Als ob
ein Betrunkener kein fehlerfreies „PROST!“ mehr rausbringt und beim Sprechen
rülpst. Oder "Papst" im Ork-Dialekt.
Ein
evangelischer Propst (von lateinisch „praepositus“ = Vorgesetzter) ist
hierzulande quasi ein Vize-Bischof und somit ein wichtiger Mann.
Melzer,
56 ist mit einer Pfarrerin verheiratet und somit Vollblut-Protestunt.
Am 1. Juni 2012 wird
er dieses Amt in der Nachfolge von Propst Jürgen F. Bollmann antreten, der im Mai
in den Ruhestand gehen wird.
Propst Dr. Melzer wird
in der Funktion als „ständiger bischöflicher Stellvertreter“, so die offizielle
Bezeichnung, die Arbeit von Bischöfin Kirsten Fehrs unterstützen und sie unter
anderem in Urlaubszeiten vertreten. […]
Dr. Karl-Heinrich
Melzer bleibt Propst im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Dort ist er für
die Kirchengemeinden Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Langenfelde, Stellingen und
Eidelstedt sowie die fünf Kirchengemeinden in Norderstedt zuständig. Er ist
Vorsitzender des Kirchenkreisvorstands. [….]
Geboren wurde
Karl-Heinrich Melzer 1958 in Kiel, wuchs dort, in Hamburg, Hannover und Wyk auf
Föhr auf. Zwischen 1979 und 1986 studierte er Theologie und Geschichte. […]
Propst
Melzer will „in die Tiefe gehen“ und keine seichte Kirche
sein.
Das
zeigt sich unter anderem darin, daß er seiner Frau die Rosinen aus dem
Kirchenkuchen zuteilt.
Wenn's ans Sparen
geht, wird auch in der Kirche mit harten Bandagen gekämpft. Da greifen
Mitglieder von Gemeinden aus dem Kirchenkreis Niendorf gar ihren Propst
Karl-Heinrich Melzer (46) an, weil die Stelle eines Kirchenmusikers drastisch
reduziert werden soll, während auf der anderen Seite eine Pastorin eine
Viertelstelle mehr erhält. Bei der Pastorin handelt es sich um Margitta Melzer
(46) die Frau des Propstes, die seit vier Jahren einen halbe Pastorenstelle in
Eidelstedt hat. "Da wird doch jemand im Familienkreis versorgt", sagt
Dr. Sabine Kleemeier vom Vorstand der Christusgemeinde Eidelstedt. "Von
Gerechtigkeit kann man nicht reden, wenn auf der anderen Seite jemand in der
Gemeinde seine Familie nicht mehr ernähren kann." Gemeint ist der
Kirchenmusiker. Kleemeier: "Der hat eine Frau und drei Kinder; und dessen
Job soll nun auf 21 Stunden zusammengestrichen werden. Das ist dann statt einer
ganzen nur noch etwas mehr als eine halbe Stelle. Keiner kann das nachvollziehen." […] Die Pastorenstelle von Margitta Melzer wird für ein gutes Jahr von
einer halben auf eine dreiviertel Stelle erhöht. Das erklärte Propst Melzer dem
Abendblatt. […]
So löppt
dat eben bei den Kirchisten und so stieg Melzer in der Hierarchie weiter auf.
Als
mächtiger Propst engagiert er sich für das Militär.
Ein ehemaliger Hamburger
Bürgermeister sagte einmal, dass Hamburg weder eine fromme noch militärfromme
Stadt sei. Aber an dem Sonntag des 824. Hamburger Hafengeburtstages hätte er
sich in beidem geirrt. Ein ökumenischer Gottesdienst fand im Hafen auf der
Fregatte „Sachsen“ statt.
[…]
Mit ihnen feierten der Weihbischof von Hamburg
Dr. Hans-Jochen Jaschke und in Vertretung der Bischöfin im Sprengel Hamburg und
Lübeck Probst Dr. Karl-Heinrich Melzer einen ökumenischen Gottesdienst, der in
der Bundeswehr sowohl in Deutschland, wie aber vor allem in den Einsatzgebieten
eine gelebte Praxis ist.
In ihren Predigten
gingen beide auf die Widersprüchlichkeit der Welt ein. Gerade ein solches
Schiff zeige diesen Widerspruch: Wir wollen den Frieden, doch scheine es aber
auch nötig zu sein, diesen zu bewahren, so Probst Melzer wie auch Weihbischof
Jaschke. [….]
Melzer
steht dabei in der Tradition seiner Ortskirche. Schon vor 100 Jahren waren es Hamburger Pfaffen, die ganz besonders begeistert für
Weltkrieg, Töten und Waffen warben.
Daß nun
der Kirche in Scharen die Mitglieder weglaufen, weil sie offenbar nicht auf
ihre Zinsgewinnen Kirchensteuern zahlen wollen, stört den Hamburger
Kirchenfürsten gar sehr und so formulierte er für das fromme Hamburger
Abendblatt einen Aufsatz, der selbstredend prominent auf Seite Zwei
veröffentlicht wurde.
Für die Kirchenoberen
räumt man dort immer devot buckelnd so viele Spalten wie gewünscht frei.
Seine
Botschaft ist klar: Nur lumpige 16 Euro zahlen Kirchenmitglieder
durchschnittlich im Monat und die meisten noch viel weniger.
(In der
Tat zahlen die meisten Mitglieder keine Kirchensteuer; wie Kinder, Rentner und
Sozialhilfeempfänger. Das bedeutet aber, daß diejenigen, die zahlen auch
ERHEBLICH mehr als 16 Euro im Monat berappen müssen)
Dafür
biete die Kirche aber so ungeheuer viel. Warum störe man sich denn bloß am „staatlichen
Einzug“? Würde die Kirche das selbst durchführen, müßte sie das auch noch
bezahlen und so käme weniger bei den Bedürftigen an.
Mancher stört sich am
staatlichen Einzug der Kirchensteuer. Warum eigentlich? Da immer noch knapp
zwei Drittel der Menschen in unserem Land einer Kirche angehören, ist das
Verfahren doch sinnvoll. Warum sollte die Kirche das Geld ihrer Mitglieder dazu
verwenden, ihre eigene Finanzverwaltung aufzublähen, wenn doch das Finanzamt
diese Dienstleistung gegen eine kleine Gebühr mit übernehmen kann?
Schon
hier beugt der staatlich ausgebildete Dialektiker die Wahrheit ERHEBLICH!
Was
Melzer so euphemistisch „eine kleine Gebühr“ nennt, sind für den Einzug der
Kirchensteuer je nach Bundesland 2 bis 4,5 Prozent des Kirchensteueraufkommens.
Bei rund 10 Milliarden Euro „Kirchensteuer“ also 200-450 Millionen Euro.
Der ehemalige
Chef der Deutschen Bank nannte 1994 den Betrag von 50 Millionen D-Mark „Peanuts“
und schuf damit das Unwort des Jahres 1994.
Für
Propst Melzer ist eine zehn Mal so hohe Summe „eine kleine Gebühr“.
Außerdem
rechnet er zu den noch knapp zwei Drittel
der Menschen in unserem Land, die Kirchensteuern bezahlen, frech Millionen
von Menschen mit, die zwar in EINER Kirche sind, aber eben keinem staatlichen
Kirchensteuereinzug unterliegen.
Es gibt Dutzende
Freikirchen, die gar keine Kirchensteuern erheben (dazu gehören auch die
Heilsarmee, die Zeugen Jehovas, orthodoxe Kirchen oder der Bund
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden) aber wie zum Beispiel die
Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona, die Evangelisch-reformierte Kirche in
Hamburg oder die dänische Seemannskirche in Hamburg ihre Gebühren gemäß § 8
Abs. 1 HmbKiStG selbst einziehen.
Aber das
Beste kommt noch. Der Probst brüstet sich nämlich mit der rein kirchlichen
Finanzierung all der sozialen Wohltaten.
Pastoren und
Mitarbeitende halten nicht nur Gottesdienste, sondern organisieren ein
vielfältiges Gemeindeleben, führen Kitas, fahren mit Jugendlichen auf
Freizeiten, veranstalten Seniorentreffs. Sie trösten Hinterbliebene und trauen
Brautpaare, bieten Seelsorgegespräche für alle an, die zu ihnen kommen – nicht
nur Mitglieder. In den Gefängnissen und
Krankenhäusern dieser Stadt kümmern sich täglich mehr als 30 Seelsorger um
Menschen in Not. All das wird nicht staatlich finanziert, sondern fast
ausschließlich von der Kirchensteuer.
Gratulation,
Herr Melzer.
Null Prozent
Finanzierung durch die Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private
Lebensführung der dort Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […] Kirchliche Krankenhäuser werden
nicht etwa aus der Kirchensteuer finanziert – wie die meisten Menschen glauben.
Die Investitionen zahlt der Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die
laufenden Kosten der Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die
Krankenkassen oder Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar,
dass einer vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […] Die
Eingriffe der Kirchen und ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die
private Lebensführung ihrer rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in
die moderne Demokratie. Sie verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum
Beispiel gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das
Bundesarbeitsgericht im Falle der Kündigung eines Chefarztes in einem
katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener entschieden
hat. Oder die Diskriminierung
Homosexueller. Oder sie verstoßen gegen das Recht auf Streik nach Artikel 9 GG,
wie mehrere Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht entschieden haben.
Oder gegen die
Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen
Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!) Instanzen
quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die
Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder
Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann
gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht
hineinkommen. […] Es
ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive
Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche
Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel
im Rheinland – weit über die Hälfte der Krankenhäuser kirchlich sind, dann
führt das eben dazu, dass bei der Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen
Muslimen, die sich für eine Ausbildung im pflegerischen Bereich interessieren,
davon abrät, weil sie in der Gegend hier keine Arbeitsstelle finden würden!!
[…]
In
vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine nichtkonfessionellen bzw.
städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das selbst erlebt, dass
unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter nicht aufgenommen
wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren. Das ist nun wirklich
toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als Konfessionsfreie
bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz komplett mit der
Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.
[…]
Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben
zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil
von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor
und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren
darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die
Sozialarbeit zu finanzieren. […]
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