Sonntag, 17. August 2014

Der Propst und das achte Gebot

Das Wort „Propst“ klingt schon so selten dämlich.
Als ob ein Betrunkener kein fehlerfreies „PROST!“ mehr rausbringt und beim Sprechen rülpst. Oder "Papst" im Ork-Dialekt.
Ein evangelischer Propst (von lateinisch „praepositus“ = Vorgesetzter) ist hierzulande quasi ein Vize-Bischof und somit ein wichtiger Mann.
Melzer, 56 ist mit einer Pfarrerin verheiratet und somit Vollblut-Protestunt.

Am 1. Juni 2012 wird er dieses Amt in der Nachfolge von Propst Jürgen F. Bollmann antreten, der im Mai in den Ruhestand gehen wird.
Propst Dr. Melzer wird in der Funktion als „ständiger bischöflicher Stellvertreter“, so die offizielle Bezeichnung, die Arbeit von Bischöfin Kirsten Fehrs unterstützen und sie unter anderem in Urlaubszeiten vertreten. […]
Dr. Karl-Heinrich Melzer bleibt Propst im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Dort ist er für die Kirchengemeinden Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Langenfelde, Stellingen und Eidelstedt sowie die fünf Kirchengemeinden in Norderstedt zuständig. Er ist Vorsitzender des Kirchenkreisvorstands. [….]
Geboren wurde Karl-Heinrich Melzer 1958 in Kiel, wuchs dort, in Hamburg, Hannover und Wyk auf Föhr auf. Zwischen 1979 und 1986 studierte er Theologie und Geschichte. […]


Das zeigt sich unter anderem darin, daß er seiner Frau die Rosinen aus dem Kirchenkuchen zuteilt.

Wenn's ans Sparen geht, wird auch in der Kirche mit harten Bandagen gekämpft. Da greifen Mitglieder von Gemeinden aus dem Kirchenkreis Niendorf gar ihren Propst Karl-Heinrich Melzer (46) an, weil die Stelle eines Kirchenmusikers drastisch reduziert werden soll, während auf der anderen Seite eine Pastorin eine Viertelstelle mehr erhält. Bei der Pastorin handelt es sich um Margitta Melzer (46) die Frau des Propstes, die seit vier Jahren einen halbe Pastorenstelle in Eidelstedt hat. "Da wird doch jemand im Familienkreis versorgt", sagt Dr. Sabine Kleemeier vom Vorstand der Christusgemeinde Eidelstedt. "Von Gerechtigkeit kann man nicht reden, wenn auf der anderen Seite jemand in der Gemeinde seine Familie nicht mehr ernähren kann." Gemeint ist der Kirchenmusiker. Kleemeier: "Der hat eine Frau und drei Kinder; und dessen Job soll nun auf 21 Stunden zusammengestrichen werden. Das ist dann statt einer ganzen nur noch etwas mehr als eine halbe Stelle. Keiner kann das nachvollziehen." […] Die Pastorenstelle von Margitta Melzer wird für ein gutes Jahr von einer halben auf eine dreiviertel Stelle erhöht. Das erklärte Propst Melzer dem Abendblatt. […]

So löppt dat eben bei den Kirchisten und so stieg Melzer in der Hierarchie weiter auf.

Als mächtiger Propst engagiert er sich für das Militär.

Ein ehemaliger Hamburger Bürgermeister sagte einmal, dass Hamburg weder eine fromme noch militärfromme Stadt sei. Aber an dem Sonntag des 824. Hamburger Hafengeburtstages hätte er sich in beidem geirrt. Ein ökumenischer Gottesdienst fand im Hafen auf der Fregatte „Sachsen“ statt.
[…]  Mit ihnen feierten der Weihbischof von Hamburg Dr. Hans-Jochen Jaschke und in Vertretung der Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck Probst Dr. Karl-Heinrich Melzer einen ökumenischen Gottesdienst, der in der Bundeswehr sowohl in Deutschland, wie aber vor allem in den Einsatzgebieten eine gelebte Praxis ist.
In ihren Predigten gingen beide auf die Widersprüchlichkeit der Welt ein. Gerade ein solches Schiff zeige diesen Widerspruch: Wir wollen den Frieden, doch scheine es aber auch nötig zu sein, diesen zu bewahren, so Probst Melzer wie auch Weihbischof Jaschke. [….]

Melzer steht dabei in der Tradition seiner Ortskirche. Schon vor 100 Jahren waren es Hamburger Pfaffen, die ganz besonders begeistert für Weltkrieg, Töten und Waffen warben.

Daß nun der Kirche in Scharen die Mitglieder weglaufen, weil sie offenbar nicht auf ihre Zinsgewinnen Kirchensteuern zahlen wollen, stört den Hamburger Kirchenfürsten gar sehr und so formulierte er für das fromme Hamburger Abendblatt einen Aufsatz, der selbstredend prominent auf Seite Zwei veröffentlicht wurde.
Für die Kirchenoberen räumt man dort immer devot buckelnd so viele Spalten wie gewünscht frei.

Seine Botschaft ist klar: Nur lumpige 16 Euro zahlen Kirchenmitglieder durchschnittlich im Monat und die meisten noch viel weniger.
(In der Tat zahlen die meisten Mitglieder keine Kirchensteuer; wie Kinder, Rentner und Sozialhilfeempfänger. Das bedeutet aber, daß diejenigen, die zahlen auch ERHEBLICH mehr als 16 Euro im Monat berappen müssen)
Dafür biete die Kirche aber so ungeheuer viel. Warum störe man sich denn bloß am „staatlichen Einzug“? Würde die Kirche das selbst durchführen, müßte sie das auch noch bezahlen und so käme weniger bei den Bedürftigen an.

Mancher stört sich am staatlichen Einzug der Kirchensteuer. Warum eigentlich? Da immer noch knapp zwei Drittel der Menschen in unserem Land einer Kirche angehören, ist das Verfahren doch sinnvoll. Warum sollte die Kirche das Geld ihrer Mitglieder dazu verwenden, ihre eigene Finanzverwaltung aufzublähen, wenn doch das Finanzamt diese Dienstleistung gegen eine kleine Gebühr mit übernehmen kann?

Schon hier beugt der staatlich ausgebildete Dialektiker die Wahrheit ERHEBLICH!

Was Melzer so euphemistisch „eine kleine Gebühr“ nennt, sind für den Einzug der Kirchensteuer je nach Bundesland 2 bis 4,5 Prozent des Kirchensteueraufkommens. Bei rund 10 Milliarden Euro „Kirchensteuer“ also 200-450 Millionen Euro.
Der ehemalige Chef der Deutschen Bank nannte 1994 den Betrag von 50 Millionen D-Mark „Peanuts“ und schuf damit das Unwort des Jahres 1994.
Für Propst Melzer ist eine zehn Mal so hohe Summe „eine kleine Gebühr“.

Außerdem rechnet er zu den noch knapp zwei Drittel der Menschen in unserem Land, die Kirchensteuern bezahlen, frech Millionen von Menschen mit, die zwar in EINER Kirche sind, aber eben keinem staatlichen Kirchensteuereinzug unterliegen.

Es gibt Dutzende Freikirchen, die gar keine Kirchensteuern erheben (dazu gehören auch die Heilsarmee, die Zeugen Jehovas, orthodoxe Kirchen oder der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden) aber wie zum Beispiel die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona, die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg oder die dänische Seemannskirche in Hamburg ihre Gebühren gemäß § 8 Abs. 1 HmbKiStG selbst einziehen.

Aber das Beste kommt noch. Der Probst brüstet sich nämlich mit der rein kirchlichen Finanzierung all der sozialen Wohltaten.

Pastoren und Mitarbeitende halten nicht nur Gottesdienste, sondern organisieren ein vielfältiges Gemeindeleben, führen Kitas, fahren mit Jugendlichen auf Freizeiten, veranstalten Seniorentreffs. Sie trösten Hinterbliebene und trauen Brautpaare, bieten Seelsorgegespräche für alle an, die zu ihnen kommen – nicht nur Mitglieder.   In den Gefängnissen und Krankenhäusern dieser Stadt kümmern sich täglich mehr als 30 Seelsorger um Menschen in Not. All das wird nicht staatlich finanziert, sondern fast ausschließlich von der Kirchensteuer.

Gratulation, Herr Melzer.

Null Prozent Finanzierung durch die Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private Lebensführung der dort Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […]  Kirchliche Krankenhäuser werden nicht etwa aus der Kirchensteuer finanziert – wie die meisten Menschen glauben. Die Investitionen zahlt der Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die laufenden Kosten der Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die Krankenkassen oder Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar, dass einer vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […]  Die Eingriffe der Kirchen und ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum Beispiel gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht im Falle der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener entschieden hat.  Oder die Diskriminierung Homosexueller. Oder sie verstoßen gegen das Recht auf Streik nach Artikel 9 GG, wie mehrere Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht entschieden haben.
Oder gegen die Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!) Instanzen quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht hineinkommen. […]  Es ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel im Rheinland – weit über die Hälfte der Krankenhäuser kirchlich sind, dann führt das eben dazu, dass bei der Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen Muslimen, die sich für eine Ausbildung im pflegerischen Bereich interessieren, davon abrät, weil sie in der Gegend hier keine Arbeitsstelle finden würden!!
[…]  In vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine nichtkonfessionellen bzw. städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das selbst erlebt, dass unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter nicht aufgenommen wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren. Das ist nun wirklich toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als Konfessionsfreie bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz komplett mit der Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.
[…]  Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die Sozialarbeit zu finanzieren. […] 

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