Mir ist es egal, wenn sich Spahn, Merz und von der Leyen, die
Möchtegern-Hoffnungsträger der CDU durch politische Unfähigkeit um ihre Chancen
bringen Bundeskanzler oder Parteivorsitzender zu werden. Mich interessieren
ihre desaströsen Zustimmungsraten nicht.
Die reaktionären Ansichten der beiden Herren sind eine
Angelegenheit der politischen Auseinandersetzung und mir als politischem Opponenten
sogar willkommen.
Die Verteidigungsministerin richtet jenseits der politischen
Frontlinien allerdings auch ein finanzielles Desasters zu Lasten der
Steuerzahler an – das spürt letztendlich jeder, indem er zumindest indirekt
dafür zahlt, weil das Geld des Staates für andere Dinge fehlt.
Jens Spahn, extrem eitler xenophober Selbstdarsteller
entwickelt sich zusätzlich noch auf der juristischen und ethischen Ebene zum
groben Ärgernis, indem er im Zustand der permanenten Rechtsbeugung regiert, ein
BGH-Urteil nicht umsetzt und damit Tausende schwer kranke und leidende Menschen
vorsätzlich zu Tode quält.
Dafür möge er für immer in der Hölle schmoren.
Für diese Spahnsche Grausamkeit wurde er bereits verklagt – ohne einzulenken.
[….] Vor zwei Jahren verpflichtete [das Bundesverwaltungsgericht] den Staat, schwerst kranken Menschen in
Extremfällen gleichsam den Schierlingsbecher zu reichen - ein Urteil, dessen
Umsetzung die Bundesregierung bisher verweigert. [….]
Ein ungeheuerlicher Skandal. Spahn widersetzt sich dem Recht und setzt
dadurch Bürger, denen er dienen sollte letaler Folter aus.
[….] Strafanzeige gegen Jens
Spahn
DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei
Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn
eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister
Meineid und Rechtsbeugung vor.
In dem Verfahren Koch / Bundesrepublik Deutschland haben die Richter
des Bundesverwaltungsgerichts (am 02. März 2017) entschieden, dass
schwerstkranken Patienten im bestimmten Ausnahmefällen den Anspruch haben,
Natrium-Pentobarbital zu erhalten, um selbstbestimmt sterben zu können. Bereits
der damalige Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärte öffentlich, alles
daranzusetzen, dass dieses Urteil nicht in die Praxis umgesetzt werden wird.
Der derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn hat daran nichts
geändert. Sondern sogar das zuständige und ihm unterstellte Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle entsprechenden Anträge
abzuweisen. Das Institut hat bis zum heutigen Tag keinem einzigen der über 100
Anträge bescheiden; weder positiv noch negativ.
Da dies mit Wissen und auf Anordnung des Gesundheitsministers erfolgt sei,
ist laut DIGNITAS Deutschland der Tatbestand des Meineides und der
Rechtsbeugung gegeben:
Bei seinem Amtsantritt leistete der Beschuldige Spahn den vorgeschrieben
Amtseid, der wie folgt lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem
Wohle des deutschen Volke widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
das Grundgesetz und die Gesetzes des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
werde."
Dieser von Spahn geleistete Eid erfüllt in Verbindung mit dem von ihm
getroffenen … Erlass an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 154 StGB (Meineid). Nach Art. 1
Abs. 3 GG sind nämlich die diesem nachfolgenden Artikel unmittelbar geltendes Recht.
Folglich ist unmittelbar geltendes Recht … auch Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die
vollziehende Gewalt "an Recht und Gesetz gebunden" ist …
Deshalb sind sowohl der Gesundheitsminister als auch das ihm unterstellte
Institut an höchstrichterliche Entscheidungen gebunden und begehen andauernden
Rechtsbruch durch das Ignorieren des Urteils vom 02. März 2017.
Zudem käme hinzu, dass der Gesundheitsminister
"… zum Zeitpunkt seines Amtsantritts und zum Zeitpunkt der Ableitung
des Eides – im März 2018 – die relevante Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts … kannte und dass ihm ferner Art. 1 Abs. 3 GG und
Art. 20 Abs. 3 GG bekannt waren. Wenn er somit zum Zeitpunkt der Eidesleistung
die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte und er gleichwohl den
Eid leistete, das Grundgesetz zu befolgen, so kann sein nachfolgendes Verhalten
… nur so gewertet werden, dass er bereits bei der Ableitung des Eides die
Absicht hatte, die eidlich beschworene Verpflichtung nicht zu erfüllen.
Die vorgeworfene Rechtsbeugung des Gesundheitsministers begründet DIGNITAS
Deutschland damit, dass dieser eine Entscheidung "zum Nachteil einer
Partei, nämlich der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
privilegierten Person" getroffen habe.[….]
Was für eine ungeheure Hybris der Christen-Minister den von
ihnen Regierten nicht nur elementare und intimste Rechte zu verwehren, sondern
kaltlächelnd Hilfe bei brutale Schmerzen unter unwürdigsten Umständen zu
verweigern.
Die Gottesfraktion der Regierung agiert dabei in gewisser
Weise selbst blasphemisch, indem sie wie ein bockiges Kind versucht das
Unweigerliche aufzuhalten.
Wir alle sind sterblich, müssen sterben, sterben sogar
glücklicherweise.
Das macht das innerste Geheimnis unserer Existenz aus, daß
wir eine endliche Lebenszeit zur Verfügung haben, erleben wie alle Menschen
vergänglich sind.
Menschliches Leben ist nicht nur grundsätzlich an den Tod
geknüpft, sondern unsere Lebensspanne ist auch noch verglichen zu allen evolutionären,
geologischen und kosmischen Zeiträumen lächerlich kurz.
Wir sind ein irrelevanter ultrakurzer Wimpernschlag des
Seins und kein Gesetz, keine Religion und schon gar kein eifernder
Gesundheitsminister kann daran etwas ändern.
Im lächerlichen Wahn gegen die Naturgesetze anzukämpfen
können Christen, Konservative und Span nur eins erreichen: Sie leben ihren
Sadismus maximal aus, indem sie ihren Co-Homo Sapiens Leid zufügen.
[…..] Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von
Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht,
sollen pauschal abgelehnt werden.
Das steht im eklatanten Widerspruch zu einem rechtskräftigen Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts von März 2017, das eine Einzelfallprüfung vorsieht.
Der Humanistische Verband Deutschlands fordert die Bundesregierung auf, die
insgesamt unhaltbar widersprüchliche Lage zur Suizidhilfe in Deutschland zu
beenden und eine rechtliche Harmonisierung im Sinne der Bevölkerung
vorzunehmen. [….]
Der menschliche Tod ist gut und richtig.
Alles andere wäre absurd und schon aufgrund der katastrophalen
Planeten-zerstörenden Überbevölkerung indiskutabel.
Der Spahnsche Versuch das Sterben aufzuhalten erinnert an
den Sternengucker von Friedrich Karl Waechter, der zu detaillierteren
Betrachtung der Milchstraße mit seinem Fernglas auf einen Schemel steigt.
Wie sich der Tod beim Sterben anfühlt, weiß niemand. Ich
vermute, es wird individuell unterschiedlich sein.
Ich persönlich lege keinen Wert darauf den Prozess bewußt
und aufmerksam mitzuerleben. Sofern ich das eines Tages beeinflussen können
sollte, würde ich eine Variante unter starken Drogen/Medikamenten wählen, so
daß der Tod eben nicht bei vollem Bewußtsein eintritt.
Sich gegen den Tod zu stemmen ist ungefähr so
erfolgsversprechend wie Widerstand gegen die Schwerkraft oder das Einbrechen
der Nacht.
Tod sein ist ein Thema für die Hinterbliebenen, die
womöglich emotional grauenvoll leiden. Zweifellos gibt es Menschen, die es nie überwinden
einen anderen Menschen verloren zu
haben.
Die existieren keine psychologischen Regeln. Der eine mag
Jahrzehnte schwer angeschlagen sein nachdem Mutter, Bruder, Sohn oder Eheweib
gestorben sind, der nächste erholt sich sehr schnell, den Dritten stört es gar
nicht und wieder andere töten sogar selbst, haben womöglich Freude daran.
Die Seele der Bestie Mensch wird immer ein Rätsel sein.
Ich habe Geschichten von SS-Männern in deutschen
Vernichtungslagern gelesen, die den ganzen Tag nichts anders taten als Menschen
umzubringen, dabei keinerlei Reue empfanden, nicht wenige waren sogar stolz auf
ihren „Dienst am Vaterland“, wähnten sich völkische Elite.
Und wenn sie den ganzen Tag Hunderte Menschen ins Gas
geschickt hatten, gingen sie nach Hause, erfuhren, daß ihr 15-Jähriger Dackel
gestorben war und brachen darüber in Tränen aus vor Gram.
In den sozialen Medien erlebe ich angesichts gewaltigster
humanitärer Katastrophen die blanke Indolenz und im nächsten Moment werden
Teenager beweint, die selbst weinen, weil sie Liebeskummer haben – als ob noch
nie ein junger Mensch das erste Mal verliebt und das erste Mal enttäuscht
worden wäre.
Menschliche Emotionen im Umgang mit dem Tod sind aber nicht
Gegenstand der Politik des Gesundheitsministers.
Spahn hat sich gefälligst rauszuhalten, wenn einer seiner
Bürger die Umstände seines eigenen unausweichlichen Todes selbst bestimmen
will.
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