat. Die „Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe“ hatte das Buch schon im vergangenen Jahr allen Bundestagsabgeordneten zugeschickt. „Es kann also niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was auf dem Spiel steht“, sagte Schmidt-Salomon.  „Durch das heute beschlossene Gesetz werden schwerstleidende Menschen noch größere Hemmungen haben, mit ihrem Arzt oder ihren Angehörigen über ihre Sterbenswünsche zu sprechen. Daher müssen wir damit rechnen, dass künftig noch mehr Menschen in harte Verzweiflungssuizide getrieben werden, sich erhängen, vergiften, erschießen oder vor Züge werfen. Für viele, die von ihren Ärzten vor Ort alleingelassen wurden, waren Sterbehelfer wie Uwe-Christian Arnold ein Hoffnungsschimmer. Allein die Aussicht, selbstbestimmt sterben zu können, half ihnen, mit ihrem Leid besser zurechtzukommen. Diese Hoffnung hat der Deutsche Bundestag  den Menschen nun genommen.“
Schmidt-Salomon bezeichnete die heute beschlossene Regelung, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ jedoch zu verbieten, als „juristisch absurd“: „Es gibt kein vernünftiges Argument, das eine solche Abgrenzung rechtfertigen könnte. Normalerweise verlangen wir ja gerade in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, die Anwesenheit von Experten, die genau wissen, was sie tun. Nur bei der Sterbehilfe soll es exakt umgekehrt sein. Hier sollen ausgerechnet Laien ohne Fachwissen und ohne Transparenzkriterien das tun dürfen, was Experten verboten ist.

Keiner will irgendwo in einer fremden Umgebung, abhängig von fremden Leuten sterben.
Tatsächlich sterben aber fast 50% der Deutschen in Krankenhäusern und noch mal gut 30% in Pflegeheimen/Altersheimen/Hospizen.
80% sterben also in Umständen, die sie nicht wollen. Und der Bundestag zeigt ihnen dazu auch noch den Stinkefinger.

Ich empfehle jedem, sich über diese Bundestagswebseite darüber zu informieren wie die eigenen Abgeordneten gestimmt haben und den Menschen des eigenen Wahlkreises, die zu diesem brutalen und skandalösen Gesetz „Ja“ gesagt haben, dazu eine klare Meinung sowie künftige Wahlabsichten schriftlich mitzuteilen.

Mein Abgeordneter Johannes Kahrs, SPD, stimmte glücklicherweise mit NEIN.
Angela Merkel, sowie fast die gesamte CSU/CSU-Fraktion stimmten mit „Ja“ – wie zu erwarten.

Für den Entwurf der frommen Griese stimmten aber auch bei den Grünen:
Katrin Göring-Kirchentag, Chefreligiot Volker Beck, Cem Özdemir, Konstantin von Noetz und Bärbel Höhn.

Bei den Sozis sind so illustre Leute wie Nahles, Oppermann und Gabriel dabei.

Sogar Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan von Aken und Halina Wawzyniak stimmten für diese Alptraumgesetz.

Man teile ihnen mit, was man davon hält.

Und was man sich stattdessen wünscht.


Dabei wäre die Lösung für all die Probleme so einfach.


Jedes Mitglied der Kirche darf dann keine Schwangerschaftsunterbrechungen durchführen, darf nicht masturbieren, darf nicht in homosexuellen Partnerschaften leben, darf keine Patientenverfügungen aufsetzen, darf keinesfalls die PID nutzen und muß auch auf durch Gentechnik gewonnene Medikamente gegen Parkinson, Krebs und MS verzichten. Und jedes Kirchenmitglied soll natürlich mit allen Mitteln unter Aufbietung aller erdenklichen Qualen so lange wie nur irgend möglich am Leben gehalten werden. Jedem Mitglied der Kirche ist es streng verboten jedwede Form des Suizids in Betracht zu ziehen.


Gesetze würden natürlich weiterhin für ALLE Deutschen gelten - lediglich die angesprochenen gesetzlichen Einschränkungen der Freiheit, die ausschließlich religiös begründet sind, würden in ihrem Geltungsbereich auf die Kirchenmitglieder beschränkt.

Immerhin gibt es heute schon solche Zonen eingeschränkten Rechts, wenn es um die Arbeitnehmerrechte der kirchlichen Angestellten geht.
Ein Chirurg in einem katholischen Krankenhaus kann gefeuert werden, wenn er sich scheiden läßt und mit einer anderen Frau zusammen lebt.
Als Kirchenmitglied hat er also eingeschränkte Rechte.
Diese Einschränkung sollte konsequent ausgeweitet werden auf Verhütung, Homoehe, PID und Co.

Christen und Atheisten kämen sich nicht mehr in die Quere und vor allem wäre endlich der Gesetzgeber aus der Schusslinie!

Wenn ein Atheist gegen passive Sterbehilfe oder Stammzellenforschung ist, könnte er in eine Kirche eintreten.
Umgekehrt könnte eine christliche Schwangere, die sich das Recht zur Abtreibung nehmen will, aus der Kirche austreten.

Die Rechte wären individualisiert, Kirchen und Parteien und Politik müßten keine Stellvertreterkriege mehr führen.

Die augenblickliche Situation ist hingegen höchst unbefriedigend.

 Die Hauptkampflinien des Jahres 2013 sind immer noch die rechtlich gleichgestellte Homo-Ehe, die steuerliche Gleichstellung, die sogenannte Homo-Adoption und die Lust am straffreien Verstümmeln von Kinderpenissen.
Aber auch an anderen Stellschrauben versuchen die organisierten Christen immer noch den Ungläubigen Vorschriften zu machen.
Eine der widerlichsten kirchlich-staatlichen Bevormundungen betrifft das Intimste, das es überhaupt gibt – nämlich das eigene Leben!
Selbstbestimmt über das Ende desselben zu entscheiden, verhindern die von Religionen beeinflussten Parlamentarier. Man ist in den meisten Fällen zur Todesfolter unter grausamen Schmerzen und entwürdigenden Bedingungen gezwungen. Die Kirchen wollen es so. Über 80% der Menschen sterben in Krankenhäusern, ohne daß man dem Leiden selbst ein Ende setzen darf.




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